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8539 32TARIC-Untercode wählen

Elektrische Entladungslampen, Quecksilber- oder Natriumdampflampen; Halogen-Metalldampflampen

Verfügbare TARIC-Untercodes: 2

Definition und Geltungsbereich der Unterposition 8539 32

Unterposition 8539 32 umfasst Kompaktleuchtstofflampen (CFL) mit einzelnem Sockel und integriertem oder separatem Vorschaltgerät. CFLs wurden ab 25. August 2023 vom EU-Markt genommen.

CFL-Auslauf und Quecksilbervorschriften

CFLs enthalten Quecksilber (Hg). Die RoHS-2-Ausnahme ist ausgelaufen. Verkaufsverbot seit 25. August 2023. WEEE 2 erfordert getrennte Sammlung als Sondermüll. CBAM findet keine Anwendung.

Zollsätze für Unterposition 8539 32

MFN-Zollsätze in TARIC überprüfen. Der CFL-Markt ist praktisch verschwunden. Mehrwertsteuer wird erhoben.

Häufig gestellte Fragen

Können CFLs in die EU eingeführt werden?
Einfuhr ist formal möglich, aber Verkauf für Allgemeinbeleuchtung seit 25. August 2023 verboten. LED-Ersatz mit E14, E27 Sockeln wird in 8539 52 eingereiht.
Warum wurden CFLs vom Markt genommen?
Wegen Quecksilbergehalt (RoHS-2-Ausnahme ausgelaufen) und Ökodesign-Effizienzanforderungen. LED-Lampen sind effizienter und quecksilberfrei.
Unterliegen CFLs dem CBAM?
Nein. CFLs fallen nicht in den CBAM-Anwendungsbereich.