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85

Zolltarifkapitel 85

Elektrische Glüh- oder Entladungslampen, einschließlich Scheinwerferlampen (sealed beam lamp units) sowie UV- und Infrarotlampen; Bogenlampen; Leuchtdioden (LED)-Lichtquellen

853910
Elektrische Glüh- oder Entladungslampen, einschließlich Scheinwerferlampen sowie UV- und Infrarotlampen; Bogenlampen; LED-Lichtquellen, Scheinwerferlampen (sealed beam lamp units)
Zoll:0-2,7%
853932
Elektrische Entladungslampen, Quecksilber- oder Natriumdampflampen; Halogen-Metalldampflampen
Zoll:0-2,7%

Was umfasst Position 8539 des Zolltarifs?

Position 8539 umfasst elektrische Glueh- oder Entladungslampen, Scheinwerfereinsaetze, UV- oder IR-Strahler, Bogenlampen und LED-Lichtquellen. Dazu gehoeren Gluehbirnen, Leuchtstofflampen, Halogenlampen, UV-Lampen und LED-Module. Die EU-Zollsätze liegen zwischen 0% und 4,7%. LED-Lampen unterliegen in der Regel 3,7%. CE-Kennzeichnung, Oekodesign, RoHS und Energiekennzeichnung sind einzuhalten. Position 8539 gehört zu Kapitel 85 (Maschinen, mechanische und elektrische Geräte) der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union. Diese Einreihung basiert auf dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation (WZO), das in über 200 Ländern weltweit angewendet wird. Die Kombinierte Nomenklatur der EU erweitert das HS um zusätzliche 8-stellige Unterpositionen, während das TARIC-System 10-stellige Codes zur Identifizierung spezifischer Handelsmaßnahmen hinzufügt. Jede 4-stellige Position wie 8539 wird in 6-stellige (HS), 8-stellige (KN) und 10-stellige (TARIC) Unterpositionen unterteilt, die die Art der Waren für die Anwendung der richtigen Zollsätze, Handelsmaßnahmen und regulatorischen Anforderungen präzisieren. Die korrekte Bestimmung des 10-stelligen Codes ist wesentlich für die Feststellung der Höhe der Zollabgaben und Steuern sowie der erforderlichen Genehmigungen und Zertifikate. Die Einreihung von Waren in Position 8539 muss den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung (AV) der Kombinierten Nomenklatur folgen. AV 1 bestimmt, dass die Einreihung in erster Linie nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln erfolgt. Die Erläuterungen zum Harmonisierten System und zur Kombinierten Nomenklatur präzisieren den Umfang jeder Position und sind unverzichtbare Referenzen für Importeure und Zollagenten.

Zollsätze und Einfuhranforderungen für Position 8539

Die EU-Zollsätze liegen zwischen 0% und 4,7%. LED-Lampen unterliegen ca. 3,7% Zoll. CE-Kennzeichnung, RoHS und Energiekennzeichnung sind erforderlich. Gluehbirnen werden in der EU durch Oekodesign-Vorschriften schrittweise abgeschafft. UV-Lampen für medizinische Anwendungen erfordern möglicherweise zusaetzliche Zertifizierung. Bei der Einfuhr von Waren der Position 8539 in die EU sind die geltenden Zollsätze zu beachten, die von der konkreten Unterposition (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland abhängen. MFN-Zollsätze (Meistbegünstigung) gelten für Einfuhren aus Ländern, mit denen die EU keine Präferenzhandelsabkommen geschlossen hat. Aktuelle Sätze können in der EU-Datenbank TARIC auf der Website der Europäischen Kommission überprüft werden. Die Einfuhr von Waren der Position 8539 kann von Präferenzzollsätzen im Rahmen von Freihandelsabkommen (FHA) der EU mit Drittländern, dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS) für Entwicklungsländer oder autonomen Zollaussetzungen profitieren. Die Inanspruchnahme von Präferenzen erfordert die Vorlage eines geeigneten Ursprungsnachweises (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Ursprungserklärung, REX-Bescheinigung). Waren der Position 8539 unterliegen CE-Richtlinienkonformität (Maschinen, NSR, EMV, RoHS). Erforderliche Unterlagen umfassen: CE-Konformitätserklärungen, Betriebsanleitungen, technische Dokumentation. Neben dem Zoll unterliegen Einfuhren der Mehrwertsteuer zum im Bestimmungsland geltenden Satz. Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert zuzüglich Zoll und etwaiger Ausgleichs- oder Antidumpingzölle. Der Importeur muss eine elektronische Zollanmeldung im nationalen Einfuhrsystem abgeben.

Einreihung von Waren in Position 8539 — worauf ist zu achten

Position 8539 umfasst Lichtquellen (Glühlampen, Leuchtstoffröhren, LEDs, UV-/IR-Lampen). Entscheidend: die Lichtquelle selbst, nicht die Leuchte/Fassung (9405). Umfasst Glühlampen, Leuchtstoffröhren, LED-Lichtquellen und Entladungslampen. Häufiger Fehler: Leuchten (komplette Lampen mit Gehäuse) sind 9405, nicht 8539.

Häufig gestellte Fragen

Welche Zollsätze gelten für elektrische Lampen und LED-Lichtqüllen (Position 8539)?
Die EU-Zollsätze für elektrische Lampen der Position 8539 liegen zwischen 0% und 3,7% je nach Typ. LED-Lampen unterliegen typischerweise dem höchsten Satz von bis zu 3,7%. Glüh- und Halogenlampen können Sätze bis 2,7% aufweisen, Entladungslampen ähnliche Sätze. UV- und IR-Lampen für industrielle Zwecke können niedrigere Sätze erhalten. Die genaue KN-Unterposition sollte geprüft werden, da Unterschiede in der Einreihung die Zollbelastung erheblich beeinflussen können. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Welche Zertifikate und Vorschriften regeln den Import von elektrischen Lampen in die EU?
Der Import elektrischer Lampen erfordert eine CE-Kennzeichnung gemäß Niederspannungsrichtlinie (LVD), EMV-Richtlinie, RoHS-Verordnung zur Beschränkung gefährlicher Stoffe und der Ökodesign-Richtlinie. LED-Lampen benötigen ein Energielabel gemäß Verordnung (EU) 2019/2015. Konformitätszertifikate nach EN 62560 (LED-Lampen) oder EN 60969 (Kompaktleuchtstofflampen) sind erforderlich. Für die Zollabfertigung werden Handelsrechnung, Transportdokumente und Konformitätserklärung benötigt. Eine professionelle Zollberatung wird bei größeren Sendungen empfohlen. Dies betrifft Waren der Position 8539 der Kombinierten Nomenklatur. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Worauf ist beim Import von LED-Lampen und traditionellen Lichtqüllen zu achten?
Die EU-Ökodesign-Verordnungen führen zum schrittweisen Auslaufen traditioneller Glühbirnen, was die Importfähigkeit bestimmter Lampentypen betrifft. LED-Lampen dominieren den Markt und unterliegen Anforderungen an die Energiekennzeichnung. Die Kosten für Konformitätsprüfungen zu Sicherheits- und Energieeffizienzstandards sollten berücksichtigt werden. Bei Importen aus China ist die RoHS-Konformität zu prüfen, insbesondere der QÜcksilbergehalt bei Entladungslampen. Bei größeren Importmengen empfiehlt sich eine professionelle Zollberatung. Dies betrifft Waren der Position 8539 der Kombinierten Nomenklatur. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.