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8407 34TARIC-Untercode wählen

Kolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung und mit Hubkolben oder Drehkolben, Hubkolbenmotoren von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art, mit einem Hubraum von mehr als 1 000 cm³

Verfügbare TARIC-Untercodes: 6

Einreihung von Fremdzündungsmotoren für Nicht-Fahrzeug-Anwendungen (840734)

Der KN-Code 840734 umfasst Hubkolben-Verbrennungsmotoren mit Fremdzündung und einem Hubraum von mehr als 1000 cm3, die für andere Verwendungen als den Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 KN bestimmt sind. In diese Unterposition fallen Außenbord- und Innenbordmotoren für Motorboote und Yachten, Motoren für leistungsstarke Stromerzeuger, Motoren für Bau- und Landmaschinen ohne Straßenzulassung sowie Motoren für Spezialfahrzeuge, die nicht in Kapitel 87 eingereiht werden. Die Einreihung unter 840734 statt 840733 hängt vom vorgesehenen Verwendungszweck ab, wie er vom Hersteller angegeben wird. Ein baugleicher Motor kann je nach deklariertem Verwendungszweck unterschiedlich eingereiht werden. Der Einführer sollte technische Unterlagen besitzen, die den vorgesehenen Verwendungszweck des Motors belegen. Die Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 bilden die Grundlage der Einreihung. Bei Universalmotoren ist die vom Hersteller angegebene Verwendung maßgeblich. Bei Zweifeln sollte eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragt werden.

Einfuhrvorschriften für Motoren außerhalb des Straßenverkehrs (840734)

Die Einfuhr von Motoren der Unterposition 840734 in die EU erfordert die Einhaltung des Unionszollkodex und anwendungsspezifischer technischer Vorschriften. Motoren für Boote unterliegen der Sportboot-Richtlinie (Richtlinie 2013/53/EU), die Anforderungen an Abgasemissionen und Lärm festlegt. Motoren für mobile Maschinen und Geräte unterliegen der NRMM-Verordnung (EU) 2016/1628 hinsichtlich der Emissionsgrenzwerte. Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 gilt für Motoren, die Teil von Maschinen sind, die auf dem EU-Markt bereitgestellt werden. Der Einführer muss über eine EORI-Nummer verfügen und eine Zollanmeldung mit dem KN-Code 840734 abgeben. Zu den erforderlichen Unterlagen gehören Handelsrechnung, Transportdokument und technische Spezifikation mit Angaben zu Hubraum, Leistung, Emissionsnorm und deklariertem Verwendungszweck. MFN- und Präferenzzollsätze sind in TARIC zu überprüfen. Die Einfuhr von Schiffsmotoren aus asiatischen Ländern stellt einen bedeutenden Anteil am EU-Markt dar.

Marine- und Industrieanwendungen von Fremdzündungsmotoren (840734)

Motoren der Unterposition 840734 finden breite Anwendung im Schifffahrts- und Industriesektor. Im Marinebereich dominieren Außenbordmotoren mit 1000-6200 cm3 Hubraum führender japanischer und amerikanischer Hersteller, Innenbordmotoren für Motoryachten sowie Motoren für Pontonboote und Arbeitsboote. Im Industriesektor treiben diese Motoren Not- und Reservestromerzeuger mit einer Leistung von einigen zehn bis mehreren hundert Kilowatt an, ferner Hochwasser- und Entwässerungspumpen, tragbare Kompressoren und Erdbewegungsmaschinen. Gasmotoren, die mit LPG oder CNG betrieben werden und in Gabelstaplern sowie innerbetrieblichen Fahrzeugen eingesetzt werden, werden ebenfalls unter dieser Unterposition eingereiht, sofern sie nach dem Fremdzündungsprinzip arbeiten. Der Markt für nicht straßengebundene Motoren in der EU unterliegt Umweltvorschriften zur Begrenzung schädlicher Emissionen. Motoren, die die Emissionsanforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht legal auf den EU-Markt gebracht werden. Der Einführer sollte die entsprechende Konformitätsbescheinigung überprüfen.

Häufig gestellte Fragen

Welche Motoren werden unter der Unterposition 840734 eingereiht?
Die Unterposition 840734 umfasst Fremdzündungs-Hubkolbenmotoren über 1000 cm3 für andere Verwendungen als Fahrzeuge des Kapitels 87. Typische Beispiele sind Außenbordmotoren für Boote, Motoren für Stromerzeuger sowie Motoren für Bau- oder Landmaschinen. Der vorgesehene Verwendungszweck wird vom Hersteller in den technischen Unterlagen angegeben. Baugleiche Motoren können je nach deklariertem Verwendungszweck unterschiedlich eingereiht werden.
Welche Emissionsnormen gelten für Schiffsmotoren des KN-Codes 840734?
Schiffsmotoren für Sportboote unterliegen der Richtlinie 2013/53/EU, die Emissionsgrenzwerte für Kohlenmonoxid (CO), Kohlenwasserstoffe (HC), Stickoxide (NOx) und Partikel festlegt. Motoren für Handelsschiffe können dem MARPOL-Übereinkommen hinsichtlich der Emissionen unterliegen. Der Einführer muss eine vom Hersteller ausgestellte Konformitätsbescheinigung besitzen. Motoren, die die Normen nicht erfüllen, dürfen nicht auf dem EU-Markt bereitgestellt werden.
Benötigt ein in die EU eingeführter Außenbordmotor eine CE-Kennzeichnung?
Außenbordmotoren, die als neue Produkte auf dem EU-Markt bereitgestellt werden, benötigen eine CE-Kennzeichnung gemäß der Richtlinie 2013/53/EU über Sportboote. Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter in der EU muss ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine EU-Konformitätserklärung ausstellen. Die technischen Unterlagen müssen für die Marktüberwachungsbehörden verfügbar sein. Die Einfuhr gebrauchter Motoren kann anderen Anforderungen unterliegen.