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85

Zolltarifkapitel 85

Fernsprechapparate, einschließlich Smartphones und andere Telefone für zellulare Netzwerke oder andere drahtlose Netzwerke; andere Sende- oder Empfangsgeräte für Töne, Bilder oder andere Daten, einschließlich Geräte für die Kommunikation in einem drahtgebundenen oder drahtlosen Netzwerk (z. B. ein lokales Netzwerk oder ein Weitverkehrsnetzwerk)

Was umfasst Position 8517 des Zolltarifs?

Position 8517 umfasst Telefonapparate, einschließlich Smartphones, und andere Geräte zum Senden oder Empfangen von Sprache, Bildern oder Daten, einschließlich drahtgebundener und drahtloser Netzwerkkommunikationsgeräte, Router, Modems und Basisstationen. Der Zollsatz beträgt 0% unter dem ITA-Abkommen. Smartphones und Funkgeräte erfordern CE-Kennzeichnung und Konformität mit der RED (Funkanlagenrichtlinie). RoHS-Konformität und WEEE-Registrierung gelten ebenfalls. Polen ist ein großer Mobilfunkmarkt in der EU. Smartphone-Importe stellen einen der bedeutendsten Handelsposten dar. Position 8517 gehört zu Kapitel 85 (Maschinen, mechanische und elektrische Geräte) der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union. Diese Einreihung basiert auf dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation (WZO), das in über 200 Ländern weltweit angewendet wird. Die Kombinierte Nomenklatur der EU erweitert das HS um zusätzliche 8-stellige Unterpositionen, während das TARIC-System 10-stellige Codes zur Identifizierung spezifischer Handelsmaßnahmen hinzufügt. Jede 4-stellige Position wie 8517 wird in 6-stellige (HS), 8-stellige (KN) und 10-stellige (TARIC) Unterpositionen unterteilt, die die Art der Waren für die Anwendung der richtigen Zollsätze, Handelsmaßnahmen und regulatorischen Anforderungen präzisieren. Die korrekte Bestimmung des 10-stelligen Codes ist wesentlich für die Feststellung der Höhe der Zollabgaben und Steuern sowie der erforderlichen Genehmigungen und Zertifikate. Die Einreihung von Waren in Position 8517 muss den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung (AV) der Kombinierten Nomenklatur folgen. AV 1 bestimmt, dass die Einreihung in erster Linie nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln erfolgt. Die Erläuterungen zum Harmonisierten System und zur Kombinierten Nomenklatur präzisieren den Umfang jeder Position und sind unverzichtbare Referenzen für Importeure und Zollagenten.

Zollsätze und Einfuhranforderungen für Position 8517

Der Zollsatz beträgt 0% unter dem ITA-Abkommen. Smartphones und Funkgeräte erfordern CE-Kennzeichnung und Konformität mit der RED (Funkanlagenrichtlinie). Zollsatz 0% unter ITA — gilt für Smartphones und Telekommunikationsausrüstung. Smartphones und Funkgeräte erfordern CE-Kennzeichnung und RED 2014/53/EU Konformität. WEEE-Registrierung und RoHS-Konformität obligatorisch. Funkgeräte erfordern Konformitätsbewertung für in der EU zugelassene Frequenzbänder. Bei der Einfuhr von Waren der Position 8517 in die EU sind die geltenden Zollsätze zu beachten, die von der konkreten Unterposition (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland abhängen. MFN-Zollsätze (Meistbegünstigung) gelten für Einfuhren aus Ländern, mit denen die EU keine Präferenzhandelsabkommen geschlossen hat. Aktuelle Sätze können in der EU-Datenbank TARIC auf der Website der Europäischen Kommission überprüft werden. Die Einfuhr von Waren der Position 8517 kann von Präferenzzollsätzen im Rahmen von Freihandelsabkommen (FHA) der EU mit Drittländern, dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS) für Entwicklungsländer oder autonomen Zollaussetzungen profitieren. Die Inanspruchnahme von Präferenzen erfordert die Vorlage eines geeigneten Ursprungsnachweises (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Ursprungserklärung, REX-Bescheinigung). Waren der Position 8517 unterliegen CE-Richtlinienkonformität (Maschinen, NSR, EMV, RoHS). Erforderliche Unterlagen umfassen: CE-Konformitätserklärungen, Betriebsanleitungen, technische Dokumentation. Neben dem Zoll unterliegen Einfuhren der Mehrwertsteuer zum im Bestimmungsland geltenden Satz. Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert zuzüglich Zoll und etwaiger Ausgleichs- oder Antidumpingzölle. Der Importeur muss eine elektronische Zollanmeldung im nationalen Einfuhrsystem abgeben.

Einreihung von Waren in Position 8517 — worauf ist zu achten

Position 8517 umfasst Telefonapparate (einschließlich Smartphones) und andere Geräte zur Datenübertragung/-empfang: Modems, Router, Netzwerk-Switches. Entscheidend: Sprachkommunikation oder Datenübertragung. Smartphones werden hier eingereiht (nicht 8471). Umfasst Basisstationen und VoIP-Geräte. Häufiger Fehler: IP-Kameras sind 8525, nicht 8517.

Häufig gestellte Fragen

Welche Zollsätze gelten für Smartphones und Telekommunikationsgeräte der Position 8517?
Der Zollsatz für Telefonapparate, Smartphones und Telekommunikationsgeräte der Position 8517 beträgt 0% gemäß dem ITA-Abkommen (Informationstechnologie-Abkommen). Dies gilt für Smartphones, Router, Modems, Basisstationen und andere Geräte zum Senden oder Empfangen von Sprache, Bildern oder Daten. Der Nullzollsatz umfasst sowohl drahtgebundene als auch drahtlose Geräte. Trotz Zollfreiheit unterliegt der Import der Mehrwertsteuer, berechnet auf den Zollwert der Ware. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Welche Zertifikate und regulatorischen Anforderungen gelten für den Import von Smartphones in die EU?
Der Import von Smartphones und Telekommunikationsgeräten erfordert eine CE-Kennzeichnung mit Konformitätserklärung gemäß der Funkanlagenrichtlinie (RED 2014/53/EU). Konformität mit LVD-, EMV- und RoHS-Richtlinien ist ebenfalls erforderlich. Smartphones müssen einen SAR-Wert (Spezifische Absorptionsrate) aufweisen. Drahtlose Geräte benötigen eine Funkfreqünzzertifizierung für europäische Bänder. WEEE-Registrierung und Einhaltung der Batterierichtlinie sind Pflicht. Seit 2024 gilt die Pflicht zum einheitlichen USB-C-Ladeanschluss. Dies betrifft Waren der Position 8517 der Kombinierten Nomenklatur. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Worauf sollte man beim Import von Telekommunikationsgeräten von außerhalb der EU achten?
Beim Import von Geräten der Position 8517 ist die Kompatibilität mit europäischen Freqünzbändern (LTE/5G) zu prüfen. Von außerhalb der EU importierte Smartphones unterstützen möglicherweise nicht alle europäischen Bänder. Seit 2024 gilt die USB-C-Pflicht als einheitlicher Ladeanschluss. Netzwerkgeräte (Router, Modems) müssen mit europäischen Netzwerkstandards kompatibel sein. Software muss die DSGVO-Datenschutzanforderungen erfüllen. RED-Zertifizierungskosten sind für jedes Modell eines Funkgeräts einzukalkulieren. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.