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55
Zolltarifkapitel 55
Kabel aus künstlichen Filamenten
Was umfasst Position 5502 des Zolltarifs?
Position 5502 umfasst Kabel aus künstlichen Filamenten. Dies schliesst hauptsaechlich Viskose- und Acetatkabel ein, die Buendel endloser paralleler Filamente sind, die zum Schneiden in künstliche Stapelfasern bestimmt sind. Künstliche Fasern werden aus natürlicher Cellulose hergestellt. Die Einfuhr von künstlichem Kabel in die EU unterliegt Zollsätzen von 4% bis 5%. Dieses Produkt ist ein Halbfertigerzeugnis für die Spinnerei künstlicher Fasern. Eine ordnungsgemäße Kennzeichnung der Faserart und die REACH-Konformitaet sind erforderlich. Position 5502 gehört zu Kapitel 55 (Textilien, Gewebe und Bekleidung) der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union. Diese Einreihung basiert auf dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation (WZO), das in über 200 Ländern weltweit angewendet wird. Die Kombinierte Nomenklatur der EU erweitert das HS um zusätzliche 8-stellige Unterpositionen, während das TARIC-System 10-stellige Codes zur Identifizierung spezifischer Handelsmaßnahmen hinzufügt. Jede 4-stellige Position wie 5502 wird in 6-stellige (HS), 8-stellige (KN) und 10-stellige (TARIC) Unterpositionen unterteilt, die die Art der Waren für die Anwendung der richtigen Zollsätze, Handelsmaßnahmen und regulatorischen Anforderungen präzisieren. Die korrekte Bestimmung des 10-stelligen Codes ist wesentlich für die Feststellung der Höhe der Zollabgaben und Steuern sowie der erforderlichen Genehmigungen und Zertifikate. Die Einreihung von Waren in Position 5502 muss den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung (AV) der Kombinierten Nomenklatur folgen. AV 1 bestimmt, dass die Einreihung in erster Linie nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln erfolgt. Die Erläuterungen zum Harmonisierten System und zur Kombinierten Nomenklatur präzisieren den Umfang jeder Position und sind unverzichtbare Referenzen für Importeure und Zollagenten.
Zollsätze und Einfuhranforderungen für Position 5502
Die Einfuhr von künstlichem Kabel in die EU unterliegt Zollsätzen von 4% bis 5%. Eine ordnungsgemäße Kennzeichnung der Faserart und die REACH-Konformitaet sind erforderlich. Künstliches Kabel (Viskose, Acetat) wird unter 5502 eingereiht, synthetisches unter 5501. Die Zollsätze betragen 4%-5% je nach Unterposition. Dieses Produkt ist zum Schneiden in künstliche Stapelfasern (Position 5504) bestimmt. Eine Kennzeichnung, die die Art der künstlichen Faser (Viskose, Acetat usw.) angibt, ist erforderlich. Bei der Einfuhr von Waren der Position 5502 in die EU sind die geltenden Zollsätze zu beachten, die von der konkreten Unterposition (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland abhängen. MFN-Zollsätze (Meistbegünstigung) gelten für Einfuhren aus Ländern, mit denen die EU keine Präferenzhandelsabkommen geschlossen hat. Aktuelle Sätze können in der EU-Datenbank TARIC auf der Website der Europäischen Kommission überprüft werden. Die Einfuhr von Waren der Position 5502 kann von Präferenzzollsätzen im Rahmen von Freihandelsabkommen (FHA) der EU mit Drittländern, dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS) für Entwicklungsländer oder autonomen Zollaussetzungen profitieren. Die Inanspruchnahme von Präferenzen erfordert die Vorlage eines geeigneten Ursprungsnachweises (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Ursprungserklärung, REX-Bescheinigung). Waren der Position 5502 unterliegen Kennzeichnungs- und Faserzusammensetzungskontrollen. Erforderliche Unterlagen umfassen: Faserzusammensetzungsetiketten (EU-VO 1007/2011), OEKO-TEX-Zertifikate, REACH-Berichte. Neben dem Zoll unterliegen Einfuhren der Mehrwertsteuer zum im Bestimmungsland geltenden Satz. Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert zuzüglich Zoll und etwaiger Ausgleichs- oder Antidumpingzölle. Der Importeur muss eine elektronische Zollanmeldung im nationalen Einfuhrsystem abgeben.
Einreihung von Waren in Position 5502 — worauf ist zu achten
Position 5502 umfasst Kabel aus künstlichen Filamenten (Viskose, Celluloseacetat, Modal). Abgrenzung zu 5501 (synthetisches Kabel): hier Cellulose-Material. Geschnittene künstliche Spinnfasern — 5504. Häufiger Fehler: Viskosekabel als synthetisch (5501). Entscheidend: Cellulose-Ursprung und Kabelform — ungeschnittene parallele Endlosfilamente.
Häufig gestellte Fragen
Welche Zollsätze gelten für Kabel aus künstlichen Filamenten?
Der Zollsatz für Kabel aus künstlichen Filamenten der Position 5502 beträgt 4% im Rahmen des konventionellen (MFN) Tarifs. Dieser Satz gilt für beide Unterpositionen — Celluloseacetatkabel und sonstige künstliche Kabel (einschließlich Viskose). Künstliches Kabel wird aus natürlicher Cellulose hergestellt und ist als Halbfertigerzeugnis zum Schneiden in Stapelfasern bestimmt. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Welche Dokumente werden für den Import von künstlichem Kabel benötigt?
Der Import erfordert Standardzolldokumente: Handelsrechnung mit Angabe der Faserart, Frachtbrief und Zollanmeldung. Eine ordnungsgemäße Kennzeichnung der Faserart (Viskose, Acetat) gemäß EU-Normen ist erforderlich. Die Produkte müssen den REACH-Anforderungen entsprechen. Ein Ursprungszeugnis wird für Präferenzsätze benötigt. Dies betrifft Waren der Position 5502 der Kombinierten Nomenklatur. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Welche praktischen Aspekte sind beim Import von künstlichem Kabel zu beachten?
Künstliches Filamentkabel ist ein Halbfertigerzeugnis für die Stapelfaserspinnerei. Künstliche Fasern (Viskose, Acetat) werden aus natürlicher Cellulose hergestellt, was sie von synthetischen Fasern unterscheidet. Die korrekte Unterscheidung zwischen synthetischem Kabel (5501) und künstlichem Kabel (5502) ist für die Einreihung wesentlich. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
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