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63
Zolltarifkapitel 63
Warenzusammenstellungen, bestehend aus Geweben und Garnen, auch mit Zubehör, zum Herstellen von Teppichen, Wandbehängen, bestickten Tischdecken oder Servietten oder ähnlichen Spinnstoffwaren, in Aufmachungen für den Einzelverkauf
Was umfasst Position 6308 des Zolltarifs?
Position 6308 umfasst Zusammenstellungen aus Geweben und Garnen für Teppiche und Stickereien. Es handelt sich um konfektionierte Spinnstoffwaren für verschiedene Haushalts-, Industrie- und Handelszwecke. Sie werden aus verschiedenen Spinnstoffen wie Baumwolle, Polyester, Leinen und deren Mischungen hergestellt. Die Einfuhr dieser Waren in die EU unterliegt Zollsätzen von 4% bis 12% je nach Produktart und Material. Die Produkte müssen gemäß den EU-Anforderungen an die Textilkennzeichnung gekennzeichnet sein und den REACH-Standards entsprechen. Ursprungsregeln sind für Tarifpraeferenzen wichtig. Position 6308 gehört zu Kapitel 63 (Textilien, Gewebe und Bekleidung) der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union. Diese Einreihung basiert auf dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation (WZO), das in über 200 Ländern weltweit angewendet wird. Die Kombinierte Nomenklatur der EU erweitert das HS um zusätzliche 8-stellige Unterpositionen, während das TARIC-System 10-stellige Codes zur Identifizierung spezifischer Handelsmaßnahmen hinzufügt. Jede 4-stellige Position wie 6308 wird in 6-stellige (HS), 8-stellige (KN) und 10-stellige (TARIC) Unterpositionen unterteilt, die die Art der Waren für die Anwendung der richtigen Zollsätze, Handelsmaßnahmen und regulatorischen Anforderungen präzisieren. Die korrekte Bestimmung des 10-stelligen Codes ist wesentlich für die Feststellung der Höhe der Zollabgaben und Steuern sowie der erforderlichen Genehmigungen und Zertifikate.
Zollsätze und Einfuhranforderungen für Position 6308
Die Einfuhr dieser Waren in die EU unterliegt Zollsätzen von 4% bis 12% je nach Produktart und Material. Die Produkte müssen gemäß den EU-Anforderungen an die Textilkennzeichnung gekennzeichnet sein und den REACH-Standards entsprechen. Die Zollsätze für Position 6308 liegen zwischen 4% und 12%. Kennzeichnung der Faserzusammensetzung und des Herkunftslandes ist erforderlich. Produkte müssen REACH-Standards für chemische Stoffe in Textilien erfüllen. Pruefen Sie die Verfügbarkeit von Tarifpraeferenzen im Rahmen von EU-Handelsabkommen. Bei der Einfuhr von Waren der Position 6308 in die EU sind die geltenden Zollsätze zu beachten, die von der konkreten Unterposition (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland abhängen. MFN-Zollsätze (Meistbegünstigung) gelten für Einfuhren aus Ländern, mit denen die EU keine Präferenzhandelsabkommen geschlossen hat. Aktuelle Sätze können in der EU-Datenbank TARIC auf der Website der Europäischen Kommission überprüft werden. Die Einfuhr von Waren der Position 6308 kann von Präferenzzollsätzen im Rahmen von Freihandelsabkommen (FHA) der EU mit Drittländern, dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS) für Entwicklungsländer oder autonomen Zollaussetzungen profitieren. Die Inanspruchnahme von Präferenzen erfordert die Vorlage eines geeigneten Ursprungsnachweises (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Ursprungserklärung, REX-Bescheinigung). Waren der Position 6308 unterliegen Kennzeichnungs- und Faserzusammensetzungskontrollen. Erforderliche Unterlagen umfassen: Faserzusammensetzungsetiketten (EU-VO 1007/2011), OEKO-TEX-Zertifikate, REACH-Berichte. Neben dem Zoll unterliegen Einfuhren der Mehrwertsteuer zum im Bestimmungsland geltenden Satz. Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert zuzüglich Zoll und etwaiger Ausgleichs- oder Antidumpingzölle. Der Importeur muss eine elektronische Zollanmeldung im nationalen Einfuhrsystem abgeben.
Einreihung von Waren in Position 6308 — worauf ist zu achten
Position 6308 umfasst Zusammenstellungen aus Geweben und Garnen für Teppiche und Stickereie. Es handelt sich um konfektionierte Spinnstoffwaren für verschiedene Haushalts-, Industrie- und Handelszwecke. Abgrenzung zu 6307 (andere konfektionierte Spinnstoffwaren () und 6309 (Altkleider und gebrauchte Spinnstoffware) erfordert Analyse von Material, Form und Verwendungszweck. Entscheidend: genaue Bestimmung des Grundmaterials, des Verarbeitungsgrads und des Verwendungszwecks der Ware.
Häufig gestellte Fragen
Welche Zollsätze gelten für Zusammenstellungen aus Geweben und Garnen für Teppiche und Stickereie der Position 6308?
Die Zollsätze für Zusammenstellungen aus Geweben und Garnen für Teppiche und Stickereie der Position 6308 hängen von der genauen Zolltarifnummer (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland ab. MFN-Sätze gelten für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzhandelsabkommen. Präferenzzollsätze können im Rahmen von Freihandelsabkommen, dem APS-System oder autonomen Zollaussetzungen verfügbar sein. Aktuelle Sätze für Position 6308 sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Der reguläre Mehrwertsteuersatz in Deutschland beträgt 19%.
Welche Dokumente sind für die Einfuhr von Zusammenstellungen aus Geweben und Garnen für Teppiche und Stickereie in die EU erforderlich?
Für die Einfuhr von Zusammenstellungen aus Geweben und Garnen für Teppiche und Stickereie der Position 6308 in die EU ist eine Zollanmeldung mit korrekter KN-Einreihung und die EORI-Nummer des Importeurs erforderlich. Die Standarddokumentation umfasst Handelsrechnung, Beförderungsdokument und Warenspezifikation. Ein Ursprungszeugnis ist für Präferenzsätze erforderlich. Zusätzliche regulatorische Anforderungen hängen von der Warenart ab. Die Einfuhr unterliegt dem Unionszollkodex (UZK). Position 6308 umfasst Zusammenstellungen aus Geweben und Garnen für Teppiche und Stickereie und unterliegt dem Unionszollkodex (UZK) sowie den Vorschriften der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Worauf ist bei der Einreihung von Zusammenstellungen aus Geweben und Garnen für Teppiche und Stickereie in Position 6308 zu achten?
Die Einreihung von Waren in Position 6308 erfordert die Anwendung der Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (KN). Entscheidend sind Zusammensetzung, Verwendungszweck und Verarbeitungsgrad der Ware. Position 6308 umfasst Zusammenstellungen aus Geweben und Garnen für Teppiche und Stickereie — die genaue Einreihung in die 6-, 8- oder 10-stellige Unterposition hängt von den spezifischen Merkmalen ab. Bei Zweifeln empfiehlt sich die Beantragung einer Verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA). Die EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission kann bei der Einreihung ähnlicher Waren hilfreich sein. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen.
Nützliche Tools & Ressourcen
Zollrechner
Zoll- & MwSt.-RechnerBerechnen Sie Zoll und MwSt. für „Warenzusammenstellungen, bestehend aus Geweben und Garnen, auch mit Zubehör, zum Herstellen von Teppichen, Wandbehängen, bestickten Tischdecken oder Servietten oder ähnlichen Spinnstoffwaren, in Aufmachungen für den Einzelverkauf“ und sehen Sie die gesamten Importkosten.Import-RentabilitätsrechnerPrüfen Sie die Rentabilität des Imports von „Warenzusammenstellungen, bestehend aus Geweben und Garnen, auch mit Zubehör, zum Herstellen von Teppichen, Wandbehängen, bestickten Tischdecken oder Servietten oder ähnlichen Spinnstoffwaren, in Aufmachungen für den Einzelverkauf“ unter Berücksichtigung aller Kosten.
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