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KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVONKolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotoren)

Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotoren), Schiffsantriebsmotoren

Untercodes (18)

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Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotoren), Schiffsantriebsmotoren, gebraucht, für Seeschiffe der Positionen 8901 bis 8906, Schlepper der Unterposition 8904 00 10 und Kriegsschiffe der Unterposition 8906 10 00

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Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotoren), Schiffsantriebsmotoren, gebraucht, andere

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Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotoren), Schiffsantriebsmotoren, neu, mit einer Leistung von nicht mehr als 50 kW, für Seeschiffe der Positionen 8901 bis 8906, Schlepper der Unterposition 8904 00 10 und Kriegsschiffe der Unterposition 8906 10 00

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Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotoren), Schiffsantriebsmotoren, neu, mit einer Leistung von nicht mehr als 50 kW, andere

84081031Zoll: 0%

Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotoren), Schiffsantriebsmotoren, mit einer Leistung von mehr als 50 kW bis 100 kW, für Seeschiffe der Positionen 8901 bis 8906, Schlepper der Unterposition 8904 00 10 und Kriegsschiffe der Unterposition 8906 10 00

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Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotoren), Schiffsantriebsmotoren, mit einer Leistung von mehr als 50 kW bis 100 kW, andere

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Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotoren), Schiffsantriebsmotoren, mit einer Leistung von mehr als 100 kW bis 200 kW, für Seeschiffe der Positionen 8901 bis 8906, Schlepper der Unterposition 8904 00 10 und Kriegsschiffe der Unterposition 8906 10 00

84081049Zoll: 0-2,7%

Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotoren), Schiffsantriebsmotoren, mit einer Leistung von mehr als 100 kW bis 200 kW, andere

84081051Zoll: 0%

Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotoren), Schiffsantriebsmotoren, mit einer Leistung von mehr als 200 kW bis 300 kW, für Seeschiffe der Positionen 8901 bis 8906, Schlepper der Unterposition 8904 00 10 und Kriegsschiffe der Unterposition 8906 10 00

84081059Zoll: 0-2,7%

Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotoren), Schiffsantriebsmotoren, mit einer Leistung von mehr als 200 kW bis 300 kW, andere

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Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotoren), Schiffsantriebsmotoren, mit einer Leistung von mehr als 300 kW bis 500 kW, für Seeschiffe der Positionen 8901 bis 8906, Schlepper der Unterposition 8904 00 10 und Kriegsschiffe der Unterposition 8906 10 00

84081069Zoll: 0-2,7%

Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotoren), Schiffsantriebsmotoren, mit einer Leistung von mehr als 300 kW bis 500 kW, andere

84081071Zoll: 0%

Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotoren), Schiffsantriebsmotoren, mit einer Leistung von mehr als 500 kW bis 1 000 kW, für Seeschiffe der Positionen 8901 bis 8906, Schlepper der Unterposition 8904 00 10 und Kriegsschiffe der Unterposition 8906 10 00

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Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotoren), Schiffsantriebsmotoren, mit einer Leistung von mehr als 500 kW bis 1 000 kW, andere

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Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotoren), Schiffsantriebsmotoren, mit einer Leistung von mehr als 1 000 kW bis 5 000 kW, für Seeschiffe der Positionen 8901 bis 8906, Schlepper der Unterposition 8904 00 10 und Kriegsschiffe der Unterposition 8906 10 00

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Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotoren), Schiffsantriebsmotoren, mit einer Leistung von mehr als 1 000 kW bis 5 000 kW, andere

84081091Zoll: 0%

Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotoren), Schiffsantriebsmotoren, mit einer Leistung von mehr als 5 000 kW, für Seeschiffe der Positionen 8901 bis 8906, Schlepper der Unterposition 8904 00 10 und Kriegsschiffe der Unterposition 8906 10 00

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Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotoren), Schiffsantriebsmotoren, mit einer Leistung von mehr als 5 000 kW, andere

Einreihung von Schiffsdieselmotoren (840810)

Der KN-Code 840810 umfasst Hubkolben-Verbrennungsmotoren mit Selbstzündung (Dieselmotoren), die zum Antrieb von Schiffen und Wasserfahrzeugen bestimmt sind. In diese Unterposition fallen Hauptantriebsmotoren für Handelsschiffe, Tanker, Containerschiffe, Massengutfrachter, Fischereifahrzeuge, Schlepper, Fähren und andere See- und Binnenschiffe. Schiffsmotoren können langsam laufend (unter 300 U/min), mittelschnell laufend (300-1000 U/min) oder schnell laufend (über 1000 U/min) sein. Die Einreihung basiert auf der Bestimmung des Motors zum Antrieb von Wasserfahrzeugen, was diese Unterposition von Dieselmotoren für Fahrzeuge (840820) und anderen Anwendungen (840890) unterscheidet. Der Hubraum ist kein Unterteilungskriterium innerhalb der Position 8408 — der Verwendungszweck ist entscheidend. Diese Motoren können eine Leistung von einigen Dutzend Kilowatt (Fischerboote) bis über 80.000 kW (große Containerschiffe) aufweisen. Die Einreihung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der KN.

Einfuhrbestimmungen und Vorschriften für Schiffsmotoren (840810)

Die Einfuhr von Schiffsmotoren der Unterposition 840810 in die EU unterliegt dem Unionszollkodex und umfassenden Vorschriften des Seeschifffahrtssektors. Die Motoren müssen die Anforderungen des MARPOL-Übereinkommens, Anlage VI, hinsichtlich der Emissionen von Stickoxiden (NOx) und Schwefeloxiden (SOx) erfüllen. Die IMO-Tier-III-Norm gilt in Emissionsüberwachungsgebieten (ECA), einschließlich der Ostsee und der Nordsee. Motoren für Sportboote unterliegen der Richtlinie 2013/53/EU. Klassifikationsgesellschaften (Lloyd's Register, DNV, Bureau Veritas) stellen Typzertifikate für Schiffsmotoren aus. Der Einführer muss über eine EORI-Nummer verfügen und eine Zollanmeldung mit dem KN-Code 840810 abgeben. Zu den erforderlichen Unterlagen gehören Handelsrechnung, Transportdokument, Zertifikat der Klassifikationsgesellschaft, EIAPP-Zeugnis (Engine International Air Pollution Prevention) und technische Motorspezifikation. Schiffsmotoren können der Ausfuhrkontrolle für Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) unterliegen. Die Zollsätze sind in TARIC zu überprüfen.

Technologien und Markt für Schiffsdieselmotoren (840810)

Der Markt für Schiffsmotoren der Unterposition 840810 wird von wenigen globalen Herstellern dominiert, darunter MAN Energy Solutions, Wärtsilä, Caterpillar und Rolls-Royce. Langsam laufende Zweitaktmotoren mit Leistungen über 80 MW treiben die größten Containerschiffe und Tanker der Welt an. Mittelschnell laufende Viertaktmotoren werden in Fähren, Ro-Ro-Schiffen und Offshore-Einheiten eingesetzt. Moderne Schiffsmotoren können mit konventionellem Kraftstoff (HFO, MGO), Flüssigerdgas (LNG), Methanol oder Ammoniak betrieben werden, um die Dekarbonisierung des Seeverkehrs voranzutreiben. Die IMO-Vorschriften zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen (IMO-Strategie 2023) erzwingen den Übergang zu emissionsarmen Kraftstoffen. Abgasnachbehandlungstechnologien umfassen SCR-Systeme (selektive katalytische Reduktion) zur NOx-Reduktion und Gaswäscher (Scrubber) zur SOx-Reduktion. Die Einfuhr von Hochleistungs-Schiffsmotoren stellt eine bedeutende Handelskategorie dar, wobei der Stückwert mehrere Dutzend Millionen Euro erreichen kann.

Häufig gestellte Fragen

Welche Motoren werden in die Unterposition 840810 eingereiht?
Die Unterposition 840810 umfasst Selbstzündungs-Hubkolbenmotoren (Dieselmotoren), die zum Antrieb von Schiffen und Wasserfahrzeugen bestimmt sind. Dies umfasst Hauptantriebsmotoren für Handelsschiffe, Fischereifahrzeuge, Schlepper, Fähren und Motoryachten. Einreihungskriterium ist die Bestimmung zum Antrieb von Wasserfahrzeugen, nicht Hubraum oder Leistung. Dieselmotoren für Straßenfahrzeuge werden unter 840820 eingereiht.
Welche Emissionszertifikate sind für Schiffsmotoren (840810) erforderlich?
Schiffsmotoren müssen ein EIAPP-Zeugnis (Engine International Air Pollution Prevention) besitzen, das die Einhaltung der NOx-Emissionsnormen gemäß MARPOL Anlage VI bestätigt. In Emissionsüberwachungsgebieten (ECA) ist die Einhaltung der IMO-Tier-III-Norm erforderlich. Motoren für Sportboote unterliegen der Richtlinie 2013/53/EU. Zertifikate werden von anerkannten Klassifikationsgesellschaften ausgestellt, die vom Flaggenstaat ermächtigt sind.
Unterliegen Schiffsmotoren der Dual-Use-Ausfuhrkontrolle?
Schiffsmotoren können der Ausfuhrkontrolle für Güter mit doppeltem Verwendungszweck gemäß der Verordnung (EU) 2021/821 unterliegen, wenn sie für Militärschiffe bestimmt sind oder technische Parameter erfüllen, die in den Kontrolllisten aufgeführt sind. Motoren für Kriegsschiffe und Patrouillenboote können eine Ausfuhrgenehmigung erfordern. Der Einführer sollte überprüfen, ob der jeweilige Motor Dual-Use-Beschränkungen unterliegt.