Unsicher bei der Klassifizierung?
52
Zolltarifkapitel 52
Baumwollgarne (andere als Nähgarne), mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf
Was umfasst Position 5205 des Zolltarifs?
Position 5205 umfasst Baumwollgarn (ausgenommen Naehgarne), mit einem Baumwollanteil von 85 GHT oder mehr, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf. Dies schliesst einfache und mehrfache (gefachte) Garne ein, gedreht oder ungedreht, in verschiedenen metrischen Nummern. Dieses Garn ist ein grundlegender Rohstoff für die Web- und Strickindustrie. Die Einfuhr von Baumwollgarn in die EU unterliegt Zollsätzen von 4% bis 5%. Eine Erklärung der Faserzusammensetzung, die einen Baumwollanteil von 85% oder mehr bestaetigt, ist erforderlich. Die Produkte müssen den REACH-Anforderungen entsprechen und gemäß Verordnung (EU) Nr. Position 5205 gehört zu Kapitel 52 (Textilien, Gewebe und Bekleidung) der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union. Diese Einreihung basiert auf dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation (WZO), das in über 200 Ländern weltweit angewendet wird. Die Kombinierte Nomenklatur der EU erweitert das HS um zusätzliche 8-stellige Unterpositionen, während das TARIC-System 10-stellige Codes zur Identifizierung spezifischer Handelsmaßnahmen hinzufügt. Jede 4-stellige Position wie 5205 wird in 6-stellige (HS), 8-stellige (KN) und 10-stellige (TARIC) Unterpositionen unterteilt, die die Art der Waren für die Anwendung der richtigen Zollsätze, Handelsmaßnahmen und regulatorischen Anforderungen präzisieren. Die korrekte Bestimmung des 10-stelligen Codes ist wesentlich für die Feststellung der Höhe der Zollabgaben und Steuern sowie der erforderlichen Genehmigungen und Zertifikate.
Zollsätze und Einfuhranforderungen für Position 5205
Die Einfuhr von Baumwollgarn in die EU unterliegt Zollsätzen von 4% bis 5%. Eine Erklärung der Faserzusammensetzung, die einen Baumwollanteil von 85% oder mehr bestaetigt, ist erforderlich. Die Produkte müssen den REACH-Anforderungen entsprechen und gemäß Verordnung (EU) Nr. Die Zollsätze für Baumwollgarn betragen 4%-5%, mit möglichen Ermaessigungen im Rahmen von Präferenzhandelsabkommen. Die korrekte Bestimmung des Baumwollgehalts (85% oder mehr) ist entscheidend, da sie die Tarifeinreihung beeinflusst. Nicht für den Einzelverkauf aufgemachtes Garn (5205) wird anders eingereiht als Einzelhandelsverpacktes (5207). Pruefen Sie die Ursprungsregeln, um Präferenzzollsaetze im Rahmen von EU-Handelsabkommen zu nutzen. Bei der Einfuhr von Waren der Position 5205 in die EU sind die geltenden Zollsätze zu beachten, die von der konkreten Unterposition (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland abhängen. MFN-Zollsätze (Meistbegünstigung) gelten für Einfuhren aus Ländern, mit denen die EU keine Präferenzhandelsabkommen geschlossen hat. Aktuelle Sätze können in der EU-Datenbank TARIC auf der Website der Europäischen Kommission überprüft werden. Die Einfuhr von Waren der Position 5205 kann von Präferenzzollsätzen im Rahmen von Freihandelsabkommen (FHA) der EU mit Drittländern, dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS) für Entwicklungsländer oder autonomen Zollaussetzungen profitieren. Die Inanspruchnahme von Präferenzen erfordert die Vorlage eines geeigneten Ursprungsnachweises (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Ursprungserklärung, REX-Bescheinigung).
Einreihung von Waren in Position 5205 — worauf ist zu achten
Position 5205 umfasst Baumwollgarn (ausgenommen Naehgarne). Baumwollgarn nach: Nähgarn (5204), Garn ≥85% Baumwolle ungekämmt (5205), Garn ≥85% Baumwolle gekämmt (5206), Garn <85% Baumwolle (5207). Entscheidend: Baumwollanteil (≥85% vs <85%) und Behandlung (gekrempelt vs gekämmt). Gewebe: 5208-5212. Chemiefasergarn: Kapitel 54/55.
Häufig gestellte Fragen
Welche Zollsätze gelten für Baumwollgarn ≥85% Baumwolle, einfach (Position 5205)?
Die Einfuhr von Baumwollgarn ≥85% Baumwolle, einfach der Position 5205 unterliegt einem Zollsatz von ca. 4% im Rahmen des konventionellen EU-Tarifs. Baumwollgarn mit hohem Baumwollgehalt (mind. 85%). Satz 4%. Verwendet in Weberei und Strickerei. Der Satz hängt von der konkreten 8-stelligen KN-Unterposition ab. Präferenziell niedrigere oder Nullsätze sind im Rahmen von EU-Handelsabkommen und dem APS-System verfügbar. Position 5205 umfasst Baumwollgarn (ausgenommen Naehgarne) und unterliegt dem Unionszollkodex (UZK) sowie den Vorschriften der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Welche Anforderungen gelten für die Einfuhr von Baumwollgarn ≥85% Baumwolle?
Die Einfuhr von Baumwollprodukten der Position 5205 erfordert REACH-Dokumentation zum Nachweis des Fehlens beschränkter Stoffe (Azofarbstoffe, Formaldehyd, Phthalate). Textilkennzeichnung muss Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 über Textilfaserbezeichnungen entsprechen. Standardzolldokumentation erforderlich. Ursprungszeugnis (EUR.1, REX) für Präferenzsätze unerlässlich. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Position 5205 umfasst Baumwollgarn (ausgenommen Naehgarne) und unterliegt dem Unionszollkodex (UZK) sowie den Vorschriften der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Worauf ist bei der Einreihung in Position 5205 zu achten?
Position 5205 umfasst Baumwollgarn ≥85% Baumwolle, einfach. Die Einreihung in Kapitel 52 hängt ab von: Baumwollgehalt (≥85% vs. <85%), Flächengewicht (≤200 g/m² vs. >200 g/m²), Bindungsart (Leinwand, Köper, Atlas) und Ausrüstung (roh, gebleicht, gefärbt, bedruckt). KN-Unterpositionen präzisieren diese Parameter. Die Laborbestimmung der Faserzusammensetzung und des Gewichts ist entscheidend. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Position 5205 umfasst Baumwollgarn (ausgenommen Naehgarne) und unterliegt dem Unionszollkodex (UZK) sowie den Vorschriften der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Nützliche Tools & Ressourcen
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