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ZUGMASCHINEN, KRAFTFAHRZEUGE, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE UND ZUBEHÖR DAVON›Zugmaschinen (ausgenommen solche der Position 8709)
Zugmaschinen (ausgenommen solche der Position 8709), andere, mit einer Motorleistung von mehr als 37 kW bis 75 kW
Untercodes (2)
87019310Zoll: 0%
Zugmaschinen (ausgenommen solche der Position 8709), andere, mit einer Motorleistung von mehr als 37 kW bis 75 kW, Acker- und Forstschlepper, auf Rädern
87019390Zoll: 0-7%
Zugmaschinen (ausgenommen solche der Position 8709), andere, mit einer Motorleistung von mehr als 37 kW bis 75 kW, andere
Landwirtschaftliche Zugmaschinen 37-75 kW KN 8701 93
Der KN-Code 8701 93 umfasst landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer Motorleistung über 37 kW, aber höchstens 75 kW (ca. 50 bis 102 PS). Dies ist das Segment der Universaltraktoren, die das Rückgrat der Mechanisierung mittlerer und großer landwirtschaftlicher Betriebe in Europa bilden. Diese Fahrzeuge sind mit turboaufgeladenen Dieselmotoren von 2,5 bis 4,5 Liter Hubraum, Vierradantrieb, Dreipunkt-Hubwerk der Kategorie II, Zapfwelle (PTO 540/540E U/min) und externer Hydraulik mit Förderleistungen von 40 bis 80 l/min ausgestattet. Traktoren dieser Leistungsklasse bewältigen die meisten typischen Feldarbeiten: Pflügen, Bodenbearbeitung, Saat, Pflanzenschutz und Transport. Die Typgenehmigung erfolgt gemäß Verordnung (EU) Nr. 167/2013 über land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge. Die Motoren müssen die Stufe-V-Emissionsnormen der Verordnung (EU) 2016/1628 erfüllen, was bei den meisten Modellen dieser Leistungskategorie den Einsatz von Dieselpartikelfiltern (DPF) und selektiver katalytischer Reduktion (SCR) erfordert.
Zollabfertigung und Einfuhranforderungen
Die Einfuhr landwirtschaftlicher Zugmaschinen mit 37-75 kW (KN 8701 93) aus Nicht-EU-Ländern erfordert die Abgabe einer Zollanmeldung im AIS/IMPORT-System mit vollständiger Dokumentation: Handelsrechnung, Frachtbrief, Zollwertanmeldung und Ursprungsnachweis (bei Präferenzzollsätzen). Der Zollwert wird nach der Transaktionswertmethode gemäß dem Unionszollkodex bestimmt, einschließlich Transport- und Versicherungskosten bis zur EU-Grenze. Zollsätze variieren je nach Ursprungsland – die EU unterhält Freihandelsabkommen mit vielen Ländern, die Zölle erheblich senken oder beseitigen können. Aktuelle Sätze sind im TARIC- oder ISZTAR4-System zu überprüfen. Landwirtschaftliche Zugmaschinen unterliegen in Polen nicht der Verbrauchsteuer. Die Mehrwertsteuer wird auf den Zollwert zuzüglich Zoll erhoben. Das Fahrzeug muss eine EU-Typgenehmigung gemäß Verordnung (EU) Nr. 167/2013 besitzen – für Traktoren aus außereuropäischen Märkten (z. B. Indien, China, Türkei) kann eine Einzelgenehmigung der technischen Verkehrsüberwachung erforderlich sein.
Marktsegment und Haupthersteller
Landwirtschaftliche Zugmaschinen mit 37-75 kW (KN 8701 93) bilden das meistverkaufte Segment auf dem europäischen Traktorenmarkt. Führende Hersteller sind John Deere (Serie 5M/5E), New Holland (Serie T4/T5), Massey Ferguson (Serie 4700/5700), CLAAS (Elios), Kubota (Serie M), Deutz-Fahr (Serie 5D/5G) und Zetor (Serie Proxima/Major). In diesem Segment wächst die Verfügbarkeit von Modellen mit stufenlosem Getriebe (CVT), automatischer Hubwerksregelung und Präzisionslandwirtschaftssystemen (GPS, ISOBUS). Bei der Auswahl eines zu importierenden Traktors sind die Kompatibilität mit lokalen Anbaugeräten und die Verfügbarkeit des Servicenetzes entscheidend. Traktoren aus außereuropäischen Ländern können wettbewerbsfähige Preise bieten, erfordern aber eine Überprüfung der Konformität mit europäischen Sicherheits- und Emissionsnormen. Der Restwert europäischer Marken bleibt relativ hoch, was ein wichtiger Faktor bei der Kauffinanzierung ist. Der Gebrauchtmarkt für Traktoren dieser Klasse ist in ganz Europa sehr aktiv.
Häufig gestellte Fragen
Welche Emissionsnormen müssen Traktoren mit 37-75 kW im Jahr 2026 erfüllen?
Im Jahr 2026 müssen landwirtschaftliche Zugmaschinen mit 37-75 kW die Stufe-V-Emissionsnormen der Verordnung (EU) 2016/1628 erfüllen. Für diese Leistungskategorie gelten Grenzwerte für NOx (0,40 g/kWh), CO, Partikel PM (0,015 g/kWh) und Partikelanzahl PN. Die Motoren erfordern Dieselpartikelfilter (DPF) und in den meisten Fällen SCR-Systeme mit AdBlue. Die Einfuhr von Traktoren mit Motoren, die diese Normen nicht erfüllen, ist nicht zulässig.
Was kostet die Zollabfertigung eines Traktors mit 37-75 kW?
Die Kosten der Zollabfertigung eines landwirtschaftlichen Traktors umfassen Zoll (Satz in TARIC/ISZTAR4 für den spezifischen KN-Code und das Ursprungsland zu prüfen), Mehrwertsteuer auf den Zollwert zuzüglich Zoll sowie Verwaltungsgebühren des Zollagenten. Der Zollwert umfasst Kaufpreis, Transport zur EU-Grenze und Versicherung. Die genauen Kosten hängen vom Traktorwert und den geltenden Sätzen ab – bei Präferenzhandelsabkommen kann der Zoll null betragen.
Kann ein landwirtschaftlicher Traktor aus Indien in Polen zugelassen werden?
Ja, ein landwirtschaftlicher Traktor aus Indien kann in Polen zugelassen werden, sofern er eine EU-Typgenehmigung gemäß Verordnung (EU) Nr. 167/2013 oder eine Einzelgenehmigung der technischen Verkehrsüberwachung erhält. Das Fahrzeug muss europäische Sicherheitsnormen und Stufe-V-Emissionsanforderungen erfüllen. Außerdem sind eine technische Untersuchung, Haftpflichtversicherung und ein Zulassungsantrag beim Kreis erforderlich.
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