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BAUMWOLLEGewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr, mit einem Gewicht von nicht mehr als 200 g/m²

Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr, mit einem Gewicht von nicht mehr als 200 g/m², gebleicht, in Leinwandbindung, mit einem Gewicht von mehr als 100 g/m²

Produktmerkmale und Zolleinreihung

Der KN-Code 520822 umfasst gebleichte Baumwollgewebe in Leinwandbindung mit einem Baumwollanteil von mindestens 85 Prozent und einem Flächengewicht von nicht mehr als 200 g/m2. Leinwandbindung ist die einfachste und häufigste Webart, bei der Schuss und Kette abwechselnd verkreuzen. Bleichen entfernt die natürliche Färbung der Rohbaumwolle durch chemische Prozesse und verleiht dem Gewebe ein einheitliches Weiß. Diese Gewebe werden als Basismaterialien für Bedrucken und Färben sowie als fertige Gewebe für Bettwäsche, Bekleidung und medizinische Textilien verwendet. Die Einreihung erfordert die Überprüfung der Faserzusammensetzung, des Flächengewichts, der Bindungsart und die Bestätigung des Bleichprozesses.

Regulatorische Anforderungen und chemische Sicherheit

Gebleichte Baumwollgewebe unterliegen besonderer Kontrolle auf chemische Rückstände aus dem Bleichprozess. Die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 regelt den Einsatz von Wasserstoffperoxid, Natriumhypochlorit und anderen Bleichmitteln in Textilprozessen. Rückstände von Aktivchlor und halogenorganischen Verbindungen müssen innerhalb der zulässigen Grenzwerte liegen. Formaldehyd aus Ausrüstungsprozessen ist auf 75 mg/kg für hautkontaktfähige Textilien beschränkt. Die Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 verlangt die Kennzeichnung der Faserzusammensetzung. Die GPSR-Verordnung (EU 2023/988) verpflichtet Importeure zur Produktsicherheit und Konformitätsdokumentation.

Handel und Zollformalitäten

Die Einfuhr gebleichter Baumwollgewebe unter KN-Code 520822 erfordert eine Zollanmeldung mit Zusammensetzung, Flächengewicht, Breite, Bindung und Bestätigung des Bleichens. Indien, China, Pakistan und Bangladesch sind wichtige Exporteure. Präferenzielle Zollsätze können im Rahmen des APS, APS+ oder Freihandelsabkommen verfügbar sein. Importeure sollten verfügbare Präferenzen im TARIC-System prüfen. Die Handelsdokumentation umfasst Rechnung, technische Spezifikation, Ursprungszeugnis und Packliste. Zollbehörden können den Bleichprozess und die Zusammensetzung durch Laborprüfung verifizieren.

Einfuhr von Baumwollgeweben – Bindung und Gewicht KN 5208 22

Baumwollgewebe KN 5208 22 werden nach Bindung (Leinwand, Köper, Atlas), Flächengewicht und Behandlung (roh, gebleicht, gefärbt, bedruckt) eingereiht. Die Einfuhr in die EU unterliegt konventionellen Zöllen und 19% EUSt. Die Faserkennzeichnung gemäß EU 1007/2011 ist Pflicht. Importeure müssen die korrekte Faserkennzeichnung gemäß EU-Verordnung 1007/2011 sicherstellen. Die aktuellen Zollsätze können in der TARIC-Datenbank überprüft werden. Die Zollanmeldung erfolgt über ATLAS.

Häufig gestellte Fragen

Wie unterscheidet man gebleichtes von rohem Gewebe bei der Einreihung?
Gebleichtes Gewebe hat eine einheitlich weiße Farbe durch chemische Behandlung, während rohes Gewebe die natürliche cremige oder gräuliche Farbe der Rohbaumwolle behält. Der Verarbeitungsgrad beeinflusst die Tarifeinreihung, da Position 5208 zwischen rohem, gebleichtem, gefärbtem und bedrucktem Gewebe unterscheidet. Die Herstellerdokumentation zum Bleichprozess ist entscheidend.
Ist Leinwandbindung für Code 520822 erforderlich?
Ja, Code 520822 gilt ausschließlich für gebleichte Baumwollgewebe in Leinwandbindung. Gebleichte Gewebe in Köperbindung werden unter Code 520823 eingereiht, solche in Atlasbindung unter der entsprechenden Unterposition. Die korrekte Bestimmung der Bindungsart ist für die Tarifeinreihung wesentlich.
Welche Bleichmittel sind in der EU zulässig?
Die EU erlaubt das Bleichen von Baumwolle mit Wasserstoffperoxid, Natriumhypochlorit und Peressigsäure, sofern chemische Rückstände im Fertigprodukt innerhalb der REACH-Grenzwerte liegen. Aktivchlor sollte unter der Nachweisgrenze liegen. Optische Aufhellung mit Fluoreszenzweißmitteln unterliegt gesonderten Beschränkungen.
Welcher Zollsatz gilt für gebleichtes Baumwollgewebe Leinwandbindung KN 5208 22?
Gebleichtes Baumwollgewebe Leinwandbindung unter KN 5208 22 unterliegt dem konventionellen EU-Zollsatz und 19% EUSt. Prüfen Sie den Satz in TARIC. Faserkennzeichnung gemäß EU 1007/2011 ist Pflicht.