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87011000
ZUGMASCHINEN, KRAFTFAHRZEUGE, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE UND ZUBEHÖR DAVONZugmaschinen (ausgenommen solche der Position 8709)

Zugmaschinen (ausgenommen solche der Position 8709), Einachsschlepper

EU-Regelzollsatz
3%
MwSt.
19%
Zusatzzölle / Sanktionen
0 Regeln
Erforderliche Dokumente
45 Dok.
C057C079C082Y054Y120Y121+39
Standardsatze
Gilt fürArtSatzBedingungenVerordnung
ERGA OMNESThird country duty3%R2261/98
Praferenzen
AD 0%AL 0%BA 0%CA 0%CAMER 0%CARI 0%CH 0%CI 0%CL 0%CM 0%CO 0%DZ 0%EBA 0%EC 0%EEA 0%EG 0%EH 0%ESA 0%EUCA 0%FJ 0%FO 0%GB 0%GE 0%GH 0%GSP 0%GSP+ 0%IL 0%JO 0%JP 0%KE 0%KR 0%LB 0%LOMB 0%MA 0%MD 0%ME 0%MK 0%MX 0%NZ 0%PE 0%PG 0%PS 0%SADC EPA 0%SB 0%SG 0%SM 0%SWITZ 0%SY 0%TN 0%TR 0%UA 0%VN 0%WS 0%XC 0%XK 0%XL 0%XS 0%ZA 0%
Hinweise
CD303The relief from or reduction of customs duties shall be subject to the specific request expressed by the declarant in box 44 "Additional information/Documents produced/Certificates and authorisations", of the Single Administrative Document (SAD)
TM904Preferences granted under the agreement between the European Union and Morocco in force from 19 July 2019.As of 3 October 2025, products originating in Western Sahara subject to controls by the customs authorities of the Kingdom of Morocco shall benefit from trade preferences under the terms of the new Agreement in the form of exchange of letters between the EU and Morocco, The European Union and the Kingdom of Morocco have agreed to allow those products to be identified by reference to the region of origin to be included in the proof of origin and as provided for in Protocol 4.In view of the application of these measures, the origin certificates codes U179 and U180 must be declared.The country code to be entered in the origin declaration when these proofs of origin are used is “EH”.
CD727Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of an origin declaration stating the European Union origin of the goods, in the context of the Canada-European Union Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA).
CD906The list of non-eligible locations and their postal codes is available at the following address: http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/technical-arrangement_postal-codes.pdf
CD500Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of a proof of origin stating the community origin of the goods, in the context of the agreement between the European Union and the Swiss Confederation.
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Verbindliche Zolltarifauskunft

vZTA Klassifizierungsbeispiele

FRgold23-07492

Forestry agricultural tractor, 28kW, 4WD

MetallGRI 1GRI 6
FRgold25-00023

All-terrain vehicle for forestry and agriculture

MetallGRI 1GRI 6
FRgold23-08575

Forestry tractor quadricycle with 6.54 kW engine

MetallGRI 1GRI 6
FRgold24-00286

Agricultural/forestry tractor with winch

MetallGRI 1GRI 6
SEgold24-13935

All-terrain vehicle (ATV) with 495cc engine

MetallGRI 1GRI 6

Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Einachsschlepper unter KN-Code 8701 10

Der KN-Code 8701 10 umfasst Einachsschlepper, also Maschinen mit einer angetriebenen Achse, die für den Betrieb mit austauschbaren Arbeitsgeräten konzipiert sind. Diese Schlepper werden von einem hinter der Maschine gehenden Bediener gesteuert und finden hauptsächlich in der Landwirtschaft, im Gartenbau und bei kleinen kommunalen Arbeiten Verwendung. Die Konstruktion basiert auf einem Verbrennungsmotor (meist ein Einzylinder-Diesel oder Benzinmotor) mit einer Leistung von wenigen bis etwa fünfzehn Kilowatt, einem mechanischen Getriebe und einer Zapfwelle zum Antrieb von Bodenfräsen, Mähern, Transportanhängern und anderen Anbaugeräten. Auf dem europäischen Markt müssen Einachsschlepper die Anforderungen der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 bezüglich der Betriebssicherheit erfüllen, und ihre Motoren unterliegen den Emissionsgrenzwerten der Verordnung (EU) 2016/1628 über Motoren in nicht für den Straßenverkehr bestimmten mobilen Maschinen. Die Einfuhr dieser Maschinen in die Europäische Union erfordert eine CE-Konformitätserklärung und eine technische Dokumentation, die die Einhaltung der geltenden Sicherheits- und Emissionsnormen bestätigt.

Zollrechtliche und regulatorische Anforderungen bei der Einfuhr

Bei der Zollabfertigung von Einachsschleppern unter dem KN-Code 8701 10 muss der Importeur eine Handelsrechnung, ein Transportdokument, eine Zollwertanmeldung und gegebenenfalls einen Ursprungsnachweis vorlegen, wenn Präferenzzollsätze aus EU-Handelsabkommen beansprucht werden. Aktuelle Zollsätze sind im TARIC-System oder im polnischen ISZTAR4-System zu überprüfen, da sie je nach Ursprungsland und geltenden Zollkontingenten variieren können. Einachsschlepper unterliegen nicht der Verbrauchsteuer für Kraftfahrzeuge, da sie keine für den Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeuge im Sinne des Verbrauchsteuerrechts sind. Die Mehrwertsteuer wird zum in Polen im Jahr 2026 geltenden Regelsatz berechnet. Bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern können zusätzlich phytosanitäre Formalitäten erforderlich sein, wenn der Schlepper in der Landwirtschaft eingesetzt wurde und möglicherweise mit Erde verunreinigt ist. Für statistische Zwecke ist bei innergemeinschaftlichem Erwerb oberhalb bestimmter Schwellenwerte eine INTRASTAT-Meldung erforderlich.

Anwendungen und Markt für Einachsschlepper

Einachsschlepper unter KN-Code 8701 10 stellen eine wirtschaftliche Lösung zur Mechanisierung von Arbeiten auf kleinen landwirtschaftlichen Betrieben, im Gartenbau, in Obstplantagen und Weinbergen dar, wo der Einsatz eines vollwertigen Zweiachsschleppers wirtschaftlich nicht gerechtfertigt oder aufgrund der Geländebedingungen nicht möglich ist. In Europa sind die wichtigsten Hersteller italienische Unternehmen (BCS, Goldoni, Pasquali) und asiatische Firmen (Honda, Kubota). Dieser Markt zeichnet sich durch eine stabile Nachfrage seitens kleiner landwirtschaftlicher Betriebe in Süd- und Osteuropa aus. Bei der zolltariflichen Einreihung ist es wichtig, Einachsschlepper von Motorhacken und selbstfahrenden Bodenfräsen zu unterscheiden – entscheidend ist die Multifunktionalität des Einachsschleppers und seine Fähigkeit zum Anschluss verschiedener austauschbarer Arbeitsgeräte. Bei Zweifeln an der korrekten Einreihung können Importeure bei den Zollbehörden eine Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragen, die für drei Jahre ab Ausstellungsdatum Rechtssicherheit bei der Zuordnung der Ware zum zutreffenden KN-Code gewährt.

Häufig gestellte Fragen

Muss ein Einachsschlepper (KN 8701 10) als Fahrzeug zugelassen werden?
Einachsschlepper müssen grundsätzlich nicht als Straßenfahrzeuge zugelassen werden, da sie von einem gehenden Bediener gesteuerte Maschinen sind. Eine Fahrzeug-Typgenehmigung nach der Verordnung (EU) 2018/858 ist daher nicht erforderlich. Sie müssen jedoch die Anforderungen der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 erfüllen und die CE-Kennzeichnung tragen. Für Modelle mit Transportanhänger zum Einsatz auf öffentlichen Straßen können zusätzliche nationale Vorschriften zur Beleuchtung und Kennzeichnung gelten.
Wie hoch ist der Zollsatz auf Einachsschlepper aus Nicht-EU-Ländern?
Die Zollsätze für Einachsschlepper unter KN-Code 8701 10 hängen vom Ursprungsland der Ware und den geltenden Handelsabkommen ab. Der Regelzollsatz (MFN) und etwaige Präferenzzollsätze sind in der aktuellen Version des TARIC-Systems oder des polnischen ISZTAR4-Systems zu überprüfen. Einige Länder profitieren von Präferenzen aus Freihandelsabkommen der EU, die die Zölle erheblich senken können. Einfuhren aus den am wenigsten entwickelten Ländern können im Rahmen des APS-Systems von Nullzollsätzen profitieren.
Welche Dokumente werden für den Import eines Einachsschleppers benötigt?
Für den Import eines Einachsschleppers (KN 8701 10) sind erforderlich: eine Handelsrechnung mit vollständiger Warenbeschreibung, Packliste, Transportdokument (CMR, Konnossement oder Luftfrachtbrief), Zollwertanmeldung, Ursprungsnachweis für Präferenzzollsätze sowie eine CE-Konformitätserklärung zur Bestätigung der Einhaltung der Maschinenrichtlinie. Für gebrauchte Schlepper empfiehlt sich die Vorlage einer Dokumentation zum technischen Zustand und zur Einhaltung der Emissionsgrenzwerte gemäß Verordnung (EU) 2016/1628.