Zum Hauptinhalt springen
56081900
WATTE, FILZE UND VLIESSTOFFE; SPEZIALGARNE; BINDFÄDEN, SEILE UND TAUE; SEILERWARENGeknotete Netze aus Bindfäden, Seilen oder Tauen; konfektionierte Fischernetze und andere konfektionierte Netze, aus Spinnstoffen

Geknotete Netze aus Bindfäden, Seilen oder Tauen; konfektionierte Fischernetze und andere konfektionierte Netze, aus Spinnstoffen, aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen, andere

Einreihung und Netzeigenschaften

Der KN-Code 560819 umfasst konfektionierte Fischernetze aus Textilgarnen, die keine synthetischen Chemiefasern sind. Dies betrifft hauptsächlich Netze aus Naturfasern wie Baumwolle, Flachs, Hanf und Sisal. Naturfasernetze werden traditionell in der handwerklichen und ökologischen Fischerei verwendet. Die Einreihung erfordert den Nachweis, dass die überwiegende Faser nicht synthetisch ist. Die Dokumentation sollte Faserzusammensetzung, Maschenweite und Netztyp enthalten.

Vorschriften und Sicherheitsanforderungen

In die EU importierte Naturfaser-Fischernetze unterliegen der Textilverordnung (EU) Nr. 1007/2011 zur Faserzusammensetzung. Mindestmaschenweitenanforderungen gemäß Verordnung (EU) 2019/1241 gelten unabhängig von der Faserart. REACH beschränkt Chemikalien in Netzkonservierung. Hanfnetze unterliegen THC-Grenzwertvorschriften. Die GPSR gilt für Freizeitnetze.

Handelsaspekte und Einfuhr

Die Einfuhr von Naturfaser-Fischernetzen unter KN-Code 560819 erfordert präzise Zolldokumentation. Diese Netze werden hauptsächlich in asiatischen, afrikanischen und südamerikanischen Ländern produziert. EBA-Präferenzen können für Einfuhren aus am wenigsten entwickelten Ländern gelten. Der Transport erfordert besonderen Feuchtigkeitsschutz. Importeure sollten Zollsätze im TARIC überprüfen.

Fischernetze aus anderen Spinnstoffen KN 5608 19

KN-Code 5608 19 umfasst konfektionierte Fischernetze aus anderen Spinnstoffen als synthetischen – z.B. Baumwolle, Leinen oder Hanf. Naturfasernetze werden in der traditionellen und ökologischen Fischerei verwendet. Sie unterliegen denselben GFP-Vorschriften wie Synthetiknetze. Bei der Einfuhr sind Maschenweite und Material gemäß den für das jeweilige Gewässer geltenden Vorschriften zu prüfen.

Häufig gestellte Fragen

Sind Baumwollnetze für kommerzielle Fischerei in der EU zugelassen?
Es gibt keine EU-Vorschrift, die die Verwendung von Naturfasernetzen in der kommerziellen Fischerei verbietet. Nur die Einhaltung der Mindestmaschenweiten gemäß Verordnung (EU) 2019/1241 ist erforderlich. Baumwollnetze werden jedoch wegen geringerer Haltbarkeit kommerziell selten verwendet.
Unterliegen Hanfnetze der Betäubungsmittelkontrolle?
Netze aus Industriehanf unterliegen keiner Betäubungsmittelkontrolle, sofern der THC-Gehalt des Hanf-Rohstoffs den Grenzwert von 0,3 Prozent nicht überschreitet. Importeure sollten über ein Zertifikat verfügen, das bestätigt, dass es sich um eine Industriesorte mit niedrigem THC-Gehalt handelt.
Wie werden Netze aus Baumwoll-Nylon-Mischung eingereiht?
Die gewichtsmäßig überwiegende Faser bestimmt die Einreihung. Übersteigt Nylon 50 Prozent der Masse, wird das Netz unter Code 560811 eingereiht. Überwiegt Baumwolle, gilt Code 560819. Die Zusammensetzung ist durch Labortests gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 zu bestätigen.
Werden Baumwoll-Fischernetze unter KN 5608 19 eingereiht?
Ja, Fischernetze aus Baumwolle, Leinen oder Hanf werden unter KN 5608 19 eingereiht. Synthetikfasernetze fallen unter KN 5608 11. Der Fasertyp ist das Einreihungskriterium, die Fischerevorschriften sind analog.