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16041900
ZUBEREITUNGEN VON FLEISCH, FISCHEN ODER VON KREBSTIEREN, WEICHTIEREN ODER ANDEREN WIRBELLOSEN WASSERTIEREN ODER VON INSEKTENFische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen

Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen, fish, whole or in pieces, but not minced, anderer

Untercodes (10)

16041910Zoll: 0-7%

Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen, fish, whole or in pieces, but not minced, anderer, salmonidae, anderer than salmon

16041931Zoll: 0-24%

Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen, fish, whole or in pieces, but not minced, anderer, fish of the genus Euthynnus, anderer than Echter Bonito (Katsuwonus pelamis), Filets known as 'loins'

16041939Zoll: 0-24%

Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen, fish, whole or in pieces, but not minced, anderer, fish of the genus Euthynnus, anderer than Echter Bonito (Katsuwonus pelamis), anderer

16041950Zoll: 0-12,5%

Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen, fish, whole or in pieces, but not minced, anderer, fish of the species Orcynopsis unicolor

16041991Zoll: 0-7,5%

Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen, fish, whole or in pieces, but not minced, anderer, anderer, Filets, raw, merely coated with batter or breadcrumbs, auch pre-fried in oil, gefroren

16041992Zoll: 0-20%

Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen, fish, whole or in pieces, but not minced, anderer, anderer, Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus)

16041993Zoll: 0-20%

Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen, fish, whole or in pieces, but not minced, anderer, anderer, Köhler (Pollachius virens)

16041994Zoll: 0-20%

Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen, fish, whole or in pieces, but not minced, anderer, anderer, Seehecht (Merluccius spp., Urophycis spp.)

16041995Zoll: 0-20%

Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen, fish, whole or in pieces, but not minced, anderer, anderer, alaska pollock (Theragra chalcogramma) and pollack (Pollachius pollachius)

16041997Zoll: 0-20%

Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen, fish, whole or in pieces, but not minced, anderer, anderer, anderer

Klassifizierungsumfang der Unterposition 1604 19

Die Unterposition 1604 19 der Kombinierten Nomenklatur umfasst andere Fische, zubereitet oder haltbar gemacht, ganz oder in Stücken. Die Einreihung in diese Unterposition basiert auf Kriterien der Anmerkungen zu Kapitel 16 der Kombinierten Nomenklatur (KN), abgeleitet vom Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation. Position 1604 bildet den Klassifizierungsrahmen, innerhalb dessen die Unterposition 1604 19 eine bestimmte Warenkategorie auf Grundlage physikalischer, chemischer oder funktionaler Merkmale identifiziert. Einführer sollten besonders auf die Abgrenzung von benachbarten Unterpositionen innerhalb der Position 1604 achten, da Unterschiede in technischen Parametern zu einer anderen Tarifeinreihung mit anderen Zollsätzen und Handelsmaßnahmen führen können. Die Einreihung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV), insbesondere Regeln 1 und 6. Bei Einreihungszweifeln wird eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) der zuständigen Zollbehörde empfohlen.

Einfuhranforderungen für Unterposition 1604 19

Die Einfuhr von Waren der Unterposition 1604 19 in die Europäische Union erfordert die Einhaltung des Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013). Der Einführer muss über eine EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification) verfügen und eine Zollanmeldung auf dem Formular SAD oder elektronisch über das AIS/IMPORT-System abgeben. Erforderliche Dokumente umfassen: Handelsrechnung mit Warenbeschreibung, Frachtdokument (CMR, B/L oder AWB), Warenspezifikation und Ursprungszeugnis, wenn der Einführer Präferenzzollsätze im Rahmen von Freihandelsabkommen nutzen möchte. Die Einfuhr von Fleisch- und Fischzubereitungen erfordert die Einhaltung der Lebensmittelsicherheitsvorschriften (Verordnung (EG) Nr. 178/2002), Veterinäranforderungen (Veterinärgesundheitszeugnis), TRACES-System, Kennzeichnungsanforderungen (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011). Eine Einfuhrlizenz kann erforderlich sein. Produkte des Kapitels 16 unterliegen nicht dem CBAM. Aktuelle Anforderungen sind im TARIC-System der Europäischen Kommission zu überprüfen. Je nach Warenart können zusätzliche Zertifikat- und Konformitätserklärungsanforderungen gelten. Der Einführer sollte Dokumentation zur Identifizierung des Lieferanten und der Abnehmer in der Lieferkette führen.

Zölle und Handel für Unterposition 1604 19

Die MFN-Zollsätze (Meistbegünstigung) für Waren der Unterposition 1604 19 sind in der aktuellen TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen, da sie Änderungen unterliegen können. Präferenzzollsätze können im Rahmen von Freihandelsabkommen der EU verfügbar sein, darunter CETA (Kanada), EPA (Japan), Abkommen mit Südkorea, dem Vereinigten Königreich (TCA) und im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) für Entwicklungsländer. Voraussetzung für die Präferenzbehandlung ist die Erfüllung der Ursprungsregeln und die Vorlage eines gültigen Ursprungsnachweises (EUR.1, Erklärung auf der Rechnung, REX). Der Einführer sollte TARIC auch auf etwaige Antidumping-, Ausgleichszölle oder andere Handelsbeschränkungen für das Produkt und Ursprungsland prüfen. Einfuhren aus Russland und Belarus können Beschränkungen aus EU-Sanktionspaketen unterliegen. Bei der Einfuhr wird Einfuhrumsatzsteuer zum nationalen Satz erhoben. Der Zollwert umfasst den Transaktionspreis zuzüglich Transport- und Versicherungskosten bis zur EU-Zollgrenze. Alle Sätze und Handelsmaßnahmen in TARIC überprüfen.

Andere zubereitete Fische KN 1604 19 importieren

Andere zubereitete Fische unter KN 1604 19 umfassen Arten, die nicht gesondert eingereiht sind, wie Kabeljau, Seehecht und Sardellen. Der konventionelle Zollsatz beträgt 20%. IUU-Fangbescheinigungen und Gesundheitszeugnisse sind Pflicht. Eine genaue Artbestimmung ist für die korrekte Einreihung erforderlich. Die EUSt beträgt 7%.

Häufig gestellte Fragen

Welche regulatorischen Anforderungen gelten für die Einfuhr unter Unterposition 1604 19?
Die Einfuhr von Waren der Unterposition 1604 19 erfordert die Einhaltung des Unionszollkodex, das Vorhandensein einer EORI-Nummer und die Abgabe einer korrekten Zollanmeldung. Die Einfuhr von Fleisch- und Fischzubereitungen erfordert die Einhaltung der Lebensmittelsicherheitsvorschriften (Verordnung (EG) Nr. 178/2002), Veterinäranforderungen (Veterinärgesundheitszeugnis), T Aktuelle Anforderungen sind im TARIC-System zu überprüfen.
Welche Dokumente werden für die Einfuhr von Waren der Unterposition benötigt 1604 19?
Für die Einfuhr von Waren der Unterposition 1604 19 sind erforderlich: Handelsrechnung mit Warenbeschreibung, Frachtdokument (CMR, B/L oder AWB), EORI-Nummer des Einführers, technische Warenspezifikation und Ursprungszeugnis für Präferenzzollsätze. Je nach Produkttyp können zusätzliche Zertifikate erforderlich sein. Aktuelle Anforderungen in TARIC überprüfen.
Wie werden Waren der Unterposition korrekt eingereiht 1604 19?
Die Einreihung in Unterposition 1604 19 erfordert eine Analyse der physikalischen Merkmale, Zusammensetzung und Verwendungszweck des Produkts gemäß den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der KN und den Anmerkungen zu Kapitel 16. Die Abgrenzung von benachbarten Unterpositionen anhand präziser KN-Kriterien ist wesentlich. Bei Zweifeln wird eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) empfohlen. Zollsätze in TARIC überprüfen.
Welche Fischarten fallen unter KN 1604 19?
KN 1604 19 ist eine Auffangposition für zubereitete Fische, die nicht in anderen Unterpositionen von KN 1604 erfasst sind, z.B. Kabeljau, Seehecht und Sardellen. Eine genaue Artbestimmung ist erforderlich.