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ZUGMASCHINEN, KRAFTFAHRZEUGE, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE UND ZUBEHÖR DAVONKraftfahrzeuge zum Befördern von zehn oder mehr Personen, einschließlich Fahrer

Kraftfahrzeuge zum Befördern von zehn oder mehr Personen, einschließlich Fahrer, nur mit Selbstzündungs-Kolbenverbrennungsmotor (Diesel- oder Halbdieselmotor)

Dieselbusse unter KN-Code 8702 10

Der KN-Code 8702 10 umfasst Busse und Reisebusse mit Selbstzündungsmotor (Diesel) zur Beförderung von zehn oder mehr Personen einschließlich Fahrer. Diese Kategorie umfasst Stadtbusse, Überlandbusse, Reisebusse und Kleinbusse. Diese Fahrzeuge bilden das Fundament des öffentlichen Personennahverkehrs in Europa. Moderne Dieselbusse sind mit Motoren ausgestattet, die die Euro-VI-Abgasnorm gemäß Verordnung (EG) Nr. 595/2009 erfüllen, mit Abgasnachbehandlungssystemen einschließlich SCR, DPF und AGR. Die Typgenehmigung erfolgt gemäß Verordnung (EU) 2018/858 für Fahrzeuge der Kategorie M2 (bis 5 Tonnen) und M3 (über 5 Tonnen). Die Busbauweise unterliegt der UNECE-Regelung Nr. 107 über den Bau von Bussen und Reisebussen, die Anforderungen an Notausgänge, Rollstuhlplätze, Aufbaufestigkeit und Brandbeständigkeit der Materialien festlegt. Ab 2026 müssen neue Busse verschärfte Sicherheitsanforderungen der Verordnung (EU) 2019/2144 erfüllen.

Zoll- und Steuerverfahren bei der Buseinfuhr

Die Einfuhr von Dieselbussen (KN 8702 10) aus Nicht-EU-Ländern erfordert vollständige Zollverfahren. Der Importeur gibt eine Zollanmeldung mit Handelsrechnung, Transportdokument, Zollwertanmeldung und Ursprungsnachweis ab. Zollsätze hängen vom Ursprungsland ab und sind im TARIC- oder ISZTAR4-System zu überprüfen. Busse als Fahrzeuge der Kategorie M2/M3 unterliegen in Polen nicht der Verbrauchsteuer – diese gilt ausschließlich für Pkw (KN 8703). Die Mehrwertsteuer wird auf den Zollwert zuzüglich Zoll erhoben. Aus Drittländern importierte Fahrzeuge müssen eine EU-Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung erhalten. Für Busse im Linienverkehr ist eine zusätzliche Genehmigung gemäß UNECE-Regelung Nr. 107 erforderlich. Die Buszulassung in Polen erfordert Zollabfertigungsdokument, Typgenehmigung, Haftpflicht- und Fahrgastunfallversicherung, technische Untersuchung sowie eine Personenbeförderungslizenz der zuständigen Kreis- oder Regionalbehörde.

Europäischer Dieselbusmarkt und Emissionsvorschriften

Der europäische Dieselbusmarkt (KN 8702 10) befindet sich im Wandel, angetrieben durch die Dekarbonisierungspolitik im öffentlichen Verkehr. Die Richtlinie über saubere Fahrzeuge (Clean Vehicles Directive 2019/1161) verpflichtet öffentliche Auftraggeber, einen bestimmten Anteil emissionsfreier oder emissionsarmer Fahrzeuge bei der öffentlichen Beschaffung von Bussen sicherzustellen. Dennoch bilden Dieselbusse weiterhin einen wesentlichen Teil der Flotte, insbesondere auf Überland- und Touristikstrecken, wo Reichweite und Ladeinfrastruktur Einschränkungen für Elektrofahrzeuge darstellen. Führende europäische Hersteller sind Mercedes-Benz (Citaro), MAN (Lion's City), Scania (Citywide), Volvo (Serie 7000/8000/9000), Iveco (Crossway), Solaris und VDL. Die CO2-Emissionsnormen für schwere Nutzfahrzeuge (Verordnung (EU) 2019/1242) umfassen auch Stadtbusse mit dem Ziel einer 100%igen CO2-Reduktion bei neuen Stadtbussen bis 2035. Für die zolltarifliche Einreihung ist die Unterscheidung von Pkw (KN 8703) wichtig – entscheidend sind Sitzplatzzahl und Bestimmung für den Personenverkehr.

Häufig gestellte Fragen

Unterliegt ein Dieselbus in Polen der Verbrauchsteuer?
Nein, Busse (KN 8702 10) unterliegen in Polen nicht der Verbrauchsteuer. Die Kfz-Verbrauchsteuer gilt ausschließlich für Personenkraftwagen der KN-Position 8703. Busse als Fahrzeuge der Kategorie M2 oder M3 zur Beförderung von mehr als neun Personen einschließlich Fahrer sind von dieser Pflicht befreit. Bei der Einfuhr fallen Zoll zum TARIC/ISZTAR4-Satz und Mehrwertsteuer an.
Welche Sicherheitsanforderungen muss ein in die EU importierter Bus erfüllen?
Ein in die EU importierter Bus muss die Anforderungen der UNECE-Regelung Nr. 107 zum Busbau erfüllen, einschließlich Notausgänge, Kippfestigkeit des Aufbaus, Brandbeständigkeit der Materialien, Rollstuhlplätze und Rückhaltesysteme. Erforderlich sind auch ADAS-Systeme gemäß Verordnung (EU) 2019/2144: autonome Notbremsung, Spurverlassenswarnung und Fußgängererkennung. Das Fahrzeug muss eine EU-Typgenehmigung besitzen.
Ist die Anschaffung eines Dieselbusses angesichts der Emissionsvorschriften noch wirtschaftlich?
Die Wirtschaftlichkeit eines Dieselbuskaufs im Jahr 2026 hängt vom Einsatzzweck ab. Für Überland- und Touristikstrecken bleiben Dieselbusse aufgrund von Reichweite und Infrastruktur wirtschaftlich begründet. Für den Stadtverkehr verlagern die Richtlinie über saubere Fahrzeuge (2019/1161) und das Ziel emissionsfreier Stadtbusse bis 2035 den Markt in Richtung Elektrofahrzeuge. Der Restwert von Dieselbussen könnte in den kommenden Jahren sinken.