Unsicher bei der Klassifizierung?
87
Zolltarifkapitel 87
Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705
Was umfasst Position 8708 des Zolltarifs?
Position 8708 umfasst Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701–8705, darunter Stoßfänger, Bremsen, Getriebe, Räder, Aufhängungen, Auspuffanlagen, Kupplungen, Lenkräder und Airbags. Die Zollsätze liegen zwischen 0% und 4,5% je nach Art des Teils. Sicherheitsrelevante Teile erfordern eine ECE/UN-Zertifizierung oder EU-Typgenehmigung. Es gelten EU-Qualitäts- und Sicherheitsnormen. Polen ist einer der größten europäischen Hersteller und Exporteure von Automobilteilen. Zahlreiche Tier-1- und Tier-2-Zuliefererwerke bedienen globale Lieferketten der Automobilindustrie. Position 8708 gehört zu Kapitel 87 (Fahrzeuge, Luftfahrzeuge und Transportausrüstung) der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union. Diese Einreihung basiert auf dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation (WZO), das in über 200 Ländern weltweit angewendet wird. Die Kombinierte Nomenklatur der EU erweitert das HS um zusätzliche 8-stellige Unterpositionen, während das TARIC-System 10-stellige Codes zur Identifizierung spezifischer Handelsmaßnahmen hinzufügt. Jede 4-stellige Position wie 8708 wird in 6-stellige (HS), 8-stellige (KN) und 10-stellige (TARIC) Unterpositionen unterteilt, die die Art der Waren für die Anwendung der richtigen Zollsätze, Handelsmaßnahmen und regulatorischen Anforderungen präzisieren. Die korrekte Bestimmung des 10-stelligen Codes ist wesentlich für die Feststellung der Höhe der Zollabgaben und Steuern sowie der erforderlichen Genehmigungen und Zertifikate.
Zollsätze und Einfuhranforderungen für Position 8708
Die Zollsätze liegen zwischen 0% und 4,5% je nach Art des Teils. Sicherheitsrelevante Teile erfordern eine ECE/UN-Zertifizierung oder EU-Typgenehmigung. Zollsätze von 0% bis 4,5% — die meisten Teile unterliegen 3–4,5%. Sicherheitsrelevante Teile (Bremsen, Beleuchtung, Glas) erfordern ECE/UN-Zertifizierung. Präferenzzollsätze bei Import aus FTA-Ländern — EUR.1-Ursprungszeugnis erforderlich. Genaue KN-Klassifizierung ist entscheidend — falsche Einreihung kann zu höheren Zöllen führen. Bei der Einfuhr von Waren der Position 8708 in die EU sind die geltenden Zollsätze zu beachten, die von der konkreten Unterposition (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland abhängen. MFN-Zollsätze (Meistbegünstigung) gelten für Einfuhren aus Ländern, mit denen die EU keine Präferenzhandelsabkommen geschlossen hat. Aktuelle Sätze können in der EU-Datenbank TARIC auf der Website der Europäischen Kommission überprüft werden. Die Einfuhr von Waren der Position 8708 kann von Präferenzzollsätzen im Rahmen von Freihandelsabkommen (FHA) der EU mit Drittländern, dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS) für Entwicklungsländer oder autonomen Zollaussetzungen profitieren. Die Inanspruchnahme von Präferenzen erfordert die Vorlage eines geeigneten Ursprungsnachweises (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Ursprungserklärung, REX-Bescheinigung). Waren der Position 8708 unterliegen EU-Typgenehmigung und technische Kontrollen. Erforderliche Unterlagen umfassen: Typgenehmigungszertifikate, Übereinstimmungsbescheinigungen (CoC), Euro-6/7-Emissionstests. Neben dem Zoll unterliegen Einfuhren der Mehrwertsteuer zum im Bestimmungsland geltenden Satz. Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert zuzüglich Zoll und etwaiger Ausgleichs- oder Antidumpingzölle. Der Importeur muss eine elektronische Zollanmeldung im nationalen Einfuhrsystem abgeben.
Einreihung von Waren in Position 8708 — worauf ist zu achten
Position 8708 umfasst Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8701–8705: Bremsen, Getriebe, Stoßdämpfer, Kühler, Stoßstangen, Räder. Entscheidend: fahrzeugspezifische Teile — nicht allgemeine (Schrauben sind Kapitel 73). Umfasst Bremsscheiben, Kupplungen und Antriebswellen. Häufiger Fehler: Reifen sind 4011; Batterien sind 8507; Glühlampen sind 8539.
Häufig gestellte Fragen
Welche Zollsätze gelten für Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen (Position 8708)?
Die EU-Zollsätze für Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Position 8708 liegen zwischen 0% und 4,5% je nach Art des Teils. Stoßfänger unterliegen 4,5%, Bremsen und Teile 2,7%, Getriebe 3%, Räder und Teile 4,5%, Aufhängungskomponenten 3%. Auspuffteile haben einen Satz von 2,7%. Einige spezialisierte Teile können von autonomen Zollaussetzungen profitieren, was die Importkosten senkt. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Welche Zertifikate und rechtlichen Anforderungen gelten beim Import von Kfz-Teilen in die EU?
Der Import sicherheitsrelevanter Teile erfordert eine ECE/UN-Zertifizierung oder EU-Typgenehmigung. Dies gilt für Bremsbeläge, Airbags, Sicherheitsgurte und Windschutzscheiben. Teile müssen die entsprechenden UNECE-Regelungen für die jeweilige Komponente erfüllen. Eine E-Mark-Genehmigungskennzeichnung ist erforderlich. Die Zollabfertigung erfordert Handelsrechnung mit Teilenummern, Transportdokument, Ursprungszeugnis und Sicherheitszertifikate. Viele gängige Ersatzteile unterliegen einem mittleren Zollsatz von etwa 3%. Dies betrifft Waren der Position 8708 der Kombinierten Nomenklatur. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Worauf ist beim Import von Kfz-Ersatzteilen zu achten?
Die korrekte Einreihung ist wesentlich — Teile allgemeiner Verwendung (Schrauben, Dichtungen) können unter andere Tarifpositionen fallen. Sicherheitsteile erfordern eine kostspielige ECE/UN-Zertifizierung. Prüfen Sie die TARIC-Datenbank auf Antidumpingmaßnahmen für Teile aus bestimmten Ländern. Die Einfuhr gefälschter Teile ist verboten und unterliegt der Beschlagnahmung durch den Zoll. Gebrauchte Teile müssen ordnungsgemäß deklariert werden. Dies betrifft Waren der Position 8708 der Kombinierten Nomenklatur.
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