
Berechnen Sie Einfuhrzoll, MwSt. und Verbrauchsteuer für Importe nach Polen. Kostenloser Zollrechner mit aktuellen Sätzen, Währungsrechner und PDF-Export.
Der Zollrechner ist ein Werkzeug zur schnellen Berechnung aller Einfuhrabgaben: Einfuhrzoll und Einfuhrumsatzsteuer (EUSt). Geben Sie einfach den Warenwert, die Versandkosten und den Zolltarifcode ein — Sie erhalten eine praezise Berechnung in Ihrer Waehrung mit PDF-Exportoption.
Importieren Sie Waren aus China, ein Auto aus den USA oder Elektronik fuer Ihr Unternehmen? Kennen Sie die tatsaechlichen Grenzkosten, bevor Sie Ihre Bestellung aufgeben. Der Rechnungspreis ist erst der Anfang.
Der Zollwert (CIF) ist die Grundlage fuer die Berechnung aller Einfuhrabgaben. Er umfasst den Warenpreis, die Transportkosten bis zur EU-Grenze und die Versicherung. Auf dieser Basis berechnen die Zollbehoerden den Einfuhrzoll und anschliessend die EUSt.
Berechnungsformel:
Hinweis: In Deutschland faellt auf Personenkraftwagen keine Verbrauchsteuer an. Die EUSt-Bemessungsgrundlage fuer Pkw besteht daher nur aus Zollwert + Zoll.
KN-Code nicht bekannt? Nutzen Sie den Zolltarif. Kosten berechnen? Verwenden Sie den Zollrechner.
Der Zollwert wird anhand des EZB-Referenzkurses berechnet (Art. 146 UZK-IA, Verordnung (EU) 2015/2447). Der am vorletzten Mittwoch jedes Monats veroeffentlichte Kurs gilt fuer den gesamten folgenden Kalendermonat.
Wenn beispielsweise die Zollabfertigung im Juli stattfindet, gilt der Kurs vom vorletzten Mittwoch im Juni. Bei einer Abfertigung im August wird der Kurs vom vorletzten Mittwoch im Juli angewendet.
In der Praxis kann der Zollwechselkurs vom aktuellen Marktkurs abweichen. Bei starken Waehrungsschwankungen kann dieser Unterschied erheblich sein und die endgueltige Hoehe der Zollabgaben und EUSt beeinflussen.
Aktuelle Zollwechselkurse werden auf der Website der Generalzolldirektion (zoll.de) veroeffentlicht.
Die regulaeren Zollsaetze koennen bei Waren, die Antidumpingzoellen unterliegen, erheblich hoeher ausfallen. Dies betrifft insbesondere Einfuhren aus China.
Beispiele fuer Produkte mit zusaetzlichen Antidumpingzoellen:
Antidumpingzoelle koennen von ueber 10 % bis zu 80 % des Warenwerts betragen und werden zusaetzlich zum regulaeren Zollsatz erhoben. Pruefen Sie vor dem Import den aktuellen Satz in der TARIC-Datenbank auf der Website der Europaeischen Kommission.
Geben Sie den Warenpreis aus der Rechnung sowie die Transport- und Versicherungskosten ein. Der Rechner rechnet automatisch den Zollwert (CIF) um und wendet den EZB-Referenzkurs an.
Geben Sie den passenden Code ein: HS-Code (6 Stellen), KN-Code (8 Stellen) oder TARIC-Code (10 Stellen). Finden Sie ihn im Zolltarif. Der Code bestimmt den Zollsatz fuer Ihre Waren.
Sie erhalten eine detaillierte Aufschluesselung: Zoll, EUSt und Gesamtimportkosten. Das Ergebnis koennen Sie als PDF herunterladen.
Die Saetze haengen vom KN-Code, dem Ursprungsland und den Zollpraeferenzen ab. Die folgende Tabelle zeigt Orientierungswerte — pruefen Sie den genauen Satz im Zolltarif oder in EZT-online/TARIC.
| Kategorie | Zollsatz | Hinweise |
|---|---|---|
| Elektronik (Smartphones, Laptops) | 0–4 % | Meistens 0 % (ITA-Abkommen) |
| Bekleidung | 10–12 % | Je nach Materialzusammensetzung |
| Schuhe | 8–17 % | Hoeher fuer einige Kategorien |
| Spielzeug | 0–4,7 % | Je nach Material |
| Personenkraftwagen | 6,5–10 % | 6,5 % BEV/PHEV/Hybrid, 10 % ICE; keine Verbrauchsteuer in DE |
| Kfz-Teile | 0–4,5 % | Oft niedrige Saetze |
Wert: 300 USD, Transport: 40 USD, Versicherung: 10 USD → Zollwert = 350 USD (ca. 322 EUR zum EZB-Kurs).
Zollsatz: 3 % → Zoll ≈ 10 EUR.
EUSt: 19 % auf (322 + 10) = 332 EUR → ≈ 63 EUR.
Insgesamt: ≈ 73 EUR an Abgaben.
Wert: 10.000 USD, Transport: 1.200 USD, Versicherung: 300 USD → Zollwert = 11.500 USD (ca. 10.580 EUR zum EZB-Kurs).
Zoll: 10 % → 1.058 EUR
EUSt-Bemessungsgrundlage (§ 11 UStG): 10.580 + 1.058 = 11.638 EUR
EUSt: 19 % auf 11.638 EUR → 2.211 EUR
Insgesamt: ≈ 3.269 EUR an Abgaben
(Berechnung zum EZB-Referenzkurs 1 USD = 0,92 EUR; keine Verbrauchsteuer in Deutschland)
Praezise berechnen: Zollrechner oder Kfz-Importrechner.
Hinweis: Die EU schafft voraussichtlich die Zollbefreiung fuer Sendungen unter 150 EUR ab. Gemaess dem Beschluss des EU-Rates vom 12. Dezember 2025 gilt voraussichtlich ab dem 1. Juli 2026 ein Pauschalzoll von 3 EUR pro Artikel (nach KN-Tarifcode) in E-Commerce-Sendungen unter 150 EUR (fuer im IOSS registrierte Verkaeufer). Hinweis: Die 3 € sind ein Zoll — getrennt von der geplanten EU-Bearbeitungsgebuehr von 2 € pro Sendung, deren Inkrafttreten um November 2026 erwartet wird. Die vollstaendige Umsetzung ueber den EU Customs Data Hub wird fuer Mitte 2028 erwartet.
Was sich aendert:
Nein, wenn der Wert 150 EUR nicht uebersteigt (bis 30. Juni 2026). Ab dem 1. Juli 2026 gilt voraussichtlich ein Zoll von 3 € pro Zolltarifunterposition (KN-Code) im Paket, nicht pro Sendung. Beispiel: eine Bestellung mit 3 verschiedenen Produkten (T-Shirt, Handyhuelle, Kabel) = 3 × 3 € = 9 € Zoll + 19 % EUSt. EUSt ist immer faellig, unabhaengig vom Wert (§ 21 UStG).
Nein. Dies ist eine orientierende Berechnung. Fuer eine verbindliche Auskunft beantragen Sie eine vZTA (verbindliche Zolltarifauskunft) bei den Zollbehoerden.
Ja. Der Zollwert umfasst Warenpreis + Transport + Versicherung (CIF). Alle diese Elemente geben Sie im Rechner ein.
Ja, wenn Sie ein Unternehmen betreiben und als Umsatzsteuerpflichtiger registriert sind. Die EUSt ist gemaess § 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG in Ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung als Vorsteuer abziehbar.
Grundlegende Dokumente: Handelsrechnung, Kaufbeleg, Befoerderungspapiere (CMR, B/L) und gegebenenfalls Ursprungszeugnis fuer Zollpraeferenzen.
Nein — in Deutschland gibt es keine Verbrauchsteuer auf Personenkraftwagen. Die Einfuhrabgaben bestehen aus Zoll + EUSt (19 %). Nach der Zulassung faellt lediglich die jaehrliche Kfz-Steuer an (§ 9 KraftStG).
| Rechtsakt | Anwendungsbereich |
|---|---|
| Verordnung (EU) 952/2013 | Unionszollkodex (UZK) |
| Verordnung (EU) 2015/2447 | UZK-Durchfuehrungsbestimmungen (UZK-IA) |
| Verordnung (EG) 1186/2009 | Zollbefreiungssystem (150-EUR-Schwelle) |
| § 21 UStG | Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) |
| § 12 Abs. 1 UStG | EUSt-Satz 19 % |
| § 11 UStG | EUSt-Bemessungsgrundlage (Zollwert + Zoll) |
| § 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG | Vorsteuerabzug der EUSt |
Offizielle Quellen:
Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient ausschliesslich zu Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Fuer verbindliche Auskuenfte wenden Sie sich an die Generalzolldirektion, Ihr zustaendiges Hauptzollamt oder einen Steuerberater. Rechtsstand: Maerz 2026.

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