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38089900
VERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIEInsecticides, rodenticides, Fungizide, Herbizide, anti-sprouting Erzeugnisse and plant-growth regulators, Desinfektionsmittel and similar Erzeugnisse, in Aufmachungen für den Einzelverkauf or as Zubereitungen or articles (for example, sulphur-treated bands, wicks and Kerzen, and fly-papers)

Insecticides, rodenticides, Fungizide, Herbizide, anti-sprouting Erzeugnisse and plant-growth regulators, Desinfektionsmittel and similar Erzeugnisse, in Aufmachungen für den Einzelverkauf or as Zubereitungen or articles (for example, sulphur-treated bands, wicks and Kerzen, and fly-papers), andere, andere

Warenbeschreibung und Tarifposition

Der KN-Code 380899 umfasst andere pflanzenschutz- und biozidprodukte, eingereiht in Kapitel 38 der Kombinierten Nomenklatur. Die Einreihung basiert auf chemischer Zusammensetzung, Handelsform und Verwendungszweck. Die Anmerkungen zu Kapitel 38 praezisieren den Umfang der einzelnen Unterpositionen. Die Zollabfertigung erfordert eine ordnungsgemaesse Warenidentifizierung anhand technischer Dokumentation, Analysezertifikaten und Handelsspezifikationen. Die Einfuhr in die EU erfordert die Einhaltung tarifaerer und nichttarifaerer Anforderungen. Handelspolitische Maßnahmen wie Antidumpingzoelle oder Zollkontingente sind ebenfalls zu beruecksichtigen.

Regulatorische Pflichten des Importeurs

Die Einfuhr von Waren unter KN-Code 380899 unterliegt der REACH-Verordnung (EG Nr. 1907/2006) und CLP-Verordnung (EG Nr. 1272/2008). Der Importeur muss die ECHA-Registrierung jedes Stoffs sicherstellen. Ein Sicherheitsdatenblatt (SDS) gemäß Verordnung (EU) 2020/878 ist erforderlich. Diese Produkte können auch besonderer Vorschriften für verschiedene chemische Erzeugnisse des Kapitels 38 unterliegen. Die CLP-Kennzeichnung muss Gefahrenpiktogramme, Signalwoerter, H- und P-Sätze enthalten. Der Transport unterliegt ADR/RID. Diese Stoffe unterliegen nicht CBAM.

Zolldokumentation und Handelspraeferenzen

Zollanmeldungen für Einfuhren unter KN-Code 380899 sollten vollstaendige Spezifikation, CAS-Nummern, Handelsform und Verwendungszweck enthalten. Importeure können Zollpraeferenzen nutzen. Eine TARIC-Überprüfung vor jeder Transaktion wird empfohlen. Der Export kann eine Überprüfung nach der Dual-Use-Verordnung erfordern. Die Qualitaetskontrolle sollte chemische Zusammensetzungspruefung und Spezifikationskonformitaet umfassen.

Sonstige Biozid- und Pflanzenschutzprodukte

KN-Code 3808 99 umfasst sonstige Pflanzenschutz- und Biozidprodukte, die nicht unter 3808 10-94 fallen, darunter Pflanzenwuchsregulatoren, Rodentizide und Molluskizide. Die Einfuhr erfordert PSM- oder BPR-Wirkstoffregistrierung, nationale Zulassung und vollständige Zolldokumentation. Produkte mit Doppelverwendung können zusätzliche BPR-Einordnung erfordern.

Häufig gestellte Fragen

Was sind die Hauptanwendungen von Produkten unter KN-Code 380899?
Andere Pflanzenschutz- und Biozidprodukte werden vorwiegend in Landwirtschaft und Materialschutz eingesetzt. Die spezifische Verwendung haengt von Zusammensetzung und Handelsform ab. Die Zolltarifeinreihung haengt nicht vom Endverwendungszweck, sondern von objektiven Wareneigenschaften ab.
Erfordert die Einfuhr dieser Produkte besondere Genehmigungen?
Grundsaetzlich sind über REACH und CLP hinaus keine gesonderten Einfuhrgenehmigungen erforderlich. Für SVHC-Stoffe oder zulassungspflichtige Stoffe können zusaetzliche Genehmigungen erforderlich sein. Der Stoffstatus sollte in der ECHA-Datenbank überprüft werden.
Wie lässt sich die korrekte Einreihung unter Code 380899 überprüfen?
Die Einreihung kann durch Einholung einer Verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) bestaetigt werden. Eine vZTA ist 3 Jahre gueltig und bindet Zollbehörden in allen EU-Mitgliedstaaten. Eine Beratung durch einen Zollagenten wird ebenfalls empfohlen.
Welche Produkte fallen unter den Restcode KN 3808 99?
KN 3808 99 umfasst Pflanzenwuchsregulatoren, Rodentizide, Molluskizide und Vogelrepellents, die nicht unter KN 3808 10-94 eingereiht sind. Die korrekte Einreihung erfordert genaue Angabe des Wirkstoffs und der Produktanwendung.