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16

Zolltarifkapitel 16

Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen

160412
Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen, fish, whole or in pieces, but not minced, herring
Zoll:0-20%
160413
Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen, fish, whole or in pieces, but not minced, sardines, sardinella and brisling or sprats
Zoll:0-12,5%
160414
Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen, fish, whole or in pieces, but not minced, tunas, skipjack tuna and bonito (Sarda spp.)
Zoll:0-25%
160415
Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen, fish, whole or in pieces, but not minced, mackerel
Zoll:0-25%
160419
Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen, fish, whole or in pieces, but not minced, anderer
Zoll:0-24%
160420
Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen, anderer prepared or preserved fish
Zoll:0-25%

Was umfasst Position 1604 des Zolltarifs?

Position 1604 umfasst zubereiteter oder haltbar gemachter Fisch, Kaviar. Fleisch- und Fischzubereitungen bilden einen wesentlichen Teil des internationalen Lebensmittelhandels und umfassen eine breite Palette von konservierten, gekochten und verarbeiteten Produkten. Die Einfuhr von Fleisch- und Fischzubereitungen in die EU erfordert ein Veterinaergesundheitszeugnis und eine Betriebszulassung durch die Europaeische Kommission. Die Zollsätze variieren - von 5,5% bis über 26%, wobei für einige Fleischzubereitungen auch spezifische Zölle gelten. Produkte müssen die EU-Lebensmittelsicherheits- und Kennzeichnungsnormen erfüllen. Position 1604 gehört zu Kapitel 16 (Fette, verarbeitete Lebensmittel, Getränke und Tabak) der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union. Diese Einreihung basiert auf dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation (WZO), das in über 200 Ländern weltweit angewendet wird. Die Kombinierte Nomenklatur der EU erweitert das HS um zusätzliche 8-stellige Unterpositionen, während das TARIC-System 10-stellige Codes zur Identifizierung spezifischer Handelsmaßnahmen hinzufügt. Jede 4-stellige Position wie 1604 wird in 6-stellige (HS), 8-stellige (KN) und 10-stellige (TARIC) Unterpositionen unterteilt, die die Art der Waren für die Anwendung der richtigen Zollsätze, Handelsmaßnahmen und regulatorischen Anforderungen präzisieren. Die korrekte Bestimmung des 10-stelligen Codes ist wesentlich für die Feststellung der Höhe der Zollabgaben und Steuern sowie der erforderlichen Genehmigungen und Zertifikate.

Zollsätze und Einfuhranforderungen für Position 1604

Die Einfuhr von Fleisch- und Fischzubereitungen in die EU erfordert ein Veterinaergesundheitszeugnis und eine Betriebszulassung durch die Europaeische Kommission. Die Zollsätze variieren - von 5,5% bis über 26%, wobei für einige Fleischzubereitungen auch spezifische Zölle gelten. Der Verarbeitungsbetrieb muss von der Europaeischen Kommission zugelassen und in der Liste zugelassener Einrichtungen aufgefuehrt sein. Ein spezifisches Veterinaergesundheitszeugnis für Fleisch- oder Fischzubereitungen ist erforderlich. Die Kennzeichnung muss eine vollstaendige Zutatenliste, Allergeninformationen und das Herkunftsland enthalten. Für einige Zubereitungen (z.B. Thunfischkonserven) stehen Zollkontingente mit Präferenzsaetzen zur Verfügung. Bei der Einfuhr von Waren der Position 1604 in die EU sind die geltenden Zollsätze zu beachten, die von der konkreten Unterposition (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland abhängen. MFN-Zollsätze (Meistbegünstigung) gelten für Einfuhren aus Ländern, mit denen die EU keine Präferenzhandelsabkommen geschlossen hat. Aktuelle Sätze können in der EU-Datenbank TARIC auf der Website der Europäischen Kommission überprüft werden. Die Einfuhr von Waren der Position 1604 kann von Präferenzzollsätzen im Rahmen von Freihandelsabkommen (FHA) der EU mit Drittländern, dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS) für Entwicklungsländer oder autonomen Zollaussetzungen profitieren. Die Inanspruchnahme von Präferenzen erfordert die Vorlage eines geeigneten Ursprungsnachweises (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Ursprungserklärung, REX-Bescheinigung).

Einreihung von Waren in Position 1604 — worauf ist zu achten

Position 1604 umfasst zubereiteter/haltbar gemachter Fisch, Kaviar. Entscheidend für die Einreihung sind Verarbeitungsgrad, Zusammensetzung und Verwendungszweck. KN-Unterpositionen unterteilen die Waren detailliert. Häufiger Fehler: ryby wędzone — 0305. Die Abgrenzung zu benachbarten Positionen (0305/1605) hängt von der Konservierungs- oder Verarbeitungsmethode ab. Abschnitts- und Kapitelanmerkungen definieren den genauen Umfang jeder Position.

Häufig gestellte Fragen

Welche Zollsätze gelten für die Einfuhr von verarbeitetem Fisch und Kaviar in die EU?
Zubereiteter oder haltbar gemachter Fisch und Kaviar fallen unter die Position 1604. Die Zollsätze liegen zwischen 0% und 25%, abhängig von der Fischart und Verarbeitungsmethode. Thunfischkonserven unterliegen speziellen Zollkontingenten mit ermäßigten Sätzen. Lachs, Sardinen und Hering haben eigene Unterpositionen mit unterschiedlichen Sätzen. Kaviar (Störrogen) unterliegt zusätzlichen CITES-Vorschriften zum Artenschutz. Die genaue KN-Unterposition bestimmt den anwendbaren Zollsatz. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Welche Dokumente sind für die Einfuhr von verarbeitetem Fisch und Kaviar in die EU erforderlich?
Die Einfuhr erfordert ein Veterinärgesundheitszeugnis und die EU-Zulassung des Verarbeitungsbetriebs. Eine TRACES-Meldung ist Pflicht. Für Störkaviar ist eine CITES-Genehmigung notwendig. Produkte müssen EU-Kontaminantengrenzwerte (QÜcksilber, Cadmium, Blei) und Lebensmittelhygienestandards einhalten. Handelsrechnung, Zollanmeldung und Ursprungszeugnis sind erforderlich. Dies betrifft Waren der Position 1604 der Kombinierten Nomenklatur. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Welche praktischen Aspekte sind beim Import von verarbeitetem Fisch und Kaviar in die EU zu beachten?
Der Verarbeitungsbetrieb muss EU-zugelassen sein. Veterinärgrenzkontrollen sind Pflicht. Besonderes Augenmerk gilt den Kontaminantengrenzwerten — QÜcksilber in Thunfisch und anderen großen Raubfischen wird streng reguliert. Störkaviar erfordert CITES-Dokumentation und konventionskonforme Kennzeichnung. Die korrekte Tarifeinreihung ist wichtig wegen erheblicher Satzunterschiede zwischen Fischarten. IUU-Fangzertifikate können erforderlich sein. Dies betrifft Waren der Position 1604 der Kombinierten Nomenklatur. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.