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SALZ; SCHWEFEL; STEINE UND ERDEN; GIPS, KALK UND ZEMENTNatürliche Sande aller Art, auch gefärbt, ausgenommen metallhaltige Sande des Kapitels 26

Natürliche Sande aller Art, auch gefärbt, ausgenommen metallhaltige Sande des Kapitels 26, andere

EU-Regelzollsatz
0%
MwSt.
19%
Zusatzzölle / Sanktionen
0 Regeln
Erforderliche Dokumente
24 Dok.
C669C670C672Y923Y106Y110+18
Praferenzen
ERGA OMNES 0%AD 0%CARI 0%CH 0%CI 0%CL 0%CM 0%DZ 0%EBA 0%EEA 0%EG 0%EH 0%ESA 0%FJ 0%FO 0%GB 0%GH 0%IL 0%JO 0%KE 0%KR 0%LB 0%LOMB 0%MA 0%MD 0%MX 0%PG 0%PS 0%SADC EPA 0%SB 0%SG 0%SM 0%SWITZ 0%SY 0%TN 0%TR 0%WS 0%XC 0%XL 0%
Hinweise
CD303The relief from or reduction of customs duties shall be subject to the specific request expressed by the declarant in box 44 "Additional information/Documents produced/Certificates and authorisations", of the Single Administrative Document (SAD)
TM904Preferences granted under the agreement between the European Union and Morocco in force from 19 July 2019.As of 3 October 2025, products originating in Western Sahara subject to controls by the customs authorities of the Kingdom of Morocco shall benefit from trade preferences under the terms of the new Agreement in the form of exchange of letters between the EU and Morocco, The European Union and the Kingdom of Morocco have agreed to allow those products to be identified by reference to the region of origin to be included in the proof of origin and as provided for in Protocol 4.In view of the application of these measures, the origin certificates codes U179 and U180 must be declared.The country code to be entered in the origin declaration when these proofs of origin are used is “EH”.
CD906The list of non-eligible locations and their postal codes is available at the following address: http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/technical-arrangement_postal-codes.pdf
CD500Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of a proof of origin stating the community origin of the goods, in the context of the agreement between the European Union and the Swiss Confederation.
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Verbindliche Zolltarifauskunft

vZTA Klassifizierungsbeispiele

DEgold336/25-1

Natural garnet sand for abrasive cutting

granat (minerał)GRI 1GRI 6
FRgold24-04483

Set of 4 sand-filled fabric weights

piasek krzemionkowy naturalnyGRI 1GRI 3bGRI 5bGRI 6
FRgold24-04481

Sand-filled therapeutic wrist weights

piasek naturalny krzemionkowyGRI 1GRI 2bGRI 3bGRI 5bGRI 6
FRgold25-01883

Standardized natural silica sand for cement testing

piasek krzemionkowy (silica)GRI 1GRI 5bGRI 6
FRsilver24-04490

Weighted vest set with sand-filled weights

piasekGRI 1GRI 2bGRI 3bGRI 5bGRI 6

Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Klassifizierungsumfang der Unterposition 2505 90

Die Unterposition 2505 90 der Kombinierten Nomenklatur umfasst natürliche Sande aller Art, andere als Quarzsande, auch gefärbt. Die Einreihung in diese Unterposition basiert auf Kriterien der Anmerkungen zu Kapitel 25 der Kombinierten Nomenklatur (KN), abgeleitet vom Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation. Position 2505 bildet den Klassifizierungsrahmen, innerhalb dessen die Unterposition 2505 90 eine bestimmte Warenkategorie auf Grundlage physikalischer, chemischer oder funktionaler Merkmale identifiziert. Einführer sollten besonders auf die Abgrenzung von benachbarten Unterpositionen innerhalb der Position 2505 achten, da Unterschiede in technischen Parametern zu einer anderen Tarifeinreihung mit anderen Zollsätzen und Handelsmaßnahmen führen können. Die Einreihung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV), insbesondere Regeln 1 und 6. Bei Einreihungszweifeln wird eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) der zuständigen Zollbehörde empfohlen.

Einfuhranforderungen für Unterposition 2505 90

Die Einfuhr von Waren der Unterposition 2505 90 in die Europäische Union erfordert die Einhaltung des Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013). Der Einführer muss über eine EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification) verfügen und eine Zollanmeldung auf dem Formular SAD oder elektronisch über das AIS/IMPORT-System abgeben. Erforderliche Dokumente umfassen: Handelsrechnung mit Warenbeschreibung, Frachtdokument (CMR, B/L oder AWB), Warenspezifikation und Ursprungszeugnis, wenn der Einführer Präferenzzollsätze im Rahmen von Freihandelsabkommen nutzen möchte. Die Einfuhr von Mineralien und Steinen des Kapitels 25 erfordert die Einhaltung des Unionszollkodex. Die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 kann für bestimmte Mineralien gelten. Die Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011 gilt für Bausteine. Produkte des Kapitels 25 unterliegen grundsätzlich nicht dem CBAM, mit Ausnahme von Zement (Position 2523). Aktuelle Anforderungen sind im TARIC-System der Europäischen Kommission zu überprüfen. Je nach Warenart können zusätzliche Zertifikat- und Konformitätserklärungsanforderungen gelten. Der Einführer sollte Dokumentation zur Identifizierung des Lieferanten und der Abnehmer in der Lieferkette führen.

Zölle und Handel für Unterposition 2505 90

Die MFN-Zollsätze (Meistbegünstigung) für Waren der Unterposition 2505 90 sind in der aktuellen TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen, da sie Änderungen unterliegen können. Präferenzzollsätze können im Rahmen von Freihandelsabkommen der EU verfügbar sein, darunter CETA (Kanada), EPA (Japan), Abkommen mit Südkorea, dem Vereinigten Königreich (TCA) und im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) für Entwicklungsländer. Voraussetzung für die Präferenzbehandlung ist die Erfüllung der Ursprungsregeln und die Vorlage eines gültigen Ursprungsnachweises (EUR.1, Erklärung auf der Rechnung, REX). Der Einführer sollte TARIC auch auf etwaige Antidumping-, Ausgleichszölle oder andere Handelsbeschränkungen für das Produkt und Ursprungsland prüfen. Einfuhren aus Russland und Belarus können Beschränkungen aus EU-Sanktionspaketen unterliegen. Bei der Einfuhr wird Einfuhrumsatzsteuer zum nationalen Satz erhoben. Der Zollwert umfasst den Transaktionspreis zuzüglich Transport- und Versicherungskosten bis zur EU-Zollgrenze. Alle Sätze und Handelsmaßnahmen in TARIC überprüfen.

Andere Sande KN 2505 90 importieren

Andere natürliche Sande unter KN 2505 90 sind zollfrei (0%). Die EUSt beträgt 19%.

Häufig gestellte Fragen

Welche regulatorischen Anforderungen gelten für die Einfuhr unter Unterposition 2505 90?
Die Einfuhr von Waren der Unterposition 2505 90 erfordert die Einhaltung des Unionszollkodex, das Vorhandensein einer EORI-Nummer und die Abgabe einer korrekten Zollanmeldung. Die Einfuhr von Mineralien und Steinen des Kapitels 25 erfordert die Einhaltung des Unionszollkodex. Die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 kann für bestimmte Mineralien gelten. Die Bauproduktenveror Aktuelle Anforderungen sind im TARIC-System zu überprüfen.
Welche Dokumente werden für die Einfuhr von Waren der Unterposition benötigt 2505 90?
Für die Einfuhr von Waren der Unterposition 2505 90 sind erforderlich: Handelsrechnung mit Warenbeschreibung, Frachtdokument (CMR, B/L oder AWB), EORI-Nummer des Einführers, technische Warenspezifikation und Ursprungszeugnis für Präferenzzollsätze. Je nach Produkttyp können zusätzliche Zertifikate erforderlich sein. Aktuelle Anforderungen in TARIC überprüfen.
Wie werden Waren der Unterposition korrekt eingereiht 2505 90?
Die Einreihung in Unterposition 2505 90 erfordert eine Analyse der physikalischen Merkmale, Zusammensetzung und Verwendungszweck des Produkts gemäß den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der KN und den Anmerkungen zu Kapitel 25. Die Abgrenzung von benachbarten Unterpositionen anhand präziser KN-Kriterien ist wesentlich. Bei Zweifeln wird eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) empfohlen. Zollsätze in TARIC überprüfen.
Sind andere Sande KN 2505 90 zollfrei?
Ja, andere natürliche Sande KN 2505 90 sind zollfrei (0%).