
Wie erhält man eine EORI-Nummer, wann IOSS und wann OSS wählen? Leitfaden zu MwSt.-Verfahren für E-Commerce einschließlich Änderungen ab dem 1. Juli 2026.
EORI ist der „Zollpass" des Unternehmers, IOSS und OSS sind vereinfachte MwSt.-Verfahren für den E-Commerce. Seit dem 1. Juli 2021 unterliegen alle Importe in die EU der MwSt., und ab dem 1. Juli 2026 entfällt die Zollbefreiung für Sendungen bis 150 EUR. Dieser Leitfaden erläutert, wie diese Verfahren funktionieren und wie Sie sich auf die bevorstehenden Änderungen vorbereiten.
Wichtig: Der Rat der EU hat am 13. November 2025 beschlossen, die Zollbefreiung für Sendungen bis 150 EUR abzuschaffen. Ab dem 1. Juli 2026 gilt ein vorübergehender Pauschalzoll von 3 EUR je Tarifunterposition (KN-Code) pro Sendung. Dies ist eine sogenannte Brückenlösung (Bridge Solution), die gleiche Wettbewerbsbedingungen (Level Playing Field) zwischen E-Commerce und traditionellem Handel schaffen soll, bevor der EU Customs Data Hub 2028 vollständig umgesetzt wird.
EORI (Economic Operators' Registration and Identification) ist die EU-Identifikationsnummer für Wirtschaftsbeteiligte bei der Zollabfertigung. Ohne diese Nummer können Zollsysteme keine Anmeldungen Ihrem Unternehmen zuordnen, und Kuriere werden die Zollabfertigung aussetzen. Die Nummer gilt im gesamten Gebiet der Europäischen Union.
Wer braucht EORI:
Privatpersonen, die für den persönlichen Gebrauch kaufen, benötigen in der Regel keine EORI-Nummer.
Die Registrierung erfolgt elektronisch über die PUESC-Plattform (in Polen) oder das entsprechende Zollportal in Ihrem EU-Mitgliedstaat. Sie benötigen:
Bearbeitungszeit: 1–3 Werktage bei vollständigen Daten.
EORI-Nummernformat: Ländercode + Steuer-ID + Suffix (z. B. für Polen: PL + NIP + 00000, insgesamt 17 Zeichen)
Finden Sie den richtigen Zollcode für Ihre Waren im [TARIFFINDER], bevor Sie Ihren Antrag stellen.
IOSS (Import One Stop Shop) gilt für Importe von Sendungen bis 150 EUR aus Ländern außerhalb der EU. OSS (One Stop Shop) gilt für Verkäufe innerhalb der EU, wenn sich die Waren bereits in der Union befinden.
| Kriterium | IOSS | OSS |
|---|---|---|
| Anwendung | Import aus Drittländern | Verkäufe innerhalb der EU |
| Wertgrenze | Bis 150 EUR | Über 10.000 EUR/Jahr |
| Erklärungen | Monatlich | Vierteljährlich |
| Ausschlüsse | Verbrauchsteuerpflichtige Waren | B2B-Verkäufe |
| Einführungsdatum | 1. Juli 2021 | 1. Juli 2021 |
Wählen Sie IOSS, wenn:
Vorteil: Sie erheben die MwSt. beim Checkout. Der Kunde zahlt nicht bei Zustellung, was die Paketablehnungsrate um 20–30% senkt. Darüber hinaus vermeidet IOSS unerwartete Zollabfertigungsgebühren bei der Zustellung, die Endkunden häufig abschrecken und zu Retouren führen.
Wählen Sie OSS, wenn:
Vorteil: Eine Registrierung und Erklärung statt MwSt.-Registrierung in jedem Land.
EU-Zollreform: Ab dem 1. Juli 2026 entfällt die Zollbefreiung für Sendungen bis 150 EUR. Jedes Paket aus einem Drittland unterliegt dem Zoll. Letztlich wird 2028 auf ein dauerhaftes Zollregime mit vollständiger Datenintegration unter dem EU Customs Data Hub umgestellt — eine zentrale Plattform für den Informationsaustausch zwischen den Zollbehörden aller Mitgliedstaaten.
Wichtige Änderungen:
| Datum | Änderung | Geltungsbereich |
|---|---|---|
| 1. Juli 2026 | Vorübergehender Zoll 3 EUR/Tarifunterposition | IOSS- und Postsendungen bis 150 EUR — Angleichung des Wettbewerbs |
| November 2026 | Unionsabfertigungsgebühr | Ausgleich für Zollbehörden bei Bearbeitung von Sendungen |
| 1. Juli 2028 | Vollständige Zollreform | EU Customs Data Hub, dauerhaftes Regime, vollständige Datenintegration |
Hinweis: Der vorübergehende 3-EUR-Zoll (ab Juli 2026) ist getrennt von der Unionsabfertigungsgebühr (ab November 2026). Der Zoll schafft gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen Nicht-EU-E-Commerce und europäischen Verkäufern. Die Abfertigungsgebühr entschädigt die Zollbehörden für die Bearbeitung von Millionen geringwertiger Sendungen.
Was bedeutet das für den E-Commerce?
Berechnen Sie zukünftige Importkosten einschließlich Zoll im [RECHNER].
MwSt.-Bemessungsgrundlage bei der Einfuhr = Warenwert + Transport + Versicherung + Zoll.
Formel:
MwSt. = MwSt.-Satz × (Warenwert + Transport + Versicherung + Zoll + sonstige Abgaben)
Der MwSt.-Satz hängt vom Land des Verbrauchers und der KN-Einreihung der Waren ab. Der polnische Regelsatz beträgt 23%.
Nutzen Sie den [RECHNER] zur Berechnung der genauen Importkosten.
| Szenario | Wer rechnet die MwSt. ab |
|---|---|
| IOSS (bis 150 EUR) | Verkäufer in der IOSS-Erklärung |
| Ohne IOSS (bis 150 EUR) | Kurier bei Zustellung (DTP) |
| Import über 150 EUR | Importeur bei der Zollabfertigung |
| OSS (Verkäufe in der EU) | Verkäufer vierteljährlich im OSS |
Prüfen Sie den KN/HS-Code Ihrer Waren im [TARIFFINDER]. Zoll- und MwSt.-Sätze hängen vom Code ab.
Während TARIC die EU-Datenbank mit Zollcodes und -sätzen ist, ist das polnische ISZTAR4-System unerlässlich für die Überprüfung nationaler MwSt.-Sätze und etwaiger Verbrauchsteuern. Dies macht ISZTAR zu einem zentralen Werkzeug für polnische Importeure — insbesondere für Waren, bei denen die MwSt.-Sätze vom Standard abweichen (z. B. 8% für Lebensmittel, 5% für Bücher in Polen).
Prüfen Sie, ob die Waren Zertifikate, Lizenzen erfordern oder der Verbrauchsteuer unterliegen.
Stellen Sie sicher, dass Sie eine aktive EORI-Nummer haben, die bei den Zollbehörden registriert ist.
Bereiten Sie eine Rechnung vor mit: Warenwert, Transportkosten, Währung, Ursprungsland.
Sie oder Ihr Kurier/Zollagent geben die Anmeldung ab.
Nein, wenn für den persönlichen Gebrauch eingekauft wird. Ja, wenn regelmäßig Waren zum Weiterverkauf importiert werden.
Nein. Über diesem Wert gilt der Standardimport mit Zollabfertigung.
Ja. Dies sind zwei verschiedene Verfahren für unterschiedliche Szenarien. IOSS für Import, OSS für EU-Verkäufe.
Die Zollbefreiung für Sendungen bis 150 EUR entfällt. Für IOSS-Sendungen gilt ein vorübergehender Zoll von 3 EUR je Tarifunterposition (KN-Code).
Ja. Plattformen, die als voraussichtliche Lieferanten handeln, verwenden ihre eigene IOSS-Nummer. Geben Sie beim Kauf auf der Plattform nicht Ihre Nummer an.
| Szenario | Verfahren | Wer rechnet MwSt. ab |
|---|---|---|
| Import aus Drittland → Paket ≤150 EUR an Verbraucher | IOSS + EORI | Verkäufer (IOSS) |
| Import aus Drittland → Paket >150 EUR | EORI, kein IOSS | Importeur/Kurier |
| Waren in der EU → B2C-Verkäufe in andere EU-Staaten | OSS | Verkäufer (OSS) |
| Marktplatz (AliExpress) mit IOSS | IOSS der Plattform | Marktplatz |
| Verbrauchsteuerpflichtige Waren (Alkohol, Tabak) | EORI, IOSS nicht anwendbar | Importeur |
| Rechtsakt | Geltungsbereich |
|---|---|
| Verordnung (EU) 952/2013 | Unionszollkodex — EORI, Zollverfahren |
| Verordnung (EU) 2015/2447 | Durchführungsverordnung zum UZK |
| Verordnung (EU) 2015/2446 | Delegierte Verordnung zum UZK |
| Richtlinie 2006/112/EG | MwSt.-Richtlinie — IOSS, OSS |
| Verordnung (EG) 1186/2009 | Zollbefreiungssystem (bis 01.07.2026) |
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Offizielle Quellen:
Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Rechtsstand: Januar 2026.

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