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8708 70TARIC-Untercode wählen

Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, Straßenräder, Teile und Zubehör davon

Verfügbare TARIC-Untercodes: 16
8708 701015

Räder aus Aluminium, auch mit Zubehör, auch mit Reifen - mit Luftreifen, neuen oder runderneuerten, aus Kautschuk, von der für Busse oder LKW verwendeten Art, mit einem Tragfähigkeitskennwert von mehr als 121

Zoll 0-3%MwSt. 19%
8708 701050

Andere

Zoll 0-3%MwSt. 19%
8708 701080

Andere - Straßenräder aus Stahl, auch mit Zubehör, auch mit Reifen, zur industriellen Montage von Fahrzeugen der Position 8703; Fahrzeugen der Position 8704 mit Selbstzündungs-Kolbenverbrennungsmotor (Diesel- oder Halbdieselmotor) mit einem Hubraum von 2 500 cm³ oder weniger oder mit Fremdzündungs-Kolbenverbrennungsmotor mit einem Hubraum von 2 800 cm³ oder weniger; Fahrzeugen der Position 8705 - mit Luftreifen, neuen oder runderneuerten, aus Kautschuk, von der für Busse oder LKW verwendeten Art, mit einem Tragfähigkeitskennwert von mehr als 121

Zoll 0-3%MwSt. 19%
8708 701085

Andere

Zoll 0-3%MwSt. 19%
8708 701092

Andere - mit Luftreifen, neuen oder runderneuerten, aus Kautschuk, von der für Busse oder LKW verwendeten Art, mit einem Tragfähigkeitskennwert von mehr als 121

Zoll 0-3%MwSt. 19%
8708 701095

Andere

Zoll 0-3%MwSt. 19%
8708 705015

Räder aus Aluminium, auch mit Zubehör, auch mit Reifen - mit Luftreifen, neuen oder runderneuerten, aus Kautschuk, von der für Busse oder LKW verwendeten Art, mit einem Tragfähigkeitskennwert von mehr als 121

Zoll 0-4,5%MwSt. 19%
8708 705050

Andere

Zoll 0-4,5%MwSt. 19%
8708 705080

Andere - mit Luftreifen, neuen oder runderneuerten, aus Kautschuk, von der für Busse oder LKW verwendeten Art, mit einem Tragfähigkeitskennwert von mehr als 121

Zoll 0-4,5%MwSt. 19%
8708 705085

Andere

Zoll 0-4,5%MwSt. 19%
8708 709115

mit Luftreifen, neuen oder runderneuerten, aus Kautschuk, von der für Busse oder LKW verwendeten Art, mit einem Tragfähigkeitskennwert von mehr als 121

Zoll 0-3%MwSt. 19%
8708 709190

Andere

Zoll 0-3%MwSt. 19%
8708 709920

Fitted with Luftreifen, neuen oder runderneuerten, aus Kautschuk, von der für Busse oder LKW verwendeten Art, mit einem Tragfähigkeitskennwert von mehr als 121 - Straßenräder aus Stahl, auch with their accessories

Zoll 0-4,5%MwSt. 19%
8708 709930

Andere

Zoll 0-4,5%MwSt. 19%
8708 709980

wheels for road quad bikes, - wheels für Kraftfahrzeuge specifically bestimmt für uses andere than on public roads (for example, wheels for agricultural tractors or forestry tractors, for forklifts, for pushback tractors, for Muldenkipper (Dumper), ihrer Beschaffenheit nach für die Verwendung abseits von Straßen bestimmt)

Zoll 0-4,5%MwSt. 19%
8708 709985

Andere

Zoll 0-4,5%MwSt. 19%
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Einreihung von Fahrzeugrädern KN 870870

Der KN-Code 870870 umfasst Räder, deren Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705. Dieser Code umfasst Stahl- und Aluminiumfelgen, Radkappen, Zentrierringe, Radschrauben und -muttern sowie andere Befestigungselemente. Luftreifen, die unter Position 4011 eingereiht werden, fallen nicht unter diesen Code. Fahrzeugräder sind konstruktive Elemente, die den Reifen mit der Fahrzeugnabe verbinden und Festigkeitsanforderungen für die Fahrsicherheit erfüllen müssen. Die Einfuhr von Fahrzeugrädern unterliegt den üblichen Zollverfahren, und die Zollsätze sind im TARIC- oder ISZTAR-System zu überprüfen. Aluminiumfelgen können je nach Ursprungsland Antidumpingzöllen unterliegen – dies ist vor der Einfuhr zu überprüfen.

Regulatorische Anforderungen und Normen für Räder

In die EU eingeführte Fahrzeugräder müssen Sicherheitsnormen für dynamische Belastbarkeit, Materialermüdung und Schlagfestigkeit erfüllen. Aluminiumfelgen sollten der ISO 3006 oder entsprechenden europäischen Normen entsprechen. Aftermarket-Räder benötigen keine E-Kennzeichnung als solche, müssen aber für den jeweiligen Fahrzeugtyp hinsichtlich Größe, Tragfähigkeit und Einpresstiefe (ET) geeignet sein. In vielen EU-Ländern erfordert die Montage von Aftermarket-Felgen eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere nach erfolgreicher technischer Überprüfung. Aus China importierte Aluminiumfelgen können Antidumpingzöllen unterliegen – Importeure sollten die aktuellen Vorschriften im TARIC-System prüfen.

Markt für Kfz-Felgen – Trends und Präferenzen

Der Kfz-Felgenmarkt gliedert sich in OEM- und Aftermarket-Segmente. Das Aftermarket-Segment umfasst Aluminiumfelgen in vielfältigen Designs und Oberflächen zur Fahrzeugindividualisierung. Der Import von Aluminiumfelgen aus Asien macht einen bedeutenden Anteil am europäischen Markt aus, wobei Antidumpingzölle auf chinesische Felgen die Importstruktur beeinflussen. Hersteller entwickeln Felgen aus Leichtbaumaterialien – geschmiedetem Aluminium, Magnesium und Kohlefaser-Verbundwerkstoffen – als Reaktion auf Anforderungen zur Reduzierung der ungefederten Fahrzeugmasse. Felgen für Elektrofahrzeuge werden unter Berücksichtigung der Aerodynamik gestaltet, da die Felgenform die Fahrzeugreichweite beeinflusst. Europäische Felgenhersteller – BBS, OZ Racing, Borbet – konkurrieren mit asiatischen Anbietern hauptsächlich im Premium-Segment.

Häufig gestellte Fragen

Unterliegt die Einfuhr von Aluminiumfelgen aus China dem Antidumpingzoll?
Die Einfuhr von Aluminiumfelgen aus China kann dem von der EU verhängten Antidumpingzoll unterliegen. Aktuelle Sätze und Anwendungsbedingungen sind im TARIC-System zu überprüfen, da sie sich durch Überprüfungen und neue Verordnungen ändern können. Der Antidumpingzoll wird zusätzlich zum regulären Zollsatz erhoben. Importeure sollten prüfen, ob der jeweilige Hersteller dem Antidumpingzoll unterliegt und ob eine Befreiung oder ein individueller ermäßigter Satz gilt.
Benötigen Aftermarket-Felgen eine Genehmigung in der EU?
Aftermarket-Felgen benötigen keine gesonderte E-Kennzeichnung auf EU-Ebene. Sie müssen jedoch Festigkeitsnormen erfüllen und für den jeweiligen Fahrzeugtyp geeignet sein. In vielen EU-Ländern, darunter Deutschland, erfordert die Montage von Aftermarket-Felgen eine TÜV-Prüfung und Eintragung in die Fahrzeugpapiere. Aftermarket-Felgenhersteller liefern in der Regel TÜV- oder KBA-Gutachten, die die Kompatibilität mit bestimmten Fahrzeugmodellen bestätigen. Das Fehlen eines solchen Gutachtens kann die legale Nutzung verhindern.
Wie unterscheidet man Kfz-Felgen KN 870870 von Fahrradfelgen KN 871492?
Das entscheidende Kriterium ist der Verwendungszweck – Felgen für Kraftfahrzeuge (PKW, LKW, Zugmaschinen) werden unter KN-Code 870870 eingereiht, Fahrradfelgen unter KN-Code 871492. Die konstruktiven Unterschiede sind offensichtlich – Kfz-Felgen haben deutlich größere Abmessungen, eine andere Befestigungskonstruktion (Schraubenlöcher) und bestehen aus stärkerem Material. Fahrradfelgen sind leicht, dünn und werden mit Speichen an der Nabenbaugruppe befestigt.