8539 31TARIC-Untercode wählen
Elektrische Entladungslampen, Leuchtstofflampen, Warmkathoden
Verfügbare TARIC-Untercodes: 4
8539 311010
Beleuchtungslampen, zur Verwendung in bestimmten Luftfahrzeugtypen
Zoll 0-2,7%MwSt. 19%
8539 311090
Andere
Zoll 0-2,7%MwSt. 19%
8539 319010
Beleuchtungslampen, zur Verwendung in bestimmten Luftfahrzeugtypen
Zoll 0-2,7%MwSt. 19%
8539 319090
Andere
Zoll 0-2,7%MwSt. 19%
Definition und Geltungsbereich der Unterposition 8539 31
Unterposition 8539 31 umfasst Leuchtstofflampen mit zwei Sockeln — lineare T5 (G5), T8 (G13) und T12 Röhren. Unter Verordnung (EU) 2019/2020 wurden T8- und T5-Röhren ab 25. August 2023 vom EU-Markt genommen.
Ökodesign-Auslauf linearer Leuchtstofflampen
Verordnung (EU) 2019/2020 hat T5- und T8-Leuchtstofflampen ab 25. August 2023 vom Markt genommen. Ausnahmen für Speziallampen (UV, keimtötend, wissenschaftlich). WEEE 2 erfordert getrennte Sammlung als Sondermüll. CBAM findet keine Anwendung.
Zollsätze für Unterposition 8539 31
MFN-Zollsätze in TARIC überprüfen. Der Markt schrumpft. Präferenzzollsätze möglich. Mehrwertsteuer wird erhoben.
Häufig gestellte Fragen
Können T8- und T5-Leuchtstofflampen noch in die EU eingeführt werden?
Einfuhr ist formal möglich, aber Verkauf für Allgemeinbeleuchtung seit 25. August 2023 verboten. Spezial-UV- und keimtötende Lampen bleiben zulässig. LED-Röhren werden in 8539 52 eingereiht.
Warum wurden Leuchtstofflampen vom EU-Markt genommen?
Wegen geringer Energieeffizienz (Ökodesign) und Quecksilbergehalt (RoHS 2, Minamata-Übereinkommen). LED-Ersatz ist effizienter und quecksilberfrei.
Unterliegen Leuchtstofflampen dem CBAM?
Nein. Leuchtstofflampen fallen nicht in den CBAM-Anwendungsbereich.