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4009 12TARIC-Untercode wählen

Rohre und Schläuche, aus Weichkautschuk, auch mit Formstücken (z. B. Verbindungs-, Knie- und Flanschstücke), weder verstärkt noch in Verbindung mit anderen Stoffen, mit Formstücken

Verfügbare TARIC-Untercodes: 2

Anwendungsbereich und Einreihungskriterien der Unterposition 400912

Die Unterposition 400912 der Kombinierten Nomenklatur erfasst Rohre, Leitungen und Schläuche aus weichem vulkanisiertem Kautschuk, die keine Verstärkungseinlagen aufweisen, aber mit Kupplungen, Verschraubungen, Ventilen oder anderem Zubehör dauerhaft ausgestattet sind. Das Erzeugnis muss beide Voraussetzungen gleichzeitig erfüllen: keine Verstärkungsschicht in der Schlauchwand und das Vorhandensein mindestens einer dauerhaft am Schlauch befestigten Armatur. Als Armaturen gelten alle Verbindungselemente, die dazu dienen, den Schlauch an eine Installation, ein Gerät oder eine Rohrleitung anzuschließen: Gewinde-, Muffen- oder Steckkupplungen, Schellen, Endkappen und integrierte Ventile. Das Zubehör kann aus Metall, Kunststoff oder Kautschuk bestehen. Typische Erzeugnisse der Unterposition 400912 umfassen: fertige Schlauchgarnituren für Haushaltsgeräte (Waschmaschinen, Geschirrspüler, Wasserfilter), Schlauchsets für Sanitärinstallationen, Aquarienschläuche mit Anschlüssen, Druckluftschläuche mit Kupplungen für Niederdruckpneumatikwerkzeuge sowie Laborschläuche mit Normkupplungen. Die Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der KN, insbesondere Vorschriften 1, 6 und – bei zusammengesetzten Waren – Vorschrift 3(b), sind bei der Prüfung anzuwenden, ob die Armaturen hinreichend wesentlich sind, um die Einreihung des Gesamterzeugnisses zu bestimmen.

Einfuhrverfahren, Zolldokumentation und Konformitätsanforderungen

Die Einfuhr nicht verstärkter Kautschukschlauchgarnituren mit Armaturen (400912) in die EU unterliegt dem Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013). Der Einführer oder sein bevollmächtigter Zollvertreter gibt eine Zollanmeldung mit dem korrekten 10-stelligen TARIC-Code, dem Zollwert (einschließlich des Wertes aller befestigten Armaturen) und dem Ursprungsland ab. Die Handelsfaktura sollte eine vollständige technische Beschreibung enthalten: Kautschukart, Innen- und Außendurchmesser, Länge, Bestätigung des fehlenden Verstärkungseinlage sowie Beschreibung der Armaturen (Werkstoff, Typ, Gewindenorm oder Anschlusstyp, Befestigungsart). Da es sich um ein zusammengesetztes Erzeugnis handelt, müssen die Werte aller Komponenten in den Zollwert der Garnitur einbezogen werden. Zur Inanspruchnahme präferenzieller Zollsätze aus EU-Freihandelsabkommen (CETA, EU-Japan-WPA, APS) ist ein gültiger Ursprungsnachweis erforderlich: EUR.1, Rechnungserklärung oder REX-Registrierung. Kautschukbestandteile unterliegen der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006; bei Kontakt mit Lebensmitteln oder Trinkwasser gilt zusätzlich die Verordnung (EG) Nr. 1935/2004. Metallarmaturen aus Edelstahl können je nach Druckklasse und Verwendungszweck der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU unterliegen. Der Einführer sollte prüfen, ob die vollständige Schlauchgarnitur produktsicherheitsrechtlichen Anforderungen des jeweiligen Endverwendungsbereichs unterliegt.

Abgrenzung zu 400911 und anderen Unterpositionen der Position 4009

Die Grenze zwischen 400911 und 400912 verläuft ausschließlich am Kriterium dauerhaft befestigter Armaturen: ein identischer, nicht verstärkter Kautschukschlauch ohne Armaturen ist 400911; derselbe Schlauch mit dauerhaft befestigten Armaturen ist 400912. Die entscheidende Frage ist, ob die Armaturen zum Zeitpunkt der Zollanmeldung dauerhaft am Schlauch befestigt sind oder ob sie lediglich lose im selben Paket verpackt mitgeliefert werden. Lose beiliegende, physisch nicht mit dem Schlauch verbundene Armaturen können separat eingereiht werden (als Rohrformstücke in Kapitel 73 oder 39, je nach Werkstoff), was zur Einreihung des Schlauchs selbst in 400911 führen würde. Metallverstärkte Schläuche mit Armaturen werden in 400922, textiliverstärkte Schläuche mit Armaturen in 400932 oder 400942 eingereiht. Werden mit dem Schlauchset zusätzliche Zubehörteile wie Spritzpistolen, Düsen oder Anschlussstücke geliefert, kann eine Analyse nach AVA 3(b) oder 3(c) zur Bestimmung des charakterbestimmenden Bestandteils erforderlich sein. Bei Zweifeln ist ein Antrag auf eine Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) empfehlenswert, die EU-weit drei Jahre rechtsverbindlich ist.

Häufig gestellte Fragen

Wird eine Schlauchgarnitur mit Kautschukschlauch und Edelstahlarmaturen als 400912 eingereiht?
Ja, sofern der Schlauch aus weichem vulkanisiertem Kautschuk besteht, die Wandung keine Verstärkung enthält und die Armaturen zum Zeitpunkt der Einfuhr dauerhaft befestigt sind. In diesem Fall wird die gesamte Garnitur als zusammengesetztes Erzeugnis gemäß AVA 3(b) unter der Unterposition 400912 eingereiht. Der Zollwert muss den Wert der gesamten Garnitur einschließlich der Armaturen umfassen. Werden die Armaturen lose und unbefestigt mitgeliefert, ist eine gesonderte Einreihung nach Werkstoff möglich, was zur Einreihung des Schlauchs in 400911 führen kann.
Wie ist eine dauerhafte Befestigung einer Armatur von einer losen Beigabe im gleichen Karton zu unterscheiden?
Eine dauerhafte Befestigung liegt vor, wenn die Armatur durch Crimpung, Verschraubung, Klebung oder anderweitige unlösbare Verbindung am Schlauchende befestigt ist, sodass eine Trennung Werkzeug erfordert oder Schlauch oder Armatur beschädigen würde. Lose im selben Karton oder Beutel verpackte, physisch nicht mit dem Schlauch verbundene Teile sind keine Armaturen im Sinne der Unterposition 400912, sondern eigenständige Artikel. Produktfotos, Katalogbeschreibungen und technische Zeichnungen des Anschlussdetails sind belastbare Belege für den Befestigungscharakter und sollten der Einfuhrdokumentation beigefügt werden.
Welche Angaben sind auf der Einfuhranmeldung und Handelsfaktura für Schläuche der Unterposition 400912 erforderlich?
Die Faktura sollte enthalten: Kautschukart (z. B. EPDM, NBR, SBR), Innen- und Außendurchmesser und Länge des Schlauchs, Bestätigung des fehlenden Verstärkungseinlage, Beschreibung der Armaturen (Werkstoff, Typ, Gewindenorm, Befestigungsart), Verwendungszweck (z. B. Trinkwasser, Lebensmittelflüssigkeiten, Druckluft) sowie eine REACH-Konformitätserklärung. Eine präzise Produktbeschreibung verkürzt die Zollabfertigung, verringert das Risiko einer Einreihungsanfechtung und ermöglicht den Zollbehörden die Prüfung der REACH- und Lebensmittelkontaktkonformität.