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56039200
WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWARENVliesstoffe, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen

Vliesstoffe, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen, andere, mit einem Gewicht von mehr als 25 g/m², jedoch nicht mehr als 70 g/m²

Einreihungsbereich und Produkteigenschaften

Der KN-Code 560392 umfasst Vliesstoffe aus Fasern, die weder synthetische noch künstliche Chemiefasern sind, mit einem Gewicht von mehr als 25 g/m², aber höchstens 70 g/m². Es handelt sich um Vliesstoffe aus Naturfasern oder deren Mischungen, die in Hygieneprodukten, der Landwirtschaft, biologisch abbaubaren Verpackungen und technischen Anwendungen eingesetzt werden. Vliesstoffe aus Jute, Hanf und Baumwolle in diesem Gewichtsbereich werden als umweltfreundliche Alternative zu synthetischen Materialien zunehmend nachgefragt. Für die Zolleinreihung ist die Bestätigung sowohl der überwiegenden Faserart als auch des Materialgewichts wesentlich.

Vorschriften und Einfuhranforderungen

Vliesstoffe unter KN-Code 560392 unterliegen der Textilverordnung (EU) Nr. 1007/2011 zur Faserzusammensetzungskennzeichnung. REACH reguliert chemische Stoffe im Produktionsprozess, und die GPSR (EU) 2023/988 verlangt allgemeine Produktsicherheit. Für biologisch abbaubare Vliesstoffe in der Landwirtschaft kann die Verordnung (EU) 2019/1009 über Düngeprodukte gelten, wenn der Vliesstoff Düngezusätze enthält. Importeure von Lebensmittelkontakt-Vliesstoffen müssen die Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 einhalten. Neue Nachhaltigkeits- und Ökodesign-Vorschriften können die Anforderungen beeinflussen.

Zollpraxis und Handelsaspekte

Bei der Zollabfertigung unter KN-Code 560392 sollte die Anmeldung Faserart und Gewicht präzise angeben. Die wachsende Nachfrage nach umweltfreundlichen und biologisch abbaubaren Materialien treibt den Import von Naturfaservliesstoffen aus asiatischen Ländern an. Das APS-System kann Präferenzzollsätze für Einfuhren aus Entwicklungsländern bieten. Der Transport erfordert Feuchtigkeitsschutz. Importeure sollten die Produktkonformität mit deklarierten Umwelteigenschaften überprüfen, um Greenwashing-Vorwürfe zu vermeiden.

Vliesstoffe aus anderen Fasern 25-70g KN 5603 92

KN-Code 5603 92 umfasst Vliesstoffe aus Fasern außer synthetischen mit einem Gewicht von 25-70 g/m². Typische Anwendungen sind Reinigungstücher, Industrietücher, Filtereinsätze und Verpackungsmaterialien. Zellulose-Vliesstoffe in diesem Gewichtsbereich werden als umweltfreundliche Alternative zu Synthetik-Vliesstoffen immer beliebter.

Häufig gestellte Fragen

Haben biologisch abbaubare Jutevliesstoffe Zollpräferenzen?
Jutevliesstoffe können im Rahmen des APS-Systems von Präferenzzollsätzen profitieren, besonders bei Einfuhr aus Bangladesch oder Indien. Die Präferenz hängt vom Nachweis des Warenursprungs durch ein entsprechendes Zeugnis ab. Aktuelle Sätze sollten vor der Einfuhr im TARIC-System überprüft werden.
Welche Kennzeichnung ist für Naturfaservliesstoffe erforderlich?
Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 verlangt ein Etikett mit Faserzusammensetzung in der Amtssprache des Verkaufslandes. Der prozentuale Anteil jeder Faserart ist in absteigender Reihenfolge anzugeben. Bei Mehrkomponentenmischungen ist die vollständige Angabe aller Fasern über 5 Prozent Gewichtsanteil erforderlich.
Unterliegen Industriehanf-Vliesstoffe besonderen Kontrollen?
Industriehanf-Vliesstoffe unterliegen keinen Betäubungsmittelkontrollen, sofern der THC-Gehalt des Rohmaterials den gesetzlichen Grenzwert nicht überschreitet. In der EU liegt dieser bei 0,3 Prozent THC. Importeure sollten über Dokumentation verfügen, die bestätigt, dass der verwendete Hanf diese Anforderung erfüllt.
Werden biologisch abbaubare Vliesstoffe unter KN 5603 92 eingereiht?
Biologisch abbaubare Vliesstoffe aus Zellulosefasern mit 25-70 g/m² fallen unter KN 5603 92. Die Bioabbaubarkeit beeinflusst nicht die Zolleinreihung, kann aber für Präferenzen im Rahmen der EU-Umweltpolitik qualifizieren.