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WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWARENVliesstoffe, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen

Vliesstoffe, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen, andere, mit einem Gewicht von 25 g/m² oder weniger

Zolltarifliche Einreihung und Produkteigenschaften

Der KN-Code 560391 umfasst Vliesstoffe aus Fasern, die weder synthetische noch künstliche Chemiefasern sind, mit einem Gewicht von höchstens 25 g/m². In der Praxis betrifft dies vor allem Vliesstoffe aus Naturfasern wie Baumwolle, Flachs, Hanf, Jute oder deren Mischungen. Ultraleichte Vliesstoffe aus Naturfasern werden in Hygieneprodukten für empfindliche Haut, in der Kosmetik als Gesichtsmasken und in umweltfreundlichen Verpackungen verwendet. Die Einreihung erfordert den Nachweis, dass die überwiegende Faser weder synthetisch noch künstlich ist und das Gewicht 25 g/m² nicht übersteigt. Die Zolldokumentation sollte ein Faserzusammensetzungszertifikat und einen Gewichtsprüfbericht enthalten.

Regulatorische Anforderungen und EU-Rechtskonformität

In die EU importierte Vliesstoffe aus Naturfasern unterliegen der Textilverordnung (EU) Nr. 1007/2011 zur Faserzusammensetzungskennzeichnung. REACH beschränkt Chemikalien in Produktions- und Ausrüstungsprozessen, insbesondere Formaldehyd und Azofarbstoffe. Für hautberührende Vliesstoffe sind die Verbraucherproduktsicherheitsanforderungen gemäß GPSR (EU) 2023/988 relevant. Medizinische Baumwollvliesstoffe unterliegen der MDR (EU) 2017/745. Vliesstoffe aus zertifizierten Bio-Naturfasern können zusätzlichen Anforderungen der Verordnung (EU) 2018/848 über den ökologischen Landbau unterliegen.

Internationaler Handel und Einfuhrverfahren

Bei der Einfuhr von Vliesstoffen unter KN-Code 560391 ist die korrekte Bestimmung der überwiegenden Faser entscheidend, da sie die Wahl zwischen den Codes 5603.1x (Synthetikfasern) und 5603.9x (andere) bestimmt. Hauptproduzenten von Naturfaservliesstoffen sind Indien, Bangladesch und China. APS-Präferenzen können für Einfuhren aus Entwicklungsländern gelten. Der Transport leichter Vliesstoffe erfordert Schutz vor Feuchtigkeit und Verunreinigung. Importeure sollten die aktuellen Zollsätze und Handelsmaßnahmen im TARIC überprüfen.

Vliesstoffe aus anderen Fasern bis 25g KN 5603 91

KN-Code 5603 91 umfasst Vliesstoffe aus anderen Fasern (nicht synthetisch) mit einem Gewicht von höchstens 25 g/m². Dazu können Viskose-, Baumwoll- oder Zellulose-Vliesstoffe gehören. Leichte Zellulose-Vliesstoffe werden für Feuchttücher, Hygiene- und Kosmetikprodukte verwendet. Beim Import sind Bioabbaubarkeits- und Verpackungsvorschriften zu beachten.

Häufig gestellte Fragen

Wie werden Vliesstoffe aus einer Baumwoll-Polyester-Mischung eingereiht?
Die gewichtsmäßig überwiegende Faser bestimmt die Einreihung. Übersteigt der Baumwollanteil 50 Prozent, wird der Vliesstoff je nach Gewicht unter den Codes 560391-560394 eingereiht. Überwiegt Polyester, gelten die Codes 560311-560314. Die Zusammensetzung wird durch Labortests nach den Methoden der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 bestätigt.
Sind Naturfaservliesstoffe von REACH-Anforderungen befreit?
Nein. Naturfaservliesstoffe unterliegen REACH-Anforderungen ebenso wie synthetische, insbesondere bezüglich der bei Produktion, Färbung und Ausrüstung verwendeten Stoffe. Beschränkungen für Azofarbstoffe, Formaldehyd und Schwermetalle gelten unabhängig vom Basisfasertyp in vollem Umfang.
Benötigt Bio-Baumwollvliesstoff zusätzliche Zertifikate?
Wenn der Vliesstoff als Bio-Produkt vermarktet wird, muss er die Verordnung (EU) 2018/848 zur ökologischen Produktion erfüllen. Ein von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle ausgestelltes Bio-Zertifikat ist erforderlich. Die Verwendung der Bezeichnung Bio-Baumwolle ohne Zertifizierung stellt einen Rechtsverstoß dar.
Welche Vliesstoffe werden unter KN 5603 91 eingereiht?
KN 5603 91 umfasst Vliesstoffe aus Fasern außer synthetischen – z.B. Viskose, Baumwolle, Zellulose. Das Gewicht überschreitet nicht 25 g/m². Synthetik-Vliesstoffe dieses Gewichts fallen unter KN 5603 11.