
Wie erhält man eine EORI-Nummer, wann IOSS und wann OSS wählen? Leitfaden zu MwSt.-Verfahren für E-Commerce einschließlich Änderungen ab dem 1. Juli 2026.
EORI ist der „Zollpass" des Unternehmers, IOSS und OSS sind vereinfachte MwSt.-Verfahren für den E-Commerce. Seit dem 1. Juli 2021 unterliegen alle Importe in die EU der MwSt., und ab dem 1. Juli 2026 entfällt voraussichtlich die Zollbefreiung für Sendungen bis 150 EUR. Dieser Leitfaden erläutert, wie diese Verfahren in Deutschland funktionieren und wie Sie sich auf die bevorstehenden Änderungen vorbereiten.
Wichtig: Der Rat der EU hat am 13. November 2025 beschlossen, die Zollbefreiung für Sendungen bis 150 EUR abzuschaffen. Ab dem 1. Juli 2026 gilt voraussichtlich ein Pauschalzoll von 3 EUR je Tarifunterposition (KN-Code) pro Sendung. Dies ist eine sogenannte Brückenlösung (Bridge Solution), die gleiche Wettbewerbsbedingungen (Level Playing Field) zwischen E-Commerce und traditionellem Handel schaffen soll, bevor der EU Customs Data Hub voraussichtlich 2028 vollständig umgesetzt wird.
EORI (Economic Operators' Registration and Identification) ist die EU-Identifikationsnummer für Wirtschaftsbeteiligte bei der Zollabfertigung. Ohne diese Nummer können Zollsysteme (in Deutschland: ATLAS) keine Anmeldungen Ihrem Unternehmen zuordnen, und Kuriere werden die Zollabfertigung aussetzen. Die Nummer gilt im gesamten Gebiet der Europäischen Union.
Wer braucht EORI:
Privatpersonen, die für den persönlichen Gebrauch kaufen, benötigen in der Regel keine EORI-Nummer.
Die Registrierung erfolgt elektronisch über das Zoll-Portal der Generalzolldirektion (GZD) unter zoll.de. Sie benötigen:
Bearbeitungszeit: 1–3 Werktage bei vollständigen Daten.
EORI-Nummernformat (Deutschland): DE + 15 Ziffern (z. B. DE123456789012345). Die Nummer wird von der GZD vergeben und ist EU-weit gültig.
Finden Sie den richtigen Zollcode für Ihre Waren im TARIC/EZT-online, bevor Sie Ihren Antrag stellen.
IOSS (Import One Stop Shop) gilt für Importe von Sendungen bis 150 EUR aus Ländern außerhalb der EU (§ 21a UStG). OSS (One Stop Shop) gilt für Verkäufe innerhalb der EU, wenn sich die Waren bereits in der Union befinden.
Zuständig in Deutschland: Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist die zuständige Behörde für die IOSS- und OSS-Registrierung in Deutschland. Anträge werden über das BZSt-Portal (bzst.de) gestellt.
| Kriterium | IOSS | OSS |
|---|---|---|
| Anwendung | Import aus Drittländern | Verkäufe innerhalb der EU |
| Wertgrenze | Bis 150 EUR | Über 10.000 EUR/Jahr |
| Erklärungen | Monatlich | Vierteljährlich |
| Ausschlüsse | Verbrauchsteuerpflichtige Waren | B2B-Verkäufe |
| Einführungsdatum | 1. Juli 2021 | 1. Juli 2021 |
| Rechtsgrundlage (DE) | § 21a UStG | § 18j UStG |
| Zuständige Behörde (DE) | BZSt | BZSt |
Wählen Sie IOSS, wenn:
Vorteil: Sie erheben die MwSt. beim Checkout. Der Kunde zahlt nicht bei Zustellung, was die Paketablehnungsrate um 20–30 % senkt. Darüber hinaus vermeidet IOSS unerwartete Zollabfertigungsgebühren bei der Zustellung, die Endkunden häufig abschrecken und zu Retouren führen.
Wählen Sie OSS, wenn:
Vorteil: Eine Registrierung und Erklärung beim BZSt statt MwSt.-Registrierung in jedem Land.
EU-Zollreform: Ab dem 1. Juli 2026 entfällt voraussichtlich die Zollbefreiung für Sendungen bis 150 EUR. Jedes Paket aus einem Drittland unterliegt dann dem Zoll. Geplant ist, dass 2028 auf ein dauerhaftes Zollregime mit vollständiger Datenintegration unter dem EU Customs Data Hub umgestellt wird — eine zentrale Plattform für den Informationsaustausch zwischen den Zollbehörden aller Mitgliedstaaten.
Wichtige Änderungen:
| Datum | Änderung | Geltungsbereich |
|---|---|---|
| 1. Juli 2026 | Voraussichtlich: Pauschalzoll 3 EUR/Tarifunterposition | IOSS- und Postsendungen bis 150 EUR — Angleichung des Wettbewerbs |
| November 2026 | Geplant: Unionsabfertigungsgebühr | Ausgleich für Zollbehörden bei Bearbeitung von Sendungen |
| 1. Juli 2028 | Geplant: Vollständige Zollreform | EU Customs Data Hub, dauerhaftes Regime, vollständige Datenintegration |
Hinweis: Der voraussichtliche 3-EUR-Pauschalzoll (geplant ab Juli 2026) ist getrennt von der geplanten Unionsabfertigungsgebühr (geplant ab November 2026). Der Zoll soll gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen Nicht-EU-E-Commerce und europäischen Verkäufern schaffen. Die Abfertigungsgebühr soll die Zollbehörden für die Bearbeitung von Millionen geringwertiger Sendungen entschädigen.
Was bedeutet das für den E-Commerce?
Berechnen Sie zukünftige Importkosten einschließlich Zoll im Zoll- und MwSt.-Rechner.
MwSt.-Bemessungsgrundlage bei der Einfuhr = Warenwert + Transport + Versicherung + Zoll.
Formel:
EUSt = MwSt.-Satz × (Warenwert + Transport + Versicherung + Zoll + sonstige Abgaben)
Der MwSt.-Satz hängt vom Land des Verbrauchers und der KN-Einreihung der Waren ab. Der deutsche Regelsteuersatz beträgt 19 % (§ 12 Abs. 1 UStG). Der ermäßigte Satz beträgt 7 % (§ 12 Abs. 2 UStG), z. B. für Lebensmittel und Bücher.
Nutzen Sie den Zoll- und MwSt.-Rechner zur Berechnung der genauen Importkosten.
| Szenario | Wer rechnet die MwSt. ab |
|---|---|
| IOSS (bis 150 EUR) | Verkäufer in der IOSS-Erklärung (§ 21a UStG) |
| Ohne IOSS (bis 150 EUR) | Kurier bei Zustellung (DTP) |
| Import über 150 EUR | Importeur bei der Zollabfertigung |
| OSS (Verkäufe in der EU) | Verkäufer vierteljährlich im OSS (§ 18j UStG) |
Prüfen Sie den KN/HS-Code Ihrer Waren im TARIC/EZT-online. Zoll- und MwSt.-Sätze hängen vom Code ab.
Während TARIC die EU-Datenbank mit Zollcodes und -sätzen ist, ist der deutsche EZT-online (Elektronischer Zolltarif) unerlässlich für die Überprüfung nationaler Abgaben und etwaiger Verbrauchsteuern. Der EZT-online ist ein zentrales Werkzeug für deutsche Importeure — insbesondere für Waren, bei denen die MwSt.-Sätze vom Regelsatz abweichen (z. B. 7 % für Lebensmittel und Bücher gemäß § 12 Abs. 2 UStG).
Prüfen Sie, ob die Waren Zertifikate, Lizenzen erfordern oder der Verbrauchsteuer unterliegen.
Stellen Sie sicher, dass Sie eine aktive EORI-Nummer haben, die bei der GZD registriert ist.
Bereiten Sie eine Rechnung vor mit: Warenwert, Transportkosten, Währung, Ursprungsland.
Sie oder Ihr Kurier/Zollagent geben die Anmeldung über das ATLAS-System (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem) ab.
Nein, wenn für den persönlichen Gebrauch eingekauft wird. Ja, wenn regelmäßig Waren zum Weiterverkauf importiert werden.
Nein. Über diesem Wert gilt der Standardimport mit Zollabfertigung.
Ja. Dies sind zwei verschiedene Verfahren für unterschiedliche Szenarien. IOSS für Import, OSS für EU-Verkäufe. Beide werden in Deutschland beim BZSt registriert.
Die Zollbefreiung für Sendungen bis 150 EUR soll entfallen. Für IOSS-Sendungen ist ein Pauschalzoll von 3 EUR je Tarifunterposition (KN-Code) geplant.
Ja. Plattformen, die als Lieferer geltende Plattform handeln (§ 3 Abs. 3a UStG), verwenden ihre eigene IOSS-Nummer. Geben Sie beim Kauf auf der Plattform nicht Ihre Nummer an.
| Szenario | Verfahren | Wer rechnet MwSt. ab |
|---|---|---|
| Import aus Drittland → Paket ≤150 EUR an Verbraucher | IOSS + EORI | Verkäufer (IOSS) |
| Import aus Drittland → Paket >150 EUR | EORI, kein IOSS | Importeur/Kurier |
| Waren in der EU → B2C-Verkäufe in andere EU-Staaten | OSS | Verkäufer (OSS) |
| Marktplatz (AliExpress) mit IOSS | IOSS der Plattform (§ 3 Abs. 3a UStG) | Marktplatz |
| Verbrauchsteuerpflichtige Waren (Alkohol, Tabak) | EORI, IOSS nicht anwendbar | Importeur |
| Rechtsakt | Geltungsbereich |
|---|---|
| Verordnung (EU) 952/2013 | Unionszollkodex — EORI, Zollverfahren |
| Verordnung (EU) 2015/2447 | Durchführungsverordnung zum UZK |
| Verordnung (EU) 2015/2446 | Delegierte Verordnung zum UZK |
| Richtlinie 2006/112/EG | MwSt.-Richtlinie — IOSS, OSS |
| Verordnung (EG) 1186/2009 | Zollbefreiungssystem (bis voraussichtlich 01.07.2026) |
| UStG — § 12 Abs. 1, Abs. 2 | MwSt.-Sätze: 19 % Regel / 7 % ermäßigt |
| UStG — § 21a | IOSS — besonderes Besteuerungsverfahren bei der Einfuhr |
| UStG — § 18j | OSS — besonderes Besteuerungsverfahren EU-Verkäufe |
| UStG — § 3 Abs. 3a | Plattformen als Lieferer (deemed supplier) |
Celna24-Werkzeuge:
Offizielle Quellen:
Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Die Angaben zu den geplanten EU-Zollreformen 2026–2028 beruhen auf dem Stand der Gesetzgebung zum Zeitpunkt der Veröffentlichung und können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an das zuständige Hauptzollamt (HZA) oder einen Steuerberater. Rechtsstand: März 2026.

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