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56

Zolltarifkapitel 56

Bindfäden, Seile und Taue, auch geflochten, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder mit einer Hülle aus Kautschuk oder Kunststoff

560749
Bindfäden, Seile und Taue, auch geflochten, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder mit einer Hülle aus Kautschuk oder Kunststoff, aus Polyethylen oder Polypropylen, andere
Zoll:0-8%
560750
Bindfäden, Seile und Taue, auch geflochten, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder mit einer Hülle aus Kautschuk oder Kunststoff, aus anderen synthetischen Fasern
Zoll:0-8%

Was umfasst Position 5607 des Zolltarifs?

Position 5607 umfasst Bindfaeden, Seile und Taue, auch geflochten, auch mit Kautschuk oder Kunststoff impraegniert, beschichtet, überzogen oder ummantelt. Diese Produkte werden aus Naturfasern (Sisal, Manila, Jute) oder Synthesefasern (Polypropylen, Nylon, Polyester) hergestellt. Die Einfuhr von Bindfaeden und Seilen in die EU unterliegt Zollsätzen von 0% bis 8% je nach Material. Sisalbindfaeden und Seile aus Naturfasern profitieren oft von niedrigeren Saetzen. Für Marineanwendungen bestimmte Produkte müssen Sicherheitsstandards erfüllen. Materialkennzeichnung ist erforderlich. Position 5607 gehört zu Kapitel 56 (Textilien, Gewebe und Bekleidung) der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union. Diese Einreihung basiert auf dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation (WZO), das in über 200 Ländern weltweit angewendet wird. Die Kombinierte Nomenklatur der EU erweitert das HS um zusätzliche 8-stellige Unterpositionen, während das TARIC-System 10-stellige Codes zur Identifizierung spezifischer Handelsmaßnahmen hinzufügt. Jede 4-stellige Position wie 5607 wird in 6-stellige (HS), 8-stellige (KN) und 10-stellige (TARIC) Unterpositionen unterteilt, die die Art der Waren für die Anwendung der richtigen Zollsätze, Handelsmaßnahmen und regulatorischen Anforderungen präzisieren. Die korrekte Bestimmung des 10-stelligen Codes ist wesentlich für die Feststellung der Höhe der Zollabgaben und Steuern sowie der erforderlichen Genehmigungen und Zertifikate. Die Einreihung von Waren in Position 5607 muss den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung (AV) der Kombinierten Nomenklatur folgen. AV 1 bestimmt, dass die Einreihung in erster Linie nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln erfolgt. Die Erläuterungen zum Harmonisierten System und zur Kombinierten Nomenklatur präzisieren den Umfang jeder Position und sind unverzichtbare Referenzen für Importeure und Zollagenten.

Zollsätze und Einfuhranforderungen für Position 5607

Die Einfuhr von Bindfaeden und Seilen in die EU unterliegt Zollsätzen von 0% bis 8% je nach Material. Materialkennzeichnung ist erforderlich. Die Zollsätze sind differenziert: von 0% für Naturfasern bis 8% für Synthesefasern. Das Material (Jute, Sisal, Polypropylen, Nylon) bestimmt die Tarifunterposition. Seile für Marine- und Bergbauanwendungen müssen EN-Standards erfüllen. Landwirtschaftlicher Polypropylenbindfaden ist eines der am häufigsten importierten Produkte dieser Position. Bei der Einfuhr von Waren der Position 5607 in die EU sind die geltenden Zollsätze zu beachten, die von der konkreten Unterposition (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland abhängen. MFN-Zollsätze (Meistbegünstigung) gelten für Einfuhren aus Ländern, mit denen die EU keine Präferenzhandelsabkommen geschlossen hat. Aktuelle Sätze können in der EU-Datenbank TARIC auf der Website der Europäischen Kommission überprüft werden. Die Einfuhr von Waren der Position 5607 kann von Präferenzzollsätzen im Rahmen von Freihandelsabkommen (FHA) der EU mit Drittländern, dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS) für Entwicklungsländer oder autonomen Zollaussetzungen profitieren. Die Inanspruchnahme von Präferenzen erfordert die Vorlage eines geeigneten Ursprungsnachweises (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Ursprungserklärung, REX-Bescheinigung). Waren der Position 5607 unterliegen Kennzeichnungs- und Faserzusammensetzungskontrollen. Erforderliche Unterlagen umfassen: Faserzusammensetzungsetiketten (EU-VO 1007/2011), OEKO-TEX-Zertifikate, REACH-Berichte. Neben dem Zoll unterliegen Einfuhren der Mehrwertsteuer zum im Bestimmungsland geltenden Satz. Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert zuzüglich Zoll und etwaiger Ausgleichs- oder Antidumpingzölle. Der Importeur muss eine elektronische Zollanmeldung im nationalen Einfuhrsystem abgeben.

Einreihung von Waren in Position 5607 — worauf ist zu achten

Position 5607 umfasst Bindfäden, Seile, Taue und Kabel, auch geflochten oder imprägniert. Entscheidende Abgrenzung zu 5609 (Waren aus Seilen): hier Rohmaterial — Seile in Längen, keine konfektionierten Waren. Textilgarn — Kapitel 50-55. Stahldrahtseile — 7312. Häufiger Fehler: PP-Gewebebänder als Seile — Bänder sind 5806. Netzwerk aus Seilen — 5608. Entscheidend: Schnur-/Seilform.

Häufig gestellte Fragen

Welche Zollsätze gelten für Bindfaeden, Seile und Taue, auch geflochten der Position 5607?
Die Zollsätze für Bindfaeden, Seile und Taue, auch geflochten der Position 5607 hängen von der genauen Zolltarifnummer (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland ab. MFN-Sätze gelten für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzhandelsabkommen. Präferenzzollsätze können im Rahmen von Freihandelsabkommen, dem APS-System oder autonomen Zollaussetzungen verfügbar sein. Aktuelle Sätze für Position 5607 sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Der reguläre Mehrwertsteuersatz in Deutschland beträgt 19%.
Welche Dokumente sind für die Einfuhr von Bindfaeden, Seile und Taue, auch geflochten in die EU erforderlich?
Für die Einfuhr von Bindfaeden, Seile und Taue, auch geflochten der Position 5607 in die EU ist eine Zollanmeldung mit korrekter KN-Einreihung und die EORI-Nummer des Importeurs erforderlich. Die Standarddokumentation umfasst Handelsrechnung, Beförderungsdokument und Warenspezifikation. Ein Ursprungszeugnis ist für Präferenzsätze erforderlich. Zusätzliche regulatorische Anforderungen hängen von der Warenart ab. Die Einfuhr unterliegt dem Unionszollkodex (UZK). Position 5607 umfasst Bindfaeden, Seile und Taue, auch geflochten und unterliegt dem Unionszollkodex (UZK) sowie den Vorschriften der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Worauf ist bei der Einreihung von Bindfaeden, Seile und Taue, auch geflochten in Position 5607 zu achten?
Die Einreihung von Waren in Position 5607 erfordert die Anwendung der Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (KN). Entscheidend sind Zusammensetzung, Verwendungszweck und Verarbeitungsgrad der Ware. Position 5607 umfasst Bindfaeden, Seile und Taue, auch geflochten — die genaue Einreihung in die 6-, 8- oder 10-stellige Unterposition hängt von den spezifischen Merkmalen ab. Bei Zweifeln empfiehlt sich die Beantragung einer Verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA). Die EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission kann bei der Einreihung ähnlicher Waren hilfreich sein. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen.