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03

Zolltarifkapitel 03

FISCHE UND KREBSTIERE, WEICHTIERE UND ANDERE WIRBELLOSE WASSERTIERE

Was umfasst Kapitel 03 des Zolltarifs?

Kapitel 03 des Zolltarifs der EU umfasst Fische sowie Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere in verschiedenen Verarbeitungszuständen, jedoch ohne thermische Behandlung. Hier werden lebende, frische, gekühlte, gefrorene, getrocknete, gesalzene oder in Salzlake eingelegte Fische sowie Fischfilets und anderes Fischfleisch eingereiht. Im Bereich der Krebstiere umfasst das Kapitel Garnelen, Hummer, Langusten, Krabben und Flusskrebse, sowohl in der Schale als auch geschält, in frischem, gekühltem, gefrorenem, getrocknetem oder gesalzenem Zustand. Zu den in diesem Kapitel einzureihenden Weichtieren gehören unter anderem Austern, Muscheln, Tintenfische, Kalmare und Jakobsmuscheln. Das Kapitel umfasst auch wirbellose Wassertiere wie Seeigel, Seegurken und Quallen. Die Einfuhr von Fischereierzeugnissen in die EU erfordert die Einhaltung strenger Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit und zur nachhaltigen Fischerei. Eine Fangbescheinigung zum Nachweis der legalen Herkunft der Fische ist erforderlich (IUU-Verordnung), und Verarbeitungsbetriebe in Drittländern müssen von der EU zugelassen sein. Die Hygienekontrollen umfassen Untersuchungen auf Schwermetalle, Histamin und Rückstände verbotener Stoffe. Fischereierzeugnisse, die thermisch verarbeitet oder weiterverarbeitet wurden, werden in Kapitel 16 eingereiht. Mehl und Pulver aus Fischen, die zum menschlichen Verzehr geeignet sind, gehören ebenfalls zu Kapitel 03, während solche, die als Futtermittel bestimmt sind, in Kapitel 23 fallen.

Zollsätze in Kapitel 03

Die Zollsätze für Fisch und Meeresfrüchte in Kapitel 03 sind im Vergleich zu Fleisch moderat. Frische und gekühlte Seefische unterliegen Zöllen von 0% bis 22%, je nach Art. Gefrorener Lachs unterliegt einem Zollsatz von 2%, Thunfisch zur Verarbeitung — 0% im Rahmen des autonomen Kontingents, und gefrorene Garnelen — 3,6% bis 12%. Gefrorene Fischfilets unterliegen Zöllen von 5,5% bis 15%. Weichtiere und Krebstiere haben Sätze von 2,5% bis 20%. Die EU wendet zahlreiche Zollaussetzungen und autonome Zollkontingente für Arten an, die in europäischen Gewässern nicht in ausreichendem Maße gefangen werden, was eine Einfuhr zu ermäßigten Sätzen ermöglicht. Länder, die von WPA-Abkommen profitieren (z. B. AKP-Staaten), können Fisch zollfrei ausführen.

Wareneinreihung in Kapitel 03 — worauf ist zu achten

Die Einreihung von Fischereierzeugnissen erfordert die genaue Bestimmung der Fisch- oder Wirbellosenart — der Handelsname unterscheidet sich häufig von der in der Zolltarifnomenklatur verwendeten wissenschaftlichen Bezeichnung. Der Verarbeitungszustand (lebend, frisch, gefroren, filetiert, getrocknet, gesalzen) bestimmt die Tarifunterposition. Ein häufiger Fehler ist die falsche Unterscheidung zwischen ganzen Fischen und Filets — filetierte Fische haben eigene KN-Codes und häufig höhere Zollsätze. Geräucherter Fisch wird unter der Position 0305 eingereiht, nicht in Kapitel 16. Geschälte und ungeschälte Garnelen haben unterschiedliche KN-Codes. Panierte oder in Teig gehüllte Erzeugnisse fallen unter Kapitel 16. Es empfiehlt sich, die Liste der wissenschaftlichen Namen in der Kombinierten Nomenklatur heranzuziehen.

Häufig gestellte Fragen

Welche Waren werden in Kapitel 03 des Zolltarifs eingereiht?
Kapitel 03 umfasst Fische, Krebstiere (Garnelen, Hummer, Krabben), Weichtiere (Austern, Kalmare, Muscheln) und andere wirbellose Wassertiere. Die Erzeugnisse können lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder geräuchert sein. Nicht erfasst sind hingegen thermisch verarbeitete Fische (Kapitel 16) und Fischmehl als Futtermittel (Kapitel 23).
Welche Zollsätze gelten für Fisch und Meeresfrüchte (Kapitel 03)?
Die Zollsätze für Erzeugnisse des Kapitels 03 liegen zwischen 0% und 23%. Gefrorener Lachs hat einen Satz von 2%, Krebstiere (Garnelen, Hummer) von 6% bis 18%, Fischfilets von 2% bis 18%. Die EU wendet zahlreiche Zollaussetzungen für in europäischen Gewässern nicht verfügbare Arten an, was die Einfuhrkosten erheblich senkt. Länder mit Präferenzabkommen können Nullzollsätze in Anspruch nehmen.
Wie findet man den richtigen KN-Code in Kapitel 03?
Entscheidend ist die Feststellung des wissenschaftlichen (lateinischen) Namens der Fisch- oder Wirbellosenart, da der Zolltarif auf der wissenschaftlichen Klassifizierung basiert. Anschließend ist der Zustand des Erzeugnisses zu bestimmen — lebend, frisch, gefroren, filetiert, getrocknet oder gesalzen. Die Kombinierte Nomenklatur enthält ein Verzeichnis der wissenschaftlichen Namen, die den einzelnen KN-Codes zugeordnet sind.