
Praktischer Leitfaden für den Import eines Autos aus Japan. Aktuelle Zollsätze (0 % mit JEFTA), Verbrauchsteuer und MwSt. Schritt-für-Schritt-Verfahren von der Auktion bis zur Zulassung.
Der Import eines Autos aus Japan nach Deutschland bedeutet die Verbringung eines Fahrzeugs aus dem Land der aufgehenden Sonne in das Zollgebiet der EU, einschliesslich Zollabfertigung ueber das ATLAS-System, Zahlung der Einfuhrabgaben und Zulassung in Deutschland. Der japanische Markt bietet Fahrzeuge in hervorragendem technischem Zustand, oft mit geringer Laufleistung und reichhaltiger Ausstattung. JDM-Modelle (Japanese Domestic Market) sind bei europaeischen Haendlern nicht erhaeltlich, was sie fuer Automobilenthusiasten besonders attraktiv macht.
Entscheidender Vorteil: Dank des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens EU-Japan (JEFTA/WPA) gilt seit dem 1. Februar 2026 ein Praeferenzzollsatz von 0 % fuer japanische Pkw. In Deutschland — wo es keine Verbrauchsteuer auf Pkw gibt — bedeutet das: Die einzige Einfuhrabgabe ist die EUSt von 19 % auf den Zollwert.
Die Gesamtkosten des Imports umfassen: Fahrzeugwert (Auktionskauf + Provision), Seefracht (7–9 Wochen, FCL/LCL-Container), Transportversicherung und EUSt. Dank JEFTA entfaellt der Zoll vollstaendig. Deutschland erhebt keine Verbrauchsteuer auf Personenkraftwagen.
JEFTA-Praeferenzzollsatz: 0 % bei dokumentiertem japanischem Ursprung — erforderlich ist eine Ursprungserklaerung (Statement on Origin) des Exporteurs auf der Rechnung oder das Wissen des Importeurs (z. B. anhand der VIN). Ohne Ursprungsnachweis gilt der MFN-Satz: 10 % (ICE) bzw. 6,5 % (BEV/PHEV/Hybrid).
Hinweis: EUR.1 wird im Handel mit Japan im Rahmen des JEFTA-Abkommens NICHT verwendet. Das einzige Praeferenzdokument ist die Ursprungserklaerung des Exporteurs auf der Rechnung.
Vollstaendige Zollbefreiung (0 %) gilt ab dem 1. Februar 2026 (Beginn des 8. Jahres des WPA EU-Japan). Dies betrifft alle Pkw der Position 8703, unabhaengig von der Antriebsart.
Die EUSt wird gemaess § 21 Abs. 2 i. V. m. § 12 Abs. 1 UStG auf die Bemessungsgrundlage nach § 11 UStG berechnet. Bei JEFTA-Praeferenz (0 % Zoll) entspricht die Bemessungsgrundlage dem Zollwert (CIF):
EUSt = Zollwert (CIF) × 19 %
Das bedeutet: Bei einem Auto aus Japan mit JEFTA-Nachweis zahlen Sie in Deutschland nur 19 % EUSt auf den CIF-Wert. Keine weiteren Einfuhrabgaben.
| Land | EUSt/MwSt.-Satz | Verbrauchsteuer auf Pkw |
|---|---|---|
| Deutschland | 19 % | Keine |
| Oesterreich | 20 % | NoVA (CO₂-basiert) |
| Niederlande | 21 % | BPM (CO₂-basiert) |
| Belgien | 21 % | BIV (regional) |
| Polen | 23 % | Akcyza 3,1–18,6 % |
Deutschland hat damit die niedrigsten Gesamtimportkosten fuer japanische Pkw in der EU — dank 0 % Zoll (JEFTA) + 19 % EUSt + keine Verbrauchsteuer.
Berechnen Sie die Kosten: Kfz-Importrechner
Zollwert (CIF) = Autopreis + Fracht + Versicherung
Zoll = CIF × 0 % (JEFTA) = 0 EUR
EUSt = CIF × 19 % (§ 11, § 12 Abs. 1 UStG)
Gesamtabgaben = EUSt
| Position | Betrag |
|---|---|
| Fahrzeugwert (Auktionspreis + Provision) | 18.000 EUR |
| Seefracht + Versicherung | 2.000 EUR |
| Zollwert (CIF) | 20.000 EUR |
| Zoll (JEFTA 0 %) | 0 EUR |
| EUSt 19 % auf 20.000 EUR | 3.800 EUR |
| Gesamtabgaben | 3.800 EUR |
| Gesamtkosten (CIF + Abgaben) | 23.800 EUR |
| Position | Betrag |
|---|---|
| Fahrzeugwert | 5.000 EUR |
| Seefracht + Versicherung | 1.500 EUR |
| Zollwert (CIF) | 6.500 EUR |
| Zoll 22 % (KN 8704, kein JEFTA fuer Nutzfahrzeuge) | 1.430 EUR |
| EUSt 19 % auf 7.930 EUR | 1.507 EUR |
| Gesamtabgaben | 2.937 EUR |
Hinweis: JEFTA-Zollbefreiung gilt primaer fuer Pkw (KN 8703). Fuer Nutzfahrzeuge (KN 8704) pruefen Sie den spezifischen JEFTA-Zollabbau im EZT-online.
Pruefen Sie die Auktionsbewertung (Auction Sheet), den technischen Zustand, die Laufleistung und die Shaken-Historie (japanische Hauptuntersuchung, vergleichbar mit TUeV). Bestellen Sie eine unabhaengige Inspektion vor dem Kauf.
Waehlen Sie einen 20'- oder 40'-Container (sicherer als Ro-Ro). Transportzeit: 50–75 Tage auf See + Hafenoperationen. Zielhaefen: Bremerhaven, Hamburg. Schliessen Sie eine Transportversicherung ab.
Personenkraftwagen: Kapitel 8703. Pruefen Sie den genauen Code in TARIC oder EZT-online. Der Code beeinflusst den Zollsatz und nichttarifaere Massnahmen.
Code finden: Zolltarif
Der Zollagent reicht die Einfuhranmeldung im ATLAS-System ein. Legen Sie die JEFTA-Ursprungserklaerung vor fuer 0 % Zoll. Nach Annahme erhalten Sie die MRN (Bezugsnummer). Zahlen Sie die EUSt.
Vorsteuerabzug: Gewerbliche Importeure koennen die EUSt als Vorsteuer gemaess § 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG abziehen.
Japanische Fahrzeuge haben Rechtssteuerung (RHD — Right Hand Drive). Erforderliche Umbauten:
Nach dem EuGH-Urteil vom 20. Maerz 2014 (C-639/11) muessen Sie das Lenkrad nicht umbauen — RHD-Fahrzeuge koennen nach den oben genannten Anpassungen in der EU zugelassen werden.
Beantragen Sie eine Einzelgenehmigung (§ 21 StVZO) beim KBA ueber einen technischen Dienst (TUeV, DEKRA, GTUe). Erforderlich: Abgasnorm Euro 6d (WLTP), Umweltplakette. Reichen Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle ein: Export Certificate aus Japan (beeidigte Uebersetzung), Kaufrechnung, Zahlungsbelege (Zoll/EUSt), Einzelgenehmigung, Bescheinigung ueber die Hauptuntersuchung.
Kfz-Steueranmeldung: Nach der Zulassung wird die Kfz-Steuer automatisch vom zustaendigen Hauptzollamt festgesetzt (§ 9 KraftStG).
Ja. Nach dem EuGH-Urteil (C-639/11) erlaubt die EU die Zulassung von Fahrzeugen mit Rechtssteuerung. Erforderlich sind: angepasste Scheinwerfer, Nebelschlussleuchte links, Einzelgenehmigung beim KBA und Hauptuntersuchung.
Nur die EUSt von 19 % auf den Zollwert — da der Zoll 0 % betraegt und Deutschland keine Verbrauchsteuer auf Pkw erhebt. Bei einem Fahrzeug mit CIF-Wert von 20.000 EUR sind das 3.800 EUR Einfuhrabgaben.
7–9 Wochen door-to-door (50–75 Tage auf See + Hafenoperationen in Bremerhaven/Hamburg).
Ja. Um die JEFTA-Zollpraeferenz (0 % Zoll) in Anspruch zu nehmen, benoetigen Sie eine Ursprungserklaerung (Statement on Origin) des japanischen Exporteurs auf der Rechnung. Alternativ koennen Sie sich auf das Wissen des Importeurs berufen — z. B. VIN-Nummer, die die Herstellung in Japan bestaetigt. Ohne Dokumentation zahlen Sie 10 % Zoll (ICE) bzw. 6,5 % (BEV/PHEV/Hybrid).
Ja, als Unternehmer gemaess § 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG, sofern das Fahrzeug fuer steuerpflichtige Umsaetze verwendet wird.
Shaken ist die japanische Hauptuntersuchung, vergleichbar mit dem TUeV in Deutschland. Ein gueltiger Shaken-Nachweis zeigt, dass das Fahrzeug in Japan technisch geprueft und zugelassen war. Er ersetzt jedoch nicht die deutsche Hauptuntersuchung und Einzelgenehmigung.
| Rechtsakt | Anwendungsbereich |
|---|---|
| Verordnung (EU) 952/2013 | Unionszollkodex (UZK) |
| Verordnung (EU) 2015/2447 | UZK-Durchfuehrungsverordnung (UZK-IA) |
| WPA EU-Japan (JEFTA) | Zollpraeferenzen, Ursprungsregeln |
| § 21 UStG | Einfuhrumsatzsteuer |
| § 12 Abs. 1 UStG | EUSt-Satz 19 % |
| § 11 UStG | EUSt-Bemessungsgrundlage |
| § 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG | Vorsteuerabzug der EUSt |
| KraftStG (§ 9) | Jaehrliche Kfz-Steuer |
| EuGH-Urteil C-639/11 vom 20.03.2014 | Zulassung von RHD-Fahrzeugen in der EU |
Offizielle Quellen:
Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient ausschliesslich zu Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Fuer verbindliche Auskuenfte wenden Sie sich an die Generalzolldirektion, Ihr zustaendiges Hauptzollamt oder einen Steuerberater. Rechtsstand: Maerz 2026.

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