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55
Zolltarifkapitel 55
Andere Gewebe aus synthetischen Spinnfasern
Was umfasst Position 5515 des Zolltarifs?
Position 5515 umfasst andere Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, also Mischgewebe mit anderen Fasern als Baumwolle (z.B. mit Wolle, Viskose, Leinen). Diese Gewebe können verschiedene Anteile synthetischer und anderer natürlicher oder künstlicher Fasern enthalten. Die Einfuhr dieser Gewebe in die EU unterliegt Zollsätzen von ca. Die korrekte Einreihung erfordert eine genaue Bestimmung der Faserzusammensetzung. Diese Gewebe werden in Bekleidung, Polsterstoffen und technischen Anwendungen eingesetzt. Position 5515 gehört zu Kapitel 55 (Textilien, Gewebe und Bekleidung) der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union. Diese Einreihung basiert auf dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation (WZO), das in über 200 Ländern weltweit angewendet wird. Die Kombinierte Nomenklatur der EU erweitert das HS um zusätzliche 8-stellige Unterpositionen, während das TARIC-System 10-stellige Codes zur Identifizierung spezifischer Handelsmaßnahmen hinzufügt. Jede 4-stellige Position wie 5515 wird in 6-stellige (HS), 8-stellige (KN) und 10-stellige (TARIC) Unterpositionen unterteilt, die die Art der Waren für die Anwendung der richtigen Zollsätze, Handelsmaßnahmen und regulatorischen Anforderungen präzisieren. Die korrekte Bestimmung des 10-stelligen Codes ist wesentlich für die Feststellung der Höhe der Zollabgaben und Steuern sowie der erforderlichen Genehmigungen und Zertifikate. Die Einreihung von Waren in Position 5515 muss den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung (AV) der Kombinierten Nomenklatur folgen. AV 1 bestimmt, dass die Einreihung in erster Linie nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln erfolgt. Die Erläuterungen zum Harmonisierten System und zur Kombinierten Nomenklatur präzisieren den Umfang jeder Position und sind unverzichtbare Referenzen für Importeure und Zollagenten.
Zollsätze und Einfuhranforderungen für Position 5515
Die Einfuhr dieser Gewebe in die EU unterliegt Zollsätzen von ca. Die korrekte Einreihung erfordert eine genaue Bestimmung der Faserzusammensetzung. Kennzeichnung und REACH-Konformitaet sind erforderlich. Position 5515 umfasst synthetische Gewebe, die mit anderen Fasern als Baumwolle gemischt sind. Die Zollsätze betragen ca. 8%, mit möglichen Tarifpraeferenzen. Mischungen mit Wolle können gesonderten Kennzeichnungsanforderungen unterliegen. Eine genaue Laboranalyse der Faserzusammensetzung ist für die korrekte Einreihung erforderlich. Bei der Einfuhr von Waren der Position 5515 in die EU sind die geltenden Zollsätze zu beachten, die von der konkreten Unterposition (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland abhängen. MFN-Zollsätze (Meistbegünstigung) gelten für Einfuhren aus Ländern, mit denen die EU keine Präferenzhandelsabkommen geschlossen hat. Aktuelle Sätze können in der EU-Datenbank TARIC auf der Website der Europäischen Kommission überprüft werden. Die Einfuhr von Waren der Position 5515 kann von Präferenzzollsätzen im Rahmen von Freihandelsabkommen (FHA) der EU mit Drittländern, dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS) für Entwicklungsländer oder autonomen Zollaussetzungen profitieren. Die Inanspruchnahme von Präferenzen erfordert die Vorlage eines geeigneten Ursprungsnachweises (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Ursprungserklärung, REX-Bescheinigung). Waren der Position 5515 unterliegen Kennzeichnungs- und Faserzusammensetzungskontrollen. Erforderliche Unterlagen umfassen: Faserzusammensetzungsetiketten (EU-VO 1007/2011), OEKO-TEX-Zertifikate, REACH-Berichte. Neben dem Zoll unterliegen Einfuhren der Mehrwertsteuer zum im Bestimmungsland geltenden Satz. Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert zuzüglich Zoll und etwaiger Ausgleichs- oder Antidumpingzölle. Der Importeur muss eine elektronische Zollanmeldung im nationalen Einfuhrsystem abgeben.
Einreihung von Waren in Position 5515 — worauf ist zu achten
Position 5515 umfasst Gewebe aus synthetischen Spinnfasern <85%, gemischt mit anderen Fasern als Baumwolle (Wolle, Flachs, künstliche). Abgrenzung zu 5513/5514 (Baumwollmischung): hier Mischungen mit anderen Fasern. ≥85% — 5512. Häufiger Fehler: Polyester/Viskose in 5513 statt 5515. Entscheidend: Synthetik <85% gemischt mit Nicht-Baumwolle.
Häufig gestellte Fragen
Welche Zollsätze gelten für andere Gewebe aus synthetischen Spinnfasern der Position 5515?
Die Zollsätze für andere Gewebe aus synthetischen Spinnfasern der Position 5515 hängen von der genauen Zolltarifnummer (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland ab. MFN-Sätze gelten für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzhandelsabkommen. Präferenzzollsätze können im Rahmen von Freihandelsabkommen, dem APS-System oder autonomen Zollaussetzungen verfügbar sein. Aktuelle Sätze für Position 5515 sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Der reguläre Mehrwertsteuersatz in Deutschland beträgt 19%.
Welche Dokumente sind für die Einfuhr von andere Gewebe aus synthetischen Spinnfasern in die EU erforderlich?
Für die Einfuhr von andere Gewebe aus synthetischen Spinnfasern der Position 5515 in die EU ist eine Zollanmeldung mit korrekter KN-Einreihung und die EORI-Nummer des Importeurs erforderlich. Die Standarddokumentation umfasst Handelsrechnung, Beförderungsdokument und Warenspezifikation. Ein Ursprungszeugnis ist für Präferenzsätze erforderlich. Zusätzliche regulatorische Anforderungen hängen von der Warenart ab. Die Einfuhr unterliegt dem Unionszollkodex (UZK). Position 5515 umfasst andere Gewebe aus synthetischen Spinnfasern und unterliegt dem Unionszollkodex (UZK) sowie den Vorschriften der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Worauf ist bei der Einreihung von andere Gewebe aus synthetischen Spinnfasern in Position 5515 zu achten?
Die Einreihung von Waren in Position 5515 erfordert die Anwendung der Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (KN). Entscheidend sind Zusammensetzung, Verwendungszweck und Verarbeitungsgrad der Ware. Position 5515 umfasst andere Gewebe aus synthetischen Spinnfasern — die genaue Einreihung in die 6-, 8- oder 10-stellige Unterposition hängt von den spezifischen Merkmalen ab. Bei Zweifeln empfiehlt sich die Beantragung einer Verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA). Die EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission kann bei der Einreihung ähnlicher Waren hilfreich sein. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen.
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