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WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWARENVliesstoffe, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen

Vliesstoffe, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen, andere, mit einem Gewicht von mehr als 150 g/m²

Zolltarifliche Einreihung und Anwendungen

Der KN-Code 560394 umfasst Vliesstoffe aus Fasern, die weder synthetische noch künstliche Chemiefasern sind, mit einem Gewicht von mehr als 150 g/m². Dies sind die schwersten Vliesstoffe aus Naturfasern, die in der Geotechnik als biologisch abbaubare Geotextilien, im ökologischen Bauwesen als schwere Wärme- und Schalldämmung und in der Landwirtschaft als Mulchmatten und Erosionsschutzprodukte eingesetzt werden. Kokos-, Jute- und Hanfvliesstoffe mit 200-600 g/m² dienen als natürliche Alternative zu synthetischen Geotextilien. Die Einreihung erfordert die Bestätigung sowohl der vorherrschenden Faserart als auch eines Gewichts über 150 g/m² durch Labortests gemäß EN ISO 9073-1.

Regulatorische und normative Anforderungen

In die EU importierte schwere Naturfaservliesstoffe unterliegen der Textilverordnung (EU) Nr. 1007/2011 zur Etikettierung. Als Geotextilien oder Baustoffe fallen sie unter die CPR (EU) Nr. 305/2011 mit CE-Kennzeichnungspflicht. Geotextilien müssen die Normen EN 13249 bis EN 13257 erfüllen. REACH beschränkt chemische Stoffe im Produktions- und Imprägnierungsprozess. Für biologisch abbaubare Materialien können Anforderungen an Umweltaussagen relevant sein. Importeure sollten auch prüfen, ob für Materialien bestimmter Naturfasern phytosanitäre Vorschriften gelten.

Einfuhrverfahren und Logistik

Die Einfuhr schwerer Naturfaservliesstoffe unter KN-Code 560394 erfordert vollständige Zolldokumentation mit Zusammensetzung, Gewicht und Endverwendung. Aufgrund des erheblichen Warengewichts haben Transport- und Logistikkosten erhebliche wirtschaftliche Bedeutung. Hauptlieferanten sind Indien, Sri Lanka und Bangladesch für Kokos- und Jutevliesstoffe sowie europäische Länder für Hanf- und Wollvliesstoffe. APS-Präferenzen können für Einfuhren aus Entwicklungsländern verfügbar sein. Der Transport erfordert Schutz vor Feuchtigkeit und biologischen Schädlingen.

Schwere Vliesstoffe aus anderen Fasern KN 5603 94

KN-Code 5603 94 umfasst Vliesstoffe aus Fasern außer synthetischen mit einem Gewicht von mehr als 150 g/m². Dies sind schwere Vliesstoffe für Geotextilien, industrielle Filtration sowie Wärme- und Schalldämmung. Vliesstoffe aus Naturfasern (Jute, Leinen, Hanf) in diesem Gewicht werden im ökologischen Bauwesen geschätzt. Bei Importen aus Asien sollten Qualitätszertifikate geprüft werden.

Häufig gestellte Fragen

Werden Kokos-Erosionsschutzmatten unter Code 560394 eingereiht?
Ja, sofern die Kokosmatten im Vernadelungs- oder einem anderen Vliesstoffverfahren hergestellt werden und ein Gewicht über 150 g/m² aufweisen. Gewebte Matten werden in einem anderen Kapitel eingereiht. Die Herstellungstechnologie ist entscheidend – Vliesstoffe sind weder gewebt noch gestrickt noch nähgewirkt.
Benötigen biologisch abbaubare Geotextilien eine CE-Kennzeichnung?
Ja, wenn sie als Bauprodukte auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden. Geotextilien unterliegen der CPR (EU) Nr. 305/2011, unabhängig davon, ob sie synthetisch oder natürlich sind. Der Hersteller muss eine Leistungserklärung erstellen und CE-Kennzeichnung auf Grundlage der einschlägigen harmonisierten Norm der Reihe EN 132XX erhalten.
Welche Naturfasern werden am häufigsten in schweren Vliesstoffen verwendet?
Die am häufigsten verwendeten Naturfasern in Vliesstoffen über 150 g/m² sind Kokos, Jute, Hanf, Flachs und Schafwolle. Die Faserwahl hängt von der Anwendung ab – Kokos und Jute dominieren bei Geotextilien, Hanf und Wolle bei der Gebäudedämmung. Jede Faser bietet spezifische mechanische und thermische Eigenschaften.
Fallen Jute- oder Hanf-Vliesstoffe unter KN 5603 94?
Ja, Vliesstoffe aus Jute, Hanf, Leinen oder anderen Naturfasern mit >150 g/m² werden unter KN 5603 94 eingereiht. Entscheidend ist, dass es sich um Vliesstoffe (nicht Gewebe) handelt und das Gewicht 150 g/m² überschreitet.