Zum Hauptinhalt springen
29071900
ORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSEPhenols; Phenol-Alkohole

III. PHENOLS, PHENOL-ALCOHOLS, AND THEIR HALOGENATED, SULPHONATED, NITRATED OR NITROSATED DERIVATIVES - Phenols; Phenol-Alkohole, monophenols, andere

Einreihung und Geltungsbereich der Unterposition 2907 19 — andere einwertige Phenole

Unterposition 2907 19 der Kombinierten Nomenklatur ist die Restposition für einwertige Phenole (Monophenole), die nicht ausdruecklich in vorgelagerten spezifischen Unterpositionen genannt werden. Zu den wirtschaftlich bedeutsamsten Substanzen dieser Unterposition gehoeren: Kresole (ortho-, meta- und para-Kresol, CAS 95-48-7, 108-39-4 und 106-44-5) — Methylphenole, die bei der Herstellung von Desinfektionsmitteln, synthetischen Harzen (Kresylaten), Pestiziden und Pharmazeutika eingesetzt werden; Xylenole (Dimethylphenole, z.B. 2,4-Xylenol CAS 105-67-9) — Ausgangsstoffe für Antioxidantien, Biozide und Harze; Naphthole (alpha-Naphthol und beta-Naphthol, CAS 90-15-3 und 135-19-3) — wesentliche Zwischenprodukte der Farbstoffindustrie für die Synthese von Azofarbstoffen, Lederschutzmitteln und Pharmazeutika; Thymol (5-Methyl-2-isopropylphenol, CAS 89-83-8) — ein natuerlicher atherischer Oel-Bestandteil aus Thymian, der als Antiseptikum, in der Aromatherapie und als Lebensmittelaromastoff verwendet wird. Anmerkung 1 zu Kapitel 29 KN setzt voraus, dass die einzureihende Substanz eine gesondert chemisch definierte organische Verbindung ist — handelsueblicherweise als Mischungen vertriebene Kresole oder Xylenole können eine Einreihung ausserhalb von Kapitel 29 erfordern. Die Einreihung erfolgt gemäß den AV, insbesondere AV 1 und 6. Bei Zweifeln ist eine vZTA empfehlenswert.

REACH, CLP und SDB für Monophenole der Unterposition 2907 19 — Einfuhranforderungen

Alle Phenolsubstanzen der Unterposition 2907 19, die in die Europäische Union eingeführt werden, unterliegen der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006. Ein Einführer ausserhalb der EU, der Kresole, Xylenole, Naphthole oder Thymol in einer Menge von 1 Tonne oder mehr pro Jahr auf dem Unionsmarkt in Verkehr bringt, muss eine gueltige REACH-Registrierung bei der ECHA besitzen oder einen OR benennen. Die Substanzen dieser Unterposition weisen unterschiedliche und teils erhebliche Gefahrenprofile auf: Kresole sind als giftig eingestuft (Acute Tox. 3 oder 4, H301/H311/H331 je nach Isomer) und aetzend; Naphthole, insbesondere beta-Naphthol, können als mutagen oder gesundheitsschaedlich eingestuft sein. Der Einführer muss für jede Substanz einzeln eine CLP-Einstufungsbewertung vornehmen und Verpackungen entsprechend kennzeichnen. Das Sicherheitsdatenblatt (SDB) gemäß Verordnung (EU) 2020/878 ist Pflicht — es muss aktuelle toxikologische Daten, Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) und Transporthinweise gemäß ADR/IMDG/IATA enthalten. Beta-Naphthol ist auf der SVHC-Kandidatenliste der ECHA und in Anhang XVII REACH auf aktuelle Beschraenkungen zu prüfen. Thymol in Lebensmitteln oder Arzneimitteln unterliegt einschlaegigen Sektorvorschriften, darunter Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 über Aromen. Jede Substanz der Unterposition 2907 19 ist individuell unter REACH, CLP und einschlaegigen Sektorvorschriften zu beurteilen.

Zollsätze und Handelsmassnahmen für Unterposition 2907 19

MFN-Zollsätze für Waren der Unterposition 2907 19 sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen — einzelne Substanzen (Kresole, Xylenole, Naphthole, Thymol) können gesonderte 10-stellige TARIC-Codes mit unterschiedlichen Zollsaetzen und Handelsmassnahmen haben. Der Einführer muss stets den korrekten 10-stelligen TARIC-Code für die konkret einzufuehrende Substanz ermitteln. Kresole stammen ueberwiegend aus Steinkohle und Erdoel — die Weltproduktion wird von China, Suedkorea, Indien und Deutschland dominiert. Naphthole werden in grossem Massstab in China und Indien produziert, von wo erhebliche Mengen auf den EU-Markt exportiert werden. Der Einführer sollte in TARIC prüfen, ob Antidumping- oder Ausgleichsmassnahmen für das konkrete Produkt aus dem konkreten Ursprungsland gelten. Praeferenzzolle sind im Rahmen von EU-FTA (CETA, EU-Japan-EPA, EU-Suedkorea-FTA, EU-UK-TCA) sowie des APS für Entwicklungslaender verfügbar. Voraussetzung sind Einhaltung der Ursprungsregeln und Vorlage von EUR.1, Erklärung auf der Rechnung oder REX. Unterposition 2907 19 gehoert zu Abschnitt VI, Kapitel 29 KN. Rechtsgrundlage ist der Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013). Alle Zollsätze und Handelsmassnahmen in TARIC prüfen.

Chemikaliensicherheit und SDS-Anforderungen

Organische Stoffe unter KN-Code 2907 19 (andere einwertige Phenole) erfordern detaillierte chemische Dokumentation für die Zollabfertigung. Das Sicherheitsdatenblatt muss REACH Anhang II entsprechen. Als gefährlich eingestufte Stoffe nach CLP erfordern eine GHS-Piktogrammkennzeichnung. Der Transport folgt ADR- (Straße) oder IMDG-Vorschriften (See). Einige organische Stoffe können als Dual-Use-Güter der Exportkontrolle unterliegen. Importeure sollten prüfen, ob der Stoff eine REACH-Zulassung (Anhang XIV) erfordert oder Beschränkungen unterliegt (Anhang XVII).

Häufig gestellte Fragen

Unterliegen Kresole der Unterposition 2907 19 besonderen REACH-Beschraenkungen in der EU?
Kresole (ortho-, meta- und para-Kresol) sind gemäß CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als akut giftig bei Verschlucken, Hautkontakt und Einatmen eingestuft (Acute Tox. 3/4, H301, H311, H331 je nach Isomer). Der Einführer muss jedes Kresol-Isomer gesondert bei der ECHA unter REACH registrieren oder einen in der EU ansaessigen Alleinvertreter (OR) benennen. Para-Kresol und andere Kresol-Isomere können auf der SVHC-Kandidatenliste der ECHA stehen — der aktuelle Status ist regelmäßig zu prüfen. Ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) gemäß Verordnung (EU) 2020/878 ist Pflicht und muss dem Empfaenger in dessen Landessprache bereitgestellt werden. Transport unterliegt ADR-Vorschriften. Aktuelle Zollsätze für Unterposition 2907 19 in TARIC der Europäischen Kommission prüfen.
Ist Thymol als Phenol in 2907 19 oder als Naturprodukt in einer anderen Position einzureihen?
Thymol (CAS 89-83-8, 5-Methyl-2-isopropylphenol) ist eine gesondert chemisch definierte organische Verbindung mit einer -OH-Gruppe, die direkt an den aromatischen Ring gebunden ist — es handelt sich daher um ein einwertiges Phenol, das in Unterposition 2907 19 KN einzureihen ist, unabhängig davon, ob es aus chemischer Synthese oder Isolierung aus Thymianoeel stammt. Anmerkung 1 zu Kapitel 29 erlaubt Naturstoffe, sofern sie chemisch rein sind. Thymol in Form eines unverdünnten atherischen Oels (Gemisch) wird ausserhalb von Kapitel 29 eingereiht. Bei Zweifeln ist eine vZTA empfehlenswert. Zollsätze in TARIC prüfen.
Welche Unterlagen sind bei der Einfuhr von Naphtholen der Unterposition 2907 19 in die EU erforderlich?
Für die Einfuhr von Naphtholen (alpha-Naphthol, beta-Naphthol) in die EU sind erforderlich: Handelsrechnung mit CAS-Nummer und Reinheitsgrad, Befoerderungsdokument (CMR, B/L oder AWB), EORI-Nummer des Einführers, ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt (SDB) gemäß Verordnung (EU) 2020/878 sowie Nachweis der REACH-Registrierung bei der ECHA oder Benennung eines in der EU ansaessigen Alleinvertreters (OR). Beta-Naphthol ist regelmäßig auf SVHC-Eintragungen und Beschraenkungen gemäß Anhang XVII REACH bei der ECHA zu prüfen. Verpackungen müssen gemäß CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 vollstaendig gekennzeichnet sein. Für Praeferenzzolle ist ein gueltiger Ursprungsnachweis (EUR.1 oder Erklärung auf der Rechnung) erforderlich. Aktuelle Zollsätze in TARIC prüfen.
Wie klassifiziert man andere einwertige Phenole im Zolltarif 2907 19?
Die Klassifizierung von andere einwertige Phenole unter KN-Code 2907 19 basiert auf der chemischen Struktur und den funktionellen Gruppen. Im Zweifelsfall kann eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beim Hauptzollamt beantragt werden.