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6912 00TARIC-Untercode wählen

Geschirr und andere Haushalts- oder Wirtschaftsartikel und Toilettengegenstände, aus keramischen Stoffen, andere als aus Porzellan

Verfügbare TARIC-Untercodes: 12
6912 002111

Handgefertigt - Tafel- und Küchengeschirr, ausgenommen Gewürz- oder Kräutermühlen und deren keramische Mahlteile, Kaffeemühlen, Messerschärfer, Schärfgeräte, Küchenwerkzeuge zum Schneiden, Mahlen, Reiben, Hobeln, Schaben und Schälen, Pizzasteine aus Cordierit-Keramik zum Backen von Pizza oder Brot

Zoll 0-5%MwSt. 19%
6912 002119

Andere

Zoll 0-5%MwSt. 19%
6912 002191

Tafel- und Küchengeschirr, ausgenommen Gewürz- oder Kräutermühlen und deren keramische Mahlteile, Kaffeemühlen, Messerschärfer, Schärfgeräte, Küchenwerkzeuge zum Schneiden, Mahlen, Reiben, Hobeln, Schaben und Schälen, Pizzasteine aus Cordierit-Keramik zum Backen von Pizza oder Brot

Zoll 0-5%MwSt. 19%
6912 002199

Andere

Zoll 0-5%MwSt. 19%
6912 002310

Tafel- und Küchengeschirr, ausgenommen Gewürz- oder Kräutermühlen und deren keramische Mahlteile, Kaffeemühlen, Messerschärfer, Schärfgeräte, Küchenwerkzeuge zum Schneiden, Mahlen, Reiben, Hobeln, Schaben und Schälen, Pizzasteine aus Cordierit-Keramik zum Backen von Pizza oder Brot

Zoll 0-5,5%MwSt. 19%
6912 002390

Andere

Zoll 0-5,5%MwSt. 19%
6912 002510

Tafel- und Küchengeschirr, ausgenommen Gewürz- oder Kräutermühlen und deren keramische Mahlteile, Kaffeemühlen, Messerschärfer, Schärfgeräte, Küchenwerkzeuge zum Schneiden, Mahlen, Reiben, Hobeln, Schaben und Schälen, Pizzasteine aus Cordierit-Keramik zum Backen von Pizza oder Brot

Zoll 0-9%MwSt. 19%
6912 002590

Andere

Zoll 0-9%MwSt. 19%
6912 002910

Tafel- und Küchengeschirr, ausgenommen Gewürz- oder Kräutermühlen und deren keramische Mahlteile, Kaffeemühlen, Messerschärfer, Schärfgeräte, Küchenwerkzeuge zum Schneiden, Mahlen, Reiben, Hobeln, Schaben und Schälen, Pizzasteine aus Cordierit-Keramik zum Backen von Pizza oder Brot

Zoll 0-7%MwSt. 19%
6912 002990

Andere

Zoll 0-7%MwSt. 19%
6912 008110

Handgefertigt

Zoll 0-5%MwSt. 19%
6912 008190

Andere

Zoll 0-5%MwSt. 19%
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Einreihung und Geltungsbereich — Unterposition 691200 keramisches Geschirr ohne Porzellan

KN-Unterposition 691200 umfasst Tisch- und Küchenartikel aus anderen keramischen Werkstoffen als Porzellan: Steinzeug (stoneware), Steingut (earthenware), Terrakotta und andere keramische Massen. Dazu zählen Teller, Schüsseln, Tassen, Becher, Salatschüsseln, Kannen, Teekanne, Zuckerdosen, Soßenschüsseln und ähnliche Artikel zum Anrichten oder Verzehr von Speisen und Getränken. Das entscheidende Abgrenzungskriterium zur Position 6911 ist der Werkstoff: Tischgeschirr aus Porzellan wird unter Position 6911 (Unterpositionen 691110 oder 691190) eingereiht, während alle Artikel aus gebrannter Keramik mit einer Wasseraufnahme von mehr als 0,5% oder aus anderen glasierten Nichtporzellan-Keramiken unter Unterposition 691200 fallen. Glasiertes Steinzeug ist der häufigste Werkstoff in dieser Gruppe — seine dichte, wasserdichte Struktur wird gelegentlich mit Porzellan verwechselt, jedoch ist eine Wasseraufnahme von mehr als 0,5% für die Einreihung unter Position 6912 entscheidend. Steingut ist eine poröse Keramik mit einer undurchsichtigen Glasur, die in der Geschirrproduktion weit verbreitet ist. Terrakotta und unglasierte Rotonartikel wie Kochgeschirr und Schüsseln fallen ebenfalls in den Geltungsbereich von Unterposition 691200. Der Einführer sollte über eine technische Herstellerdokumentation verfügen, die den Keramiktyp und seine Wasseraufnahme bestätigt. Die Einreihung erfolgt gemäß den Allgemeinen Vorschriften (AV) zur Auslegung der KN, insbesondere AV 1 und 6, sowie den Anmerkungen zu Kapitel 69. Bei Zweifeln empfiehlt sich die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) bei der zuständigen Zollbehörde.

Produktsicherheit und regulatorische Anforderungen für Keramikgeschirr der Unterposition 691200

Die Einfuhr von Tisch- und Küchenartikeln der Unterposition 691200 in die Europäische Union erfordert die Einhaltung des Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013). Der Einführer muss über eine EORI-Nummer verfügen und eine elektronische Zollanmeldung abgeben. Erforderliche Unterlagen: Handelsrechnung mit Warenbeschreibung und Keramiktyp, Beförderungsdokument (CMR, Konnossement oder AWB) sowie technische Spezifikation des Herstellers. Tischartikel mit Lebensmittelkontakt unterliegen der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 über Materialien und Gegenstände mit Lebensmittelkontakt. Die Richtlinie 84/500/EWG in der durch Verordnung (EU) 2021/1965 geänderten Fassung legt strenge Grenzwerte für die Migration von Blei und Cadmium aus keramischen Tischartikeln in Lebensmittel fest — der Einführer muss über Laborprüfergebnisse verfügen, die die Einhaltung dieser Grenzwerte belegen. Die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 gilt für SVHC-Stoffe in Pigmenten und Glasuren. Die GPSR, Verordnung (EU) 2023/988, anwendbar ab 13. Dezember 2024, verpflichtet Einführer zur Durchführung einer Produktrisikobewertung, zur Führung technischer Unterlagen für mindestens 10 Jahre und zur Benennung einer verantwortlichen Person in der EU. Ist nicht auszuschließen, dass die Artikel Kindern zugänglich sind, muss geprüft werden, ob die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG Anwendung findet. Aktuelle MFN-Zollsätze und Handelsmaßnahmen sind vor jeder Einfuhrtransaktion in der TARIC-Datenbank der EU zu überprüfen.

Zollsätze und Antidumpingmaßnahmen für Keramikgeschirr der Unterposition 691200

MFN-Zollsätze für keramisches Tisch- und Küchengeschirr der Unterposition 691200 sind in der aktuellen TARIC-Datenbank der EU-Kommission zu überprüfen, da sie Änderungen unterliegen. Ein wesentlicher handelsrechtlicher Aspekt ist, dass die Europäische Union Antidumpingzölle auf keramisches Tisch- und Küchengeschirr aus China, das unter Position 6912 eingereiht ist, erhebt — der Einführer muss stets im TARIC den aktuellen Status der Antidumpingmaßnahmen für den genauen KN-Code 6912 00 und das Ursprungsland China überprüfen, da sich die Regelungen nach Überprüfungen ändern können. Die korrekte Bestimmung der Werkstoffzusammensetzung (Steinzeug, Steingut) hat unmittelbaren Einfluss auf den Umfang der anwendbaren handelspolitischen Schutzmaßnahmen. Präferenzzollsätze können im Rahmen von EU-Freihandelsabkommen verfügbar sein, u.a. EVFTA mit Vietnam, EPA mit Japan, CETA mit Kanada, EU-Korea-FHA und anderen, sowie im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) für Entwicklungsländer — unter der Voraussetzung der Einhaltung der Ursprungsregeln und Vorlage eines gültigen EUR.1-Nachweises oder einer REX-Erklärung. Die Einfuhr aus Russland und Weißrussland kann EU-Sanktionsrestriktionen unterliegen. Bei der Einfuhr wird USt nach dem nationalen Steuersatz erhoben. Alle Zollsätze und Handelsmaßnahmen im TARIC überprüfen.

Häufig gestellte Fragen

Unterliegt keramisches Tischgeschirr aus China der Unterposition 691200 Antidumpingzöllen?
Die Europäische Union erhebt Antidumpingzölle auf keramisches Tisch- und Küchengeschirr aus China, das unter Position 6912 der Kombinierten Nomenklatur eingereiht ist. Unterposition 691200 entspricht Position 6912 für Nichtporzellan-Keramik — Einführer müssen den aktuellen Status der Antidumpingmaßnahmen für den genauen KN-Code und das Ursprungsland China stets im TARIC der EU-Kommission überprüfen, da sich die Regelungen nach Überprüfungen ändern können. Die korrekte Bestätigung des Keramiktyps (Steinzeug, Steingut) und des Ursprungslandes ist eine absolute Voraussetzung für die richtige Ermittlung aller anfallenden Zölle und anwendbaren Handelsschutzmaßnahmen.
Welche Blei- und Cadmium-Migrationsgrenzwerte gelten für Keramikgeschirr der Unterposition 691200?
Keramisches Tischgeschirr für den Lebensmittelkontakt muss die Migrationsgrenzwerte für Blei und Cadmium gemäß Richtlinie 84/500/EWG in der durch Verordnung (EU) 2021/1965 geänderten Fassung einhalten. Einführer müssen über Laborprüfnachweise verfügen, die die Einhaltung dieser Grenzwerte vor dem Inverkehrbringen in der EU belegen. Artikel, die die Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden. Die GPSR, Verordnung (EU) 2023/988, anwendbar ab 13. Dezember 2024, verpflichtet Einführer zusätzlich zur Produktrisikobewertung, zur Führung technischer Unterlagen und zur Benennung einer verantwortlichen Person in der EU. Aktuelle Anforderungen im TARIC überprüfen.
Wie unterscheidet sich Tischgeschirr der Unterposition 691200 von Porzellanartikeln der Position 6911?
Das Unterscheidungskriterium ist der Werkstoff: Position 6911 umfasst ausschließlich Tisch- und Küchenartikel aus Porzellan — vollständig gesinternter Keramik mit einer Wasseraufnahme unter 0,5%, typisch weiß und wasserdicht. Unterposition 691200 umfasst Steinzeug, Steingut, Terrakotta und andere Keramiken mit einer Wasseraufnahme über 0,5% oder andere glasierte Nichtporzellan-Keramiken. Die Herstellerdokumentation, die Wasseraufnahme und Rohstoffzusammensetzung bestätigt (z.B. Prüfergebnisse nach ISO 10545-3), ist für die korrekte Zolltarifeinreihung und die Ermittlung des Umfangs der Handelsschutzmaßnahmen unerlässlich. Bei Zweifeln empfiehlt sich die Beantragung einer vZTA bei der zuständigen Zollbehörde. Zollsätze im TARIC überprüfen.