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52

Zolltarifkapitel 52

Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr, mit einem Gewicht von nicht mehr als 200 g/m²

520812
Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr, mit einem Gewicht von nicht mehr als 200 g/m², roh, in Leinwandbindung, mit einem Gewicht von mehr als 100 g/m²
Zoll:0-8%
520822
Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr, mit einem Gewicht von nicht mehr als 200 g/m², gebleicht, in Leinwandbindung, mit einem Gewicht von mehr als 100 g/m²
Zoll:0-8%
520832
Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr, mit einem Gewicht von nicht mehr als 200 g/m², gefärbt, in Leinwandbindung, mit einem Gewicht von mehr als 100 g/m²
Zoll:0-8%

Was umfasst Position 5208 des Zolltarifs?

Position 5208 umfasst Gewebe aus Baumwolle mit einem Baumwollanteil von 85 GHT oder mehr und einem Quadratmetergewicht von nicht mehr als 200 g/m². Dies schliesst leichte Baumwollgewebe wie Batist, Perkal, Popeline, Musselin und ähnliche ein. Diese Gewebe können roh, gebleicht, gefaerbt, buntgewebt oder bedruckt sein. Die Einfuhr leichter Baumwollgewebe in die EU unterliegt Zollsätzen von ca. Diese Gewebe unterliegen häufig Einfuhrüberwachungssystemen. Die Kennzeichnung des Fasergehalts ist vorgeschrieben, und die Produkte müssen den REACH-Standards für chemische Sicherheit entsprechen. Position 5208 gehört zu Kapitel 52 (Textilien, Gewebe und Bekleidung) der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union. Diese Einreihung basiert auf dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation (WZO), das in über 200 Ländern weltweit angewendet wird. Die Kombinierte Nomenklatur der EU erweitert das HS um zusätzliche 8-stellige Unterpositionen, während das TARIC-System 10-stellige Codes zur Identifizierung spezifischer Handelsmaßnahmen hinzufügt. Jede 4-stellige Position wie 5208 wird in 6-stellige (HS), 8-stellige (KN) und 10-stellige (TARIC) Unterpositionen unterteilt, die die Art der Waren für die Anwendung der richtigen Zollsätze, Handelsmaßnahmen und regulatorischen Anforderungen präzisieren. Die korrekte Bestimmung des 10-stelligen Codes ist wesentlich für die Feststellung der Höhe der Zollabgaben und Steuern sowie der erforderlichen Genehmigungen und Zertifikate.

Zollsätze und Einfuhranforderungen für Position 5208

Die Einfuhr leichter Baumwollgewebe in die EU unterliegt Zollsätzen von ca. Diese Gewebe unterliegen häufig Einfuhrüberwachungssystemen. Die Kennzeichnung des Fasergehalts ist vorgeschrieben, und die Produkte müssen den REACH-Standards für chemische Sicherheit entsprechen. Die Zollsätze für Baumwollgewebe betragen ca. 8%, können aber im Rahmen von Präferenzabkommen (APS, WPA) niedriger sein. Die Unterscheidung zwischen rohem, gebleichtem, gefaerbtem und bedrucktem Gewebe beeinflusst die genaue Tarifunterposition. Das Quadratmetergewicht (bis 200 g/m²) ist das Schluesselkriterium zur Unterscheidung zwischen den Positionen 5208 und 5209. Baumwollgewebe können Antidumping- oder Ausgleichsmassnahmen unterliegen - pruefen Sie die aktuellen Verordnungen. Bei der Einfuhr von Waren der Position 5208 in die EU sind die geltenden Zollsätze zu beachten, die von der konkreten Unterposition (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland abhängen. MFN-Zollsätze (Meistbegünstigung) gelten für Einfuhren aus Ländern, mit denen die EU keine Präferenzhandelsabkommen geschlossen hat. Aktuelle Sätze können in der EU-Datenbank TARIC auf der Website der Europäischen Kommission überprüft werden. Die Einfuhr von Waren der Position 5208 kann von Präferenzzollsätzen im Rahmen von Freihandelsabkommen (FHA) der EU mit Drittländern, dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS) für Entwicklungsländer oder autonomen Zollaussetzungen profitieren. Die Inanspruchnahme von Präferenzen erfordert die Vorlage eines geeigneten Ursprungsnachweises (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Ursprungserklärung, REX-Bescheinigung).

Einreihung von Waren in Position 5208 — worauf ist zu achten

Position 5208 umfasst Gewebe aus Baumwolle mit einem Baumwollanteil von 85 GHT oder mehr. Baumwollgewebe nach: ≥85% Baumwolle ≤200 g/m² (5208), ≥85% Baumwolle >200 g/m² (5209), <85% Baumwolle mit Synthetik ≤200 g/m² (5210), <85% Baumwolle >200 g/m² (5211), andere Baumwollgewebe (5212). Entscheidend: Baumwollanteil, Flächengewicht und Bindungsart (Leinwand, Köper, Atlas).

Häufig gestellte Fragen

Welche Zollsätze gelten für Baumwollgewebe ≥85% Baumwolle, ≤200 g/m² (Position 5208)?
Die Einfuhr von Baumwollgewebe ≥85% Baumwolle, ≤200 g/m² der Position 5208 unterliegt einem Zollsatz von ca. 8% im Rahmen des konventionellen EU-Tarifs. Leichte Baumwollgewebe — Popeline, Batist, Perkal. Satz 8%. Verwendet in leichter Bekleidung, Bettwäsche und Unterwäsche. Der Satz hängt von der konkreten 8-stelligen KN-Unterposition ab. Präferenziell niedrigere oder Nullsätze sind im Rahmen von EU-Handelsabkommen und dem APS-System verfügbar. Position 5208 umfasst Gewebe aus Baumwolle mit einem Baumwollanteil von 85 GHT oder mehr und unterliegt dem Unionszollkodex (UZK) sowie den Vorschriften der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Welche Anforderungen gelten für die Einfuhr von Baumwollgewebe ≥85% Baumwolle?
Die Einfuhr von Baumwollprodukten der Position 5208 erfordert REACH-Dokumentation zum Nachweis des Fehlens beschränkter Stoffe (Azofarbstoffe, Formaldehyd, Phthalate). Textilkennzeichnung muss Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 über Textilfaserbezeichnungen entsprechen. Standardzolldokumentation erforderlich. Ursprungszeugnis (EUR.1, REX) für Präferenzsätze unerlässlich. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Position 5208 umfasst Gewebe aus Baumwolle mit einem Baumwollanteil von 85 GHT oder mehr und unterliegt dem Unionszollkodex (UZK) sowie den Vorschriften der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Worauf ist bei der Einreihung in Position 5208 zu achten?
Position 5208 umfasst Baumwollgewebe ≥85% Baumwolle, ≤200 g/m². Die Einreihung in Kapitel 52 hängt ab von: Baumwollgehalt (≥85% vs. <85%), Flächengewicht (≤200 g/m² vs. >200 g/m²), Bindungsart (Leinwand, Köper, Atlas) und Ausrüstung (roh, gebleicht, gefärbt, bedruckt). KN-Unterpositionen präzisieren diese Parameter. Die Laborbestimmung der Faserzusammensetzung und des Gewichts ist entscheidend. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen.