Währungsrechner
Berechnen Sie Zoll- und Handelswerte nach aktuellen Wechselkursen und EU-Zollkursen der Europäischen Kommission
Zollkurs (EK)
Art. 53 UZKKurs vom vorletzten Mittwoch des Vormonats — für Zollwert, Zölle und Einfuhr-MwSt.
Tageskurs
MarktkursAktueller Durchschnittskurs — für Handels- und Informationszwecke
Aktuelle Wechselkurse
Zollkurs vs. Tageskurs — was ist der Unterschied?
Der Zollkurs (Art. 53 des Unionszollkodex) wird auf Basis amtlicher Notierungen vom vorletzten Mittwoch des Vormonats festgelegt. Er gilt für den gesamten folgenden Kalendermonat und wird zur Berechnung des Zollwerts, der Zölle und der Einfuhr-MwSt. verwendet.
Der Tageskurs ist der aktuelle Durchschnittswechselkurs. Er wird im Handelsverkehr, in der Buchhaltung und für aktuelle Währungsumrechnungen verwendet.
Die Differenz zwischen diesen Kursen kann mehrere Cent betragen, was bei großen Importwerten erhebliche Auswirkungen auf die Höhe der Zollgebühren haben kann.