Zum Hauptinhalt springen
87032200
ZUGMASCHINEN, KRAFTFAHRZEUGE, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE UND ZUBEHÖR DAVONPersonenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt (ausgenommen solche der Position 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen

Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt (ausgenommen solche der Position 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen, andere Fahrzeuge, nur mit Fremdzündungs-Kolbenverbrennungsmotor, mit einem Hubraum von mehr als 1 000 cm³ bis 1 500 cm³

Pkw mit Ottomotor 1000-1500 cm3 KN 8703 22

Der KN-Code 8703 22 klassifiziert Personenkraftwagen mit Fremdzündungsmotor mit Hubraum über 1000 cm3, aber höchstens 1500 cm3. Dieses Segment umfasst beliebte Kompakt- und Subkompaktwagen wie Volkswagen Polo, Opel Corsa, Renault Clio, Peugeot 208 und Skoda Fabia mit aufgeladenen Motoren von 80 bis 150 PS. Fahrzeuge dieser Klasse bilden eines der absatzstärksten Segmente auf dem europäischen Automobilmarkt mit optimalem Verhältnis von Leistung, Verbrauch und Betriebskosten. Alle neuen Fahrzeuge müssen die Euro-6e/Euro-7-Abgasnormen erfüllen und eine Typgenehmigung gemäß Verordnung (EU) 2018/858 besitzen. Die Fahrzeuge sind mit fortschrittlichen Sicherheitssystemen gemäß Verordnung (EU) 2019/2144 ausgestattet, darunter intelligente Geschwindigkeitsanpassung, Müdigkeitserkennung, Spurhalteassistent und eCall-System.

Steuern und Abgaben bei der Einfuhr

Die Einfuhr von Pkw mit Motor 1000-1500 cm3 (KN 8703 22) unterliegt Zoll, Verbrauchsteuer und Mehrwertsteuer. Der Zollsatz für Pkw aus Drittländern ist in TARIC/ISZTAR4 zu überprüfen. Die Verbrauchsteuer beträgt 3,1 % für Motoren bis 2000 cm3. Die Bemessungsgrundlage bei Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern ist der Zollwert zuzüglich Zoll. Die Mehrwertsteuer wird auf die Summe aus Zollwert, Zoll und Verbrauchsteuer erhoben. Beim innergemeinschaftlichen Erwerb (z. B. aus Deutschland, den Niederlanden) gibt der Importeur innerhalb von 14 Tagen nach Erwerb eine Verbrauchsteuererklärung ab und entrichtet die Steuer vor der Erstzulassung. Der Wert eines Gebrauchtfahrzeugs für Verbrauchsteuerzwecke darf nicht unter dem durchschnittlichen Marktwert liegen. Das Fahrzeug muss eine Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) besitzen oder eine Einzelgenehmigung erhalten. Technische Untersuchung, Versicherung und Zulassung sind erforderlich.

Marktentwicklung im Segment 1000-1500 cm3

Das Pkw-Segment mit Motor 1000-1500 cm3 (KN 8703 22) befindet sich im Wandel zur Elektrifizierung. Verordnung (EU) 2023/851 setzt das Ziel von null CO2-Emissionen für neue Pkw ab 2035, weshalb Hersteller Verbrennungsmotoren schrittweise zugunsten von Plug-in-Hybrid- und vollelektrischen Antrieben auslaufen lassen. In der Übergangsphase sind Mild-Hybrid-Motoren (MHEV) mit kleinem Benzinmotor und 48V-System beliebt, die CO2-Emissionen senken und die Einreihung unter KN 8703 22 beibehalten. Neuwagenpreise in diesem Segment steigen aufgrund von Emissionsnormen und Pflicht-Sicherheitsausstattung. Der Import von Gebrauchtwagen aus EU-Ländern, besonders Deutschland und den Niederlanden, bleibt beliebt, wobei Verbrauchsteuer, Zulassung und mögliche Reparaturkosten zu berücksichtigen sind. Der Restwert von Verbrennungsfahrzeugen könnte in den kommenden Jahren durch geplante Umweltzonen-Beschränkungen sinken.

Häufig gestellte Fragen

Welche Verbrauchsteuer gilt beim Import eines Pkw 1000-1500 cm3 aus Deutschland?
Beim Import eines Pkw mit Motor 1000-1500 cm3 aus Deutschland (innergemeinschaftlicher Erwerb) gilt eine Verbrauchsteuer von 3,1 % des Fahrzeugwerts. Bemessungsgrundlage ist der gezahlte Betrag, die Zoll- und Steuerbehörde kann ihn jedoch auf den Marktwert korrigieren, wenn der deklarierte Preis von Durchschnittsmarktpreisen abweicht. Die Verbrauchsteuererklärung ist innerhalb von 14 Tagen abzugeben, die Steuer vor der Erstzulassung zu entrichten.
Wird ein Pkw mit 1.2 TSI-Motor unter KN 8703 22 eingereiht?
Ja, ein Pkw mit Benzinmotor von 1197 cm3 Hubraum (z. B. 1.2 TSI) wird unter KN 8703 22 eingereiht, da sein Hubraum im Bereich über 1000 cm3 bis 1500 cm3 liegt. Entscheidend ist der Hubraum in Kubikzentimetern, nicht die Leistung oder Handelsbezeichnung. Der Hubraum ist in der technischen Dokumentation oder Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) zu bestätigen.
Welche Sicherheitssysteme sind ab 2026 in neuen Pkw vorgeschrieben?
Ab 2026 müssen neue Pkw gemäß Verordnung (EU) 2019/2144 ausgestattet sein mit: intelligenter Geschwindigkeitsanpassung (ISA), Müdigkeitserkennung, Spurhalteassistent, autonomer Notbremsung, eCall-System, Ereignisdatenspeicher (EDR), Reifendrucküberwachung und Rückfahrkamera oder Parksensoren. Ohne diese Systeme ist keine EU-Typgenehmigung möglich.