
Finden Sie das nächste Zollamt oder die nächste Zoll- und Steuerbehoerde in Polen. Adresse, Öffnungszeiten, Kontakt und Anfahrt an einem Ort.
Der Behördenfinder auf zoll.de ist das zentrale Werkzeug, mit dem Sie schnell das nächste Hauptzollamt (HZA), Zollamt oder die nächste Kontrolleinheit in Deutschland finden können. Deutschland verfügt über 41 Hauptzollämter, die in zahlreiche Zollämter und Kontrolleinheiten untergliedert sind — alle unter der Aufsicht der Generalzolldirektion (GZD).
Die deutsche Zollverwaltung ist dreistufig organisiert:
Das primäre Werkzeug ist die Dienststellensuche (Behördenfinder) auf zoll.de. Dort können Sie nach Ort, Postleitzahl oder Name der Dienststelle suchen und erhalten Adresse, Öffnungszeiten, Telefonnummer und zuständiges HZA.
Die Europäische Kommission führt eine EU-weite Customs Office List unter ec.europa.eu. Diese Datenbank enthält alle Zolldienststellen in allen EU-Mitgliedstaaten — nützlich, wenn Sie auch Zollämter in anderen Ländern suchen.
| Merkmal | Hauptzollamt (HZA) | Zollamt | Kontrolleinheit |
|---|---|---|---|
| Hauptaufgaben | Bewilligungen, Aufsicht, Prüfungen | Zollabfertigung, Anmeldungen | Überwachung, Kontrollen vor Ort |
| Anzahl in DE | 41 | Mehrere hundert | Zahlreiche, auch mobil |
| Wann wählen? | AEO-Antrag, Bewilligungen, Grundsatzfragen | Ein-/Ausfuhrabfertigung, Versand | Vor-Ort-Kontrollen, Prüfungen |
ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem) ist das IT-Verfahren der deutschen Zollverwaltung für elektronische Zollanmeldungen. Alle Ein- und Ausfuhranmeldungen in Deutschland werden über ATLAS abgegeben — entweder direkt (ATLAS-Teilnehmer) oder über einen Zolldienstleister/Spediteur.
Weitere Informationen zu ATLAS auf zoll.de unter „Elektronischer Zoll“.
Die EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification) ist für alle Wirtschaftsbeteiligten erforderlich, die Zollvorgänge in der EU durchführen. In Deutschland erfolgt die EORI-Registrierung über die GZD (Dienstsitz Dresden).
Weitere Details finden Sie in unserem EORI/IOSS/OSS Leitfaden.
Nicht immer. Für die Warenabfertigung gelten die Öffnungszeiten des jeweiligen Zollamts. Für Beratungsgespräche beim Hauptzollamt empfiehlt sich eine vorherige Terminvereinbarung.
Über die Dienststellensuche auf zoll.de. Dort finden Sie Öffnungstage, Abfertigungszeiten und besondere Hinweise.
Vieles, aber nicht alles. Zollanmeldungen werden elektronisch über ATLAS abgegeben. Beschauen, Warenkontrollen und bestimmte Prüfungen erfordern jedoch persönliches Erscheinen oder Vor-Ort-Termine.
Über zoll.de. Die EORI-Nummer wird von der GZD (Dienstsitz Dresden) vergeben. Der Antrag erfolgt elektronisch über das Online-Formular auf zoll.de.
ATLAS ist das elektronische Zollabfertigungssystem in Deutschland. Wenn Sie selbst Zollanmeldungen abgeben möchten, benötigen Sie einen ATLAS-Zugang. Alternativ können Sie einen Zolldienstleister oder Spediteur beauftragen, der über ATLAS für Sie anmeldet.
Das hängt vom gewählten Verfahren ab. Bei Versandverfahren (T1) kann die Ware im Einfuhrhafen unter Zollverschluss nach Deutschland befördert und hier abgefertigt werden. Die Zollanmeldung zur Überlassung zum freien Verkehr geben Sie dann beim zuständigen deutschen Zollamt über ATLAS ab.
In der Regel nicht. Die meisten Zollämter arbeiten von Montag bis Freitag. An großen Häfen und Flughäfen (z. B. Hamburg, Frankfurt) gibt es erweiterte Abfertigungszeiten — prüfen Sie dies in der Dienststellensuche auf zoll.de.
| Rechtsakt | Anwendungsbereich |
|---|---|
| Zollverwaltungsgesetz (ZollVG) | Organisation und Aufgaben der deutschen Zollverwaltung |
| Abgabenordnung (AO) | Allgemeine Verfahrensvorschriften für Steuern und Zölle |
| Verordnung (EU) 952/2013 | Unionszollkodex (UZK) |
| Art. 9 der Verordnung 952/2013 | EORI-Nummer — Registrierung von Wirtschaftsbeteiligten |
| § 21 UStG | Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) — 19 % |
Offizielle Quellen:
Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Hauptzollamt oder die Generalzolldirektion. Rechtsstand: März 2026.

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